EU will grenzüberschreitende Dienstleistungen fördern

Die EU-Kommission hat im Dezember einen Gesetzentwurf für eine Dienstleistungskarte vorgelegt. Sie soll grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern den Nachweis erleichtern, die geltenden Anforderungen jenes EU-Mitgliedstaats zu erfüllen, in dem sie ihre Leistung erbringen möchten. Die Karte soll von einer nationalen Behörde ausgestellt werden und alle Berufsstandards benennen, die der Dienstleister in seinem Heimatland erfüllt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor unfairem Wettbewerb.

Die EU-Kommission will damit Hindernisse für Anbieter, die auf andere EU-Märkte expandieren möchten, abbauen. Sie hatte festgestellt, dass im Dienstleistungssektor zwar zwei Drittel der europäischen Wirtschaftsleistung erbracht werden, allerdings fast immer nur im eigenen Land.

Nach Auffassung der Kommission wird das Potenzial der Dienstleister damit nur zu einem Bruchteil genutzt. Im Visier hat sie vor allem die Erbringer von Bauleistungen und Unternehmensdienstleistungen.

Die Karte soll nun die Abläufe vereinfachen, ohne in das Arbeits- oder Sozialrecht der EU-Mitgliedsstaaten einzugreifen. Begleitend dazu soll ein "gemeinsames elektronisches Dokumentenverzeichnis" geschaffen werden, damit Informationen und Unterlagen nicht mehrfach angefordert werden müssen. Zur Mitteilung der erforderlichen Angaben wurde ein einheitliches Formular konzipiert.

Die IG BAU hat vor "einem unkontrollierbaren Dumpingwettbewerb in der europäischen Bauwirtschaft" im Gefolge der neuen Regelung gewarnt. Der Schutz entsandter Arbeitnehmer werde ausgehebelt und der Bausektor einem "unfairen Wettbewerb ausgesetzt, bei dem sich die skrupellosesten Anbieter durchsetzen", kritisierte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Präsident des Verbundes der europäischen Baugewerkschaften (EFBH), Dietmar Schäfers. Die EU müsse dieses Vorhaben stoppen. Maßnahmen, die allen Betroffenen schaden, dürfe es nicht geben.

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