Gesetzesnovelle überwindet Gewährleistungsfalle am Bau

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung jetzt endgültig auf den Weg gebracht. Es soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und ändert die Gewährleistung für Aus- und Einbaukosten. Mit der Reform verschwindet eine Gewährleistungsfalle für die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus. Sie haben nun gegenüber ihrem Lieferanten neben dem Anspruch auf neues Material auch den gesetzlichen Anspruch auf den Ersatz von Aus- und Einbaukosten, wenn das verwendete Material Mängel hatte.

Zusammen mit anderen betroffenen Bau- und Handwerksverbänden hatte der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) jahrelang für die Durchsetzung des Verursacherprinzips bei der Haftung für fehlerhaftes Material gekämpft. "Die nun gefundene Lösung stellt eine deutliche Verbesserung der bisherigen Rechtslage dar und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei den Betrieben, auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass sich der Gesetzgeber noch eindeutiger auf die Seite mittelständischen Betriebe gestellt hätte", sagte BGL-Präsident August Forster.

Denn auch noch nach der Reform haben Lieferanten die Möglichkeit, den Ersatz von Aus- und Einbaukosten in den AGBs auszuschließen. "Das muss jeder Betrieb im Blick behalten. Solche AGBs können zwar vor Gericht mit großer Aussicht auf Erfolg angegriffen werden, aber wer will schon klagen", so Forster.

cm/BGL

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