BGL gegen Einführung europäischer Dienstleistungskarte

Gegen die Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte hat sich der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) gewandt. Mit dem Gesetzentwurf schieße die EU-Kommission über das Ziel hinaus. "Die Dienstleistungskarte bringt keinen erkennbaren Mehrwert", erklärte BGL-Präsident August Forster. "Im Gegenteil: Wenn damit das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür eingeführt wird, droht eine Verwässerung unserer hohen Qualitätsstandards im Garten- und Landschaftsbau." Die EU-Kommission hatte im Dezember einen Gesetzentwurf für die Dienstleistungskarte vorgelegt. Sie will damit grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern den Nachweis erleichtern, die geltenden Anforderungen jenes EU-Mitgliedstaats zu erfüllen, in dem sie ihre Leistung erbringen möchten. Im Visier hat sie vor allem die Erbringer von Bauleistungen und Unternehmensdienstleistungen.

Die Karte soll von einer nationalen Behörde ausgestellt werden und alle Berufsstandards benennen, die der Dienstleister in seinem Heimatland erfüllt. Sie soll die Abläufe vereinfachen, ohne in das Arbeits- oder Sozialrecht der EU-Mitgliedsstaaten einzugreifen. Der BGL ist besorgt, dass damit Dienstleister aus anderen Ländern ohne Prüfung ihrer Qualifikation in Deutschland tätig werden können. Das nütze auch dem Auftraggeber nicht. Auch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat halten die Vorschläge der Kommission für zu weitgehend und haben Beschwerden in Brüssel eingereicht. Die IG BAU hatte bereits im Dezember vor "einem unkontrollierbaren Dumpingwettbewerb in der europäischen Bauwirtschaft" im Gefolge der neuen Regelung gewarnt. Der Schutz entsandter Arbeitnehmer werde ausgehebelt und der Bausektor einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt.

cm/BGL

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