Bayern warnt vor unzulässigen Schufa-Drohungen

Zum 25. Mai wird ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft treten. Es passt das deutsche Recht an die EU-Datenschutz-Grundverordnung an und soll "ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten" garantieren. Doch Landesregierungen und Bundesrat üben scharfe Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf warnte im April vor einer Aufweichung der bestehenden strengen Regelungen zum Schutz der Verbraucher gegen zweifelhafte Forderungen. "Drohungen mit einem Schufa-Eintrag darf kein Vorschub geleistet werden", kritisierte die Ministerin. "Der Verbraucher muss sich weiterhin effektiv gegen unberechtigte oder streitige Zahlungsforderungen zu Wehr setzen können." Bayern appellierte an den Bundestag, die geltenden Beschränkungen für die Übermittlung von Schuldnerdaten an Auskunfteien beizubehalten. Es müsse bei dem bisherigen Grundsatz bleiben: Eine Meldung an die Schufa bei einer bestrittenen Forderung ist nur dann zulässig, wenn eine Forderung gerichtlich festgestellt ist oder ein sonstiger vollstreckbarer Titel vorliegt. Nur so könne verhindert werden, sagte Scharf, dass Inkassounternehmen mit der Androhung eines Schufa-Eintrags Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung fragwürdiger Forderungen aus unseriösen Geschäftsmodellen drängen. Auf Initiative des Freistaats hat der Bundesrat bereits eine entsprechende Entschließung gefasst.

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