Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zur Eröffnung der Internationalen Gartenausstellung 2017 in Berlin-Marzahn die Leistungskraft der Gärtner gelobt. Er danke allen, "die mit angepackt und diesen Park zum Blühen gebracht haben", sagte er. Auf den Seiten 5 bis 9 lesen Sie nicht nur alles Wichtige zur Eröffnung der grünen Leistungsschau, zu Ehrungen und Medaillen. Sie erhalten auch einen ersten Eindruck der von GaLaBau-Fachbetrieben gestalteten Schaugärten auf dem Gelände.

Wenige Monate vor der Bundestagswahl arbeitet die Große Koalition noch schnell unerledigte Vorhaben ab. Der für die grüne Branche wichtigste Parlamentsbeschluss plädiert für eine Unterstützung des Garten- und Landschaftsbaus. Die Abgeordneten wollen den Prozess zur Entwicklung eines Weißbuchs "Grün in der Stadt" fortführen und ein eigenständiges Förderprogramm Stadtgrün aufgelegen. Ein Gesetz zur kaufrechtlichen Mängelhaftung wurde auf den Weg gebracht, das Bauvertragsrecht novelliert und die Sportanlagenlärmschutzverordnung gelockert. Auf den Seiten 9 bis 11 finden Sie alle Details. Einen Monat vor der Demopark in Eisenach analysiert Prof. Dr. Thomas Brunsch von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf die Maschinenausstattung im GaLaBau. Er belegt, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen stets Hand in Hand mit dem Einsatz moderner Maschinen gegangen ist. Zurzeit setze der GaLaBau jedoch vor allem auf bewährte, einfache und bekannte Maschinenkonzepte. Brunsch sieht darin ein Risiko: Innovative, disruptiv quer einsteigende branchenfremde Unternehmen könnten der Branche mit modernen Maschinenkategorien in wichtigen Segmenten Paroli bieten oder gar zukünftige Auftragspotentiale und -gebiete besetzen. (Seite 23 bis 30)

Fachanwalt Rainer Schilling beschäftigt sich mit den Fallstricken einer Vertragskündigung durch Auftragnehmer. BGB und VOB gewähren dem Auftraggeber bei der Vertragskündigung weitergehende Rechte als dem Auftragnehmer. Wer diesen juristischen Weg dennoch beschreiten will, muss auf vieles achten, um nicht viel Geld zu verlieren. Kompliziert sind Kündigungen wegen Zahlungs- oder Annahmeverzugs des Auftraggebers. Besser ist es da, rechtzeitig eine Bauhandwerkersicherheitsleistung nach BGB zu verlangen oder auf eine Unterbrechung länger als drei Monate zu kritisieren. (Seiten 48 bis 50).

Ich wünsche Ihnen einen umsatzstarken Monat. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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