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Pflanzenschutz: Neuer Sachkundeausweis und Auffrischungskurse

Aufgrund von Änderungen in der europäischen Gesetzgebung musste auch das deutsche Pflanzenschutzgesetz angepasst werden. Für den GaLaBau ergeben sich zwei wesentliche Neuerungen: Die Sachkunde muss durch Auffrischungskurse regelmäßig erneuert werden und es muss ein neuer Sachkundeausweis beantragt werden.

Bisher erlangte der Landschaftsgärtner mit seiner Ausbildung eine lebenslang gültige Sachkunde im Bereich Pflanzenschutz. Nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz verliert diese ihre lebenslange Gültigkeit und muss nun alle drei Jahre durch den Besuch von Auffrischungskursen (vierstündiges Seminar ohne Prüfung) erneuert werden.

Im Anschluss werden die Sachkundigen alle drei Jahre vom Pflanzenschutzdienst an die Auffrischung ihrer Sachkunde erinnert. Werden diese nachfolgenden Auffrischungskurse nicht besucht, verliert die Sachkunde nur vorübergehend ihre Gültigkeit und kann jederzeit durch einen Kursbesuch erneuert werden.

Personen, die bereits mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 sachkundig waren, müssen den Auffrischungskurs bis zum 26. November 2015 besucht haben, damit die Sachkunde nicht verfällt. GaLaBau-Azubis verfügen mit dem Bestehen ihrer Abschlussprüfung automatisch über die dreijährig befristete Anwendersachkunde und können die Sachkundenachweiskarte unmittelbar nach der Ausbildung beantragen.

Ab Ende November 2015 wird nur noch der neue Sachkundeausweis in Form einer Chipkarte akzeptiert. So darf auch der Handel Pflanzenschutzmittel nur gegen Vorlage des neuen Sachkundeausweises abgeben. Dieser neue Ausweis muss unter Beilage des bisherigen Sachkundenachweises (z. B. Gärtnerbrief) direkt beim Pflanzenschutzdienst beantragt werden. Die Antragsfrist auf Ausstellung des neuen Ausweises endet am 26. Mai 2015.

Die Beantragung der neuen Chipkarte ist notwendig für Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden, zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten, andere nicht sachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen (z. B. Ausbilder) und Pflanzenschutzmittel in den Verkehr bringen.

Damit die eigene Sachkunde erhalten bleibt und auch zukünftig Pflanzenschutzmittel ausgebracht und Azubis den Umgang mit Letzterem im Betrieb erlernen können, ist es unbedingt notwendig bis 2015 entsprechende Auffrischungskurse zu besuchen. Angeboten werden diese von den GaLaBau-Verbänden, den Landwirtschaftskammern, den Deula-Schulen und anderen gartenbaulichen Verbänden.

Karl Jänike/VGL Nordrhein-Westfalen

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