Syrer, Afghanen und Pakistaner haben es im ersten Arbeitsmarkt schwer

Die Flüchtlingsintegration in Deutschland läuft nicht rund

Arbeitsmarkt Politik und Verbände
Afghanen und Pakistaner erhalten derzeit im Schnitt länger als ein Jahr keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Foto: Metropolico.org, CC BY-SA 2.0

Bei der Integration von Flüchtlingen läuft einiges schief. Viele Unternehmen zögern bei der Einstellung von Schutzsuchenden. Seit dem Frühjahr haben erst 30.000 von ihnen einen Job gefunden, so Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit. Die 30 größten börsennotierten Unternehmen haben erst 54 Flüchtlinge eingestellt. Von 300 Ausbildungsplätzen, die Dax-30-Konzerne für Flüchtlinge schaffen wollten, wurde nur ein Bruchteil besetzt, von knapp 2700 Dax-Praktikumsplätzen wurden nur 500 vergeben. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Einstellungs-Voraussetzungen je nach Herkunftsland.

Afghanen erhalten nur Ein-Euro-Jobs

Schwer haben es Syrer. Zwar werden ihre Fälle im Eilverfahren binnen weniger Wochen abgearbeitet, doch immer mehr von ihnen erhalten seit März dieses Jahres nur noch subsidiären Schutz nach §4 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG). Mitte Juli war der Anteil von Syrern, die Subsidiärschutz erhielten, bei 55 Prozent angekommen. Das hat Folgen: Eine individuelle Verfolgung oder eine begründete Furcht vor Verfolgung wird in diesen Fällen gar nicht mehr untersucht. Die Aufenthaltserlaubnis gilt dann nur für ein Jahr. Auch wenn der Schutz später um zwei Jahre verlängert wird, weil sich die Lage in ihrem Herkunftsland nicht gebessert hat, bleibt ihre Perspektive in Deutschland ungewiss. Für Arbeitgeber ist das eine schlechte Voraussetzung.

Afghanen und Pakistaner erhalten derzeit im Schnitt länger als ein Jahr keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Ihnen wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine "gute Bleibeperspektive" unterstellt. Dabei handelt es sich um eine rein statistische Größe im Dienste der Priorisierung. Eine "gute Bleibeperspektive" hat, wer aus einem Land stammt, dessen Bewerbern im vorangegangenen Jahr zu mehr als 50 Prozent Asyl gewährt wurde. Afghanistan und Pakistan lagen im vergangenen Jahr mit einer Schutzquote von 47,6 Prozent und 9,8 Prozent statistisch darunter. Damit erhalten sie monatelang keine Sprach- oder Integrationskurse, können deshalb keine qualifizierte Arbeit aufnehmen, eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Von den Fördermaßnahmen des Integrationsgesetzes sind sie ausgenommen. In der Regel stehen ihnen nur Ein-Euro-Jobs aus dem Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" (FIM) offen.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Forstamtsrat*rätin (m/w/d) beim Amt für..., Köln  ansehen
Mehrere Baumpfleger m/w/d, Frankfurt/Main  ansehen
Landschaftsarchitekt/-in (w/m/d), Wiesbaden  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Arbeitsmarkt Politik und Verbände
Frank-Jürgen Weise will Syrer besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Foto: Bundesagentur für Arbeit

Juristen halten Praxis für problematisch

Die Vorgehensweise des Bundesamtes ist nicht unumstritten. Im Falle von Syrern haben Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Behörde bereits mehrfach in ihre Schranken verwiesen. Immer wieder stellten sie fest, dass Flucht vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst wird und bei einer Rückkehr in das Herkunftsland mit großer Wahrscheinlichkeit mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen sei. Einen Subsidiärschutz lehnen sie deshalb ab. Auch die Benachteiligung von Afghanen und Pakistanern über viele Monate durch das Kriterium der "guten Bleibeperspektive" ist unter Juristen kontrovers. Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein vom Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität Frankfurt am Main hält eine unterschiedliche Behandlung von Asylbewerbern für rechtlich problematisch. Das könne mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz kollidieren, warnte sie bereits vor sieben Monaten.

Inzwischen hat Frank-Jürgen Weise, Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit und BAMF-Leiter, selbst die Reißleine gezogen, um zumindest Syrer besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. "Wenn jemand nicht kriminell ist, integriert in Sprache und Arbeit ist, dann spricht aus meiner Arbeitsmarktsicht sehr viel dafür, dass so jemand bleiben darf", sagte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Ein Flüchtling solle dann einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen, "der für ihn als Mensch und für den Arbeitgeber sicher ist". Voraussetzung sei natürlich, dass die asylrechtliche Prüfung das zulasse. Weise räumte ein, seine Aussagen deckten sich nicht unbedingt mit dem, was er als Leiter des BAMF zu vertreten habe. Das stehe vielleicht "im Widerspruch zu meiner anderen Gehirnhälfte". Beide Gehirnhälften kämpften noch miteinander. Als Arbeitsagentur-Chef sage er aber ganz pragmatisch: "Ich habe viele Stellen offen. Und wenn ein Flüchtling eine Arbeit hat, ist das schön. Dann würde ich es unterstützen, dass er, wenn möglich bleiben kann." cm

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen