EU-Kommission will Ein-Personen-Gesellschaft einführen
Nach Informationen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) wird sich der Europäische Rat auf seinem Dezembergipfel mit der Einführung einer europäischen Ein-Personen-Gesellschaft ("Societas Unius Personae" - SUP) beschäftigen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission soll damit die Gründung haftungsbeschränkter Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter ermöglicht werden. Scharfe Kritik an dem Projekt haben der Deutsche Bundesrat und die Gewerkschaften geübt.
Die neue Ein-Personen-Gesellschaft soll binnen dreier Werktage im Online-Verfahren registriert werden können. Anders als bei einer deutschen GmbH muss bei der Gründung der SUP kein Mindestkapital nachgewiesen werden. Die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten wäre dennoch auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Um einen hinreichenden Gläubigerschutz zu erreichen, dürfen SUP-Gewinne nur dann ausgeschüttet werden, wenn die Geschäftsführung schriftlich versichert, dass ein die Verbindlichkeit deckendes Gesellschaftsvermögen vorhanden ist. Die konkrete Ausgestaltung der Ein-Personen-Gesellschaft wird von den nationalen Umsetzungsgesetzen abhängen, die in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union erlassen werden sollen. Später kann sich der Gründer einer SUP das für ihn maßgebliche Rechtssystem aussuchen, je nachdem welchen Satzungssitz er dann wählt. Aktivitäten am Satzungssitz sollen nicht entfaltet werden müssen.
Auf Antrag Bayern hat sich der Deutsche Bundesrat gegen die Einführung der Ein-Personen-Gesellschaft gewandt. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback warnte davor, bewährte kontinentaleuropäische Instrumente des Gläubiger- und Gemeinwohlschutzes beiseite zu schieben. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) befürchtet, dass künftig kaum noch zu kontrollieren ist, ob jemand selbständig arbeitet oder als Scheinselbstständiger ausgebeutet wird. cm