6,8 Milliarden Euro für kleine und mittlere Unternehmen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2017 beschlossen. Im kommenden Jahr sollen aus dem ERP-Sondervermögen Mittel bereitgestellt werden, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 6,8 Mrd. Euro zu ermöglichen. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation gegenüber Großunternehmen oft strukturell benachteiligt sind.

Schwerpunkte der ERP-Finanzierungshilfen in 2017 sind unter anderem die Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, die Innovationsförderung, die Förderung von Beteiligungskapital sowie der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in regionalen Fördergebieten im Westen. Außerdem wird im Wirtschaftsplan 2017 Vorsorge getroffen, damit sich das ERP-Sondervermögen bei Bedarf an Projekten im Zusammenhang mit der Energiewende beteiligen kann. Unternehmen in den neuen Bundesländern erhalten nach wie vor besondere Fördervorteile (z. B. höhere Zinsverbilligungen, längere Laufzeiten und höhere Mitfinanzierungsanteile).

Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 60 Jahren die Wirtschaft in Deutschland und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Es ist aus Mitteln der Marshallplanhilfe für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft, dem European Recovery Program (ERP), hervorgegangen. cm/BMWi

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