FBB legt Ergebnisse ihrer Städte-Umfrage vor

Nur sechs Prozent der Städte fördern Dachbegrünungen

Dachbegrünung
Dach- und Fassadenbegrünungen werden von einigen Städten direkt und indirekt gefördert – doch leider noch viel zu wenig. Abbildungen und Foto: FBB

Die kommunalen Zuschüsse für Dach- und Fassadengrün in Deutschland bleiben niedrig, sind aber konstant. Das geht aus einer Umfrage der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung (FBB) hervor. 2016 förderten sechs Prozent der Städte und Gemeinden Dachbegrünungen. Bei grünen Fassaden sind es sieben Prozent. Im Vergleich: Während im Jahr 2000/04 die direkten Zuschüsse für Dachbegrünungen noch bei 18 Prozent lagen, sanken sie im Jahr 2010 auf sechs Prozent und liegen seitdem bei diesem Wert.

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Dachbegrünung
Dach- und Fassadenbegrünungen werden von einigen Städten direkt und indirekt gefördert – doch leider noch viel zu wenig. Abbildungen und Foto: FBB

Weitere Ergebnisse: Die Mehrheit der befragten Städte fördert Dachbegrünungen indirekt durch eine gesplittete Abwassersatzung. Auch sehen immer mehr Baubauungspläne Dachbegrünungen vor (51 % der geantworteten Städte). Die direkten Zuschüsse für Fassadenbegrünungen liegen auf ähnlichem Niveau. Auch hier sind die Festsetzungen in den Bebauungsplänen in den letzten Jahren konstant (2016: 32 % der Städte).

Für die zweijährige FBB-Umfrage, die vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund mit unterstützt wird, wurden Befragungen in allen deutschen Städten durchgeführt. Dazu wurden wie in den Jahren zuvor 1488 Städte angeschrieben. Zum Zeitpunkt der Auswertung im Juli 2016 gab es 284 Antworten, was einer Rücklaufquote von 19 Prozent entspricht.

Gefragt wurden die Kommunen unter anderem, ob es Baubauungspläne gibt, die Dach und Fassadenbegrünungen verbindlich festlegen, ob sie Zuschüsse für die Errichtung von Dach- und Fassadenbegrünungen zahlen und an welche Bedingungen die Förderung geknüpft ist.

Weiteres Thema der Umfrage war die sogenannte gesplittete Abwassergebühr. Die Kommunen sollten angeben, wie hoch der Nachlass auf die Niederschlagswassergebühr ausfällt, wenn ein begrüntes Dach vorhanden ist.

Förderung von Gründächern ist noch selten

Positiv festzustellen ist, dass die Städte gegenüber dem Thema "Dach- und Fassadenbegrünung" nach wie vor aufgeschlossen sind und diese auch in den Bebauungsplänen verbindlich festlegen, wobei der Fokus weiterhin auf der Dachbegrünung liegt. Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen gibt es hingegen selten. Nur sechs Prozent der Städte fördern Dachbegrünungen und sieben Prozent der Städte Fassadenbegrünungen. Insgesamt sind die Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich und sehen wie folgt aus:

Zuschüsse für Dachbegrünungen:

  • maximal 250 Euro bis 10.000 Euro
  • maximal 5 Euro/m² bis 30 Euro/m²
  • maximal 50 Prozent der Herstellungskosten
  • schüsse für Fassadenbegrünungen:
  • maximal 100 Euro bis 10.000 Euro,
  • maximal 15 Euro/m² bis 40 Euro/m²,
  • maximal 50 Prozent der Herstellungskosten,
  • maximal fünf Kletterpflanzen.
  • e Zuschüsse sind nicht immer an Bedingungen geknüpft. Jedoch gibt es einige Städte, die konkret festlegen, wann Zuschüsse gezahlt werden.

Bedingungen für Zuschüsse sind äußerst unterschiedlich

Die Bedingungen, um Zuschüsse für Dachbegrünungen zu erhalten, sind in den Kommunen äußerst verschieden. Einige Kommunen machten folgende Angaben, wann sie Zuschüsse zahlen:

  • nach Förderrichtlinie
  • Mindestschichtdicke 5 cm
  • Mindestfläche 10 m²
  • Kombination mit
  • hotovoltaikanlage
  • Flurstücke >51 Prozent Versiegelungsgrad
  • mit vorherigem Beratungstermin bezüglich der Ausführung
  • langfristige Erhaltung
  • s Erhalten von Zuschüssen für Fassadenbegrünungen ist ebenfalls an konkreten Bedingungen geknüpft wie zum Beispiel:
  • nach Förderrichtlinie bzw. Entsiegelungsprogramm
  • Flurstücke >51 Prozent Versiegelungsgrad
  • Vertrag über Einverständnis des Eigentümers/Übernahme der Pflege durch
  • Einsatz mehrjähriger Kletterpflanzen beziehungsweise Pflanzen laut Pflanzliste,
  • freiwillige Leistung
  • Bepflanzung ist selbst zu pflegen und Pflanzfläche zu unterhalten, wenn Bepflanzung
  • Mindestanzahl von Wohneinheiten, mindestens zwei Vollgeschosse
  • langfristige Erhaltung

Nachlässe auf Niederschlagsgebühren

Die gesplittete Abwassergebühr gibt es in 79 Prozent der Städte, die geantwortet haben. Einen Nachlass gewähren hingegen aber nur 52 Prozent der Städte. Der Nachlass auf die Niederschlagswassergebühr bei Vorhandensein eines Gründaches kann sowohl prozentual als auch pro Quadratmeter erfolgen. Folgende Angaben wurden bezüglich des Nachlasses von den Städten gemacht.

  • Nachlass zwischen 20 Prozent und 100 Prozent der Niederschlagsgebühr, in den meisten Städten beträgt der Nachlass 50 Prozent
  • Nachlass zwischen 0,12 Euro/m² und 1,21 Euro/m²

Die Nachlässe sind wie auch die Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen wieder an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier zeigte sich, dass die Städte in unterschiedlichster Weise die Nachlässe gewähren; einige sind hier aufgeführt:

  • Substrathöhe des Gründaches muss mindestens 5 bis 15 cm sein
  • in Abhängigkeit der Gründachdicke
  • bezüglich der Qualität des Gründaches, dauerhafte Begrünung des Daches
  • das Gründach darf keinen Überlauf haben
  • es darf kein Anschluss an die Kanalisation bestehen, Nachweis der Versickerung
  • Nachweispflicht des Eigentümers
  • nach entsprechender DIN und FLL-Richtlinie.

Die vollständigen Ergebnisse der FBB-Förder-Umfrage sind auf der Webseite gebaeudegruen.de abrufbar.

Dipl.-Ing. Susanne Herfort/globa

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