Grüne Infrastruktur soll kommunale Pflichtaufgabe werden

Grüne Verbände übergeben ihre Forderungen der Bundesregierung

Im Namen von 35 Verbänden und Institutionen der grünen Branche hat die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) dem Bundesumwelt- und Bauministerium einen Maßnahmenkatalog für mehr Grün in der Stadt übergeben.

Er sieht 98 Maßnahmen vor. Die Verbände schlagen vor, sie in das geplante Weißbuch der Bundesregierung aufzunehmen, das im kommenden Frühjahr veröffentlicht werden soll.

Dauerhaft mehr Mittel für Kommunen

Im Mittelpunkt des Katalogs steht die Forderung, dem städtischen Grün einen neuen Stellenwert zu geben. Bisher gehörte die Ausstattung mit Vegetation in den Kommunen nicht zu den Leistungen der staatlichen Daseinsvorsorge, war also für die Verwaltungen eine Art Kür und keine Pflicht. Nach dem Willen der grünen Branche soll das nun anders werden. "Die Entwicklung sowie der qualitative wie quantitative Erhalt des Stadtgrüns wird künftig als besonders bedeutende, öffentliche Aufgabe definiert", heißt es in dem Papier. "Die Entwicklung und Pflege der grünen Infrastruktur wird in Kommunen, Ländern und Bund im Rahmen der eigenen Zuständigkeit zur Pflichtaufgabe." Ein entsprechender rechtlicher Rahmen müsse vorbereitet werden.

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Weil staatliche Leistungen nicht ohne Geld erbracht werden können, plädiert die grüne Branche dafür, Kommunen über "eine angemessene und dauerhafte finanzielle Mittelausstattung" in die Lage zu versetzen, das städtische Grün zu sichern und zu entwickeln. Dazu sollte es "neue Finanzierungsinstrumente" wie Investoren-, Tourismus- oder andere Abgaben geben, die dauerhaft und regelmäßig für Geld sorgen. Bei der Entwicklung der Instrumente sollen Bund, Länder und Kommunen kooperieren.

Investitionsprogramm der Bundesregierung

"Bei der Vielzahl von Aufgaben, welche die Bundesregierung für die Kommunen beschließt, bleibt oft kein Geld für die Grünflächen", kritisiert FLL-Vizepräsident Prof. Martin Thieme-Hack. Das müsse grundlegend geändert werden. Der Maßnahmenkatalog der grünen Branche sieht deshalb die "Etablierung eines Investitionsprogramms der Bundesregierung zur Behebung des Investitionsstaus bei der grünen Infrastruktur" vor. "Deutlich reduzierte Eigenanteile" sollen Städten und Gemeinden helfen, leichter an Fördermittel von Bund und Ländern heranzukommen.

Zur Bündelung aller Maßnahmen und für eine langfristige gemeinsame Planung und Umsetzung der grüne Stadtentwicklung schlagen die 35 Verbände und Institutionen die Schaffung einer politischen und administrativen Plattform aller am Stadtgrün Beteiligten aus Bund, Ländern, Kommunen, Forschung und Berufsständen vor. Sie soll neben Handlungsempfehlungen und -strategien auch für eine ständige Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen.

Mindestgrünanteil pro Grundstück festlegen

Der Maßnahmenkatalog plädiert vor allem für eine "Neuausrichtung der Landschaftsplanung für den Gesamtkomplex Stadt", eine "Stärkung von Grünordnungsplänen (als Pflichtinstrument)" und eine "Berücksichtigung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung". Zur Unterstützung der Grünprioritäten bei politischen Entscheidungen sei die Erarbeitung eines Masterplans "Grüne Stadt" durch qualifizierte Fachleute notwendig. Ein Beispiel dafür sei das Grünbuch der Stadt Zürich. Dazu gehören auch "neue Pflege- und Managementkonzepte mithilfe smarter Grün-Informationssysteme".

Zu mehr und besserem städtischen Grün soll jedoch nicht nur der Staat beitragen, sondern auch der Privatsektor. Für das Wohnumfeld gelte es "Richtwerte für Grünangebote" zu entwickeln, heißt es im Maßnahmenkatalog. Zur Sicherung eines Mindestgrünanteils pro Grundstück brauche es eine "Green Rate". Das Baurecht erlaube die bundesweite Einführung von Freiflächengestaltungssatzungen als Voraussetzung für die Baugenehmigung. So könne gerade bei Nachverdichtungen in Städten Qualität gesichert werden.

Regenwasserbewirtschaftung im Klimawandel

Thieme-Hack erinnert daran, dass Deutschlands große Städte von Investoren bereits Grünflächenpläne zur Begrünung privater Grundstücke einfordern. Das sollte auch in kleineren Kommunen umgesetzt werden. Am besten wäre es, selbstständige und verbindliche Grünflächenpläne bundesweit im Baugesetzbuch (BauGB) zu regeln: "Dies würde das Thema Grün in der Stadt in Qualität und Quantität weit voran bringen."

Mehr Grün in den Städten nutze nicht nur einer sozial gerechten Verteilung des Grüns, vor allem für arme und ältere Menschen, sondern fördere auch kommunale Klimaanpassungsstrategien, heißt es in dem Maßnahmenkatalog der grünen Branche. Dach-, Fassaden- und Vertikalbegrünungen sollten in Stadtklimamodellen und bei der Entwässerungsplanung berücksichtigt werden. Dringlich seien auch Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung und zum Hochwasserschutz. Regenwasser könne zur Bewässerung, zur Kühlung von Gebäuden zurückgehalten werden. Starkregen sei durch Entsiegelung von Flächen, eine ortsnahe Versickerung sowie Systemen von Überflutungsflächen zu begegnen. Dabei könne das Regenwasser auf Grünflächen ausgebracht sowie in Gräben und offenen Wasserflächen gesammelt werden.

Überarbeitung der Kompensationsverordnungen

Der Maßnahmenkatalog fordert zugleich eine Überarbeitung der Kompensationsverordnungen in den Bundesländern. Sie müssten den spezifischen innerstädtischen Bedingungen, Möglichkeiten und Erfordernissen angepasst werden. Auch wenn die Maßnahmen zum Erhalt von Grün in den Zentren der Städte oft aufwändiger seien als die Verlagerung in die Peripherie, könnten sie nur in der Innenstadt Wirkungen für Klimaabmilderung und Erholung entfalten. Gegebenenfalls müsse der höhere Aufwand durch eine erhöhte Anrechenbarkeit gewürdigt werden. cm

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