Die EU-Mitgliedstaaten

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Bieter und deren Nachunternehmer verpflichten, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Bieter, die nicht bereit sind, eine entsprechende Verpflichtungserklärung mit ihrem Angebot abzugeben, dürfen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem mit Spannung erwarteten Urteil vom 17. November dieses Jahres (Rs. C-115/ 14) entschieden.

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