Studie: Streit um öffentliche Auftragsvergabe nimmt ab

Bauwirtschaft
Die Anzahl der Nachprüfungsanträge bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat sich deutlich verringert. Foto: Moritz Lösch/Neue Landschaft

Die Anzahl der Nachprüfungsanträge bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat sich 2014 erneut verringert. Der seit 2009 eindeutige Trend hat dazu geführt, dass mit 751 Anträgen fast so wenige eingereicht wurden wie im Jahr 2000 (728) und knapp halb so viele wie 2004 (1493). Das ergibt sich aus einer Statistik der eingereichten Nachprüfungsverfahren, die das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht hat. Seit 1999 werden statistische Angaben über die eingereichten Nachprüfungsverfahren und ihren Ausgang vom Wirtschaftsministerium erhoben und veröffentlicht. Der Verein forum vergabe hat die Zahlen ausgewertet und mit den Ergebnisse der Vorjahreszahlen verglichen.

2014 wurden danach nur noch 4,4 Prozent der Nachprüfungsanträge vor der Vergabekammer als offensichtlich unzulässig oder unbegründet angesehen und daher gar nicht erst dem Auftraggeber zugestellt. Der Höchstwert liegt hier bei 9,9 Prozent im Jahr 2012. Eine Sachentscheidung ist in 43,9 Prozent der Fälle getroffen worden, was den Höchstwert darstellt und erheblich über dem langjährigen Mittelwert von 33,42 Prozent liegt. Auffällig sei auch, so das forum vergabe, dass 2014 nur in drei Fällen (0,4 %) der Antrag als unzulässig gemeldet worden sei. In den letzten Jahren sei dies sonst regelmäßig mehr, zuletzt in 2013 mit 44 Fällen (5,7 %) mehr als zehnmal so viel gewesen. Die Erfolgsquote der Antragsteller lag dieses Jahr mit 21,4 Prozent besonders hoch, durchschnittlich lag sie seit 1999 bei 14,22 Prozent. Wenn man davon ausgehe, so das forum vergabe, dass sich hinter den "sonstigen Erledigungen" oft eine Abhilfe-Entscheidung des Auftraggebers verberge, so kämen weitere 21,7 Prozent der Fälle hinzu - also insgesamt über 40 Prozent. Dies seien über zwölf Prozentpunkte mehr als im seit 1999 erreichten Durchschnitt. Der Anteil der Verfahren, bei denen die Entscheidungsfrist verlängert wurde, ist 2014 erneut gesunken: auf 42 Prozent. Er liegt damit nur noch knapp über dem Wert von 2009 (40,3 %). 2012 ist noch in 50,3 Prozent der Verfahren die Entscheidungsfrist verlängert worden.

Die Zahl der zweitinstanzlichen Beschwerdeverfahren bewegt sich fast parallel zu derjenigen der Nachprüfungsanträge und erreicht mit 152 ebenfalls fast den Wert von 2000 (149). Anders als bei den Verfahren vor den Vergabekammern ist aber die Erfolgsquote deutlich gesunken: Waren im vorletzten Jahr 32 Prozent der Beschwerden ganz oder überwiegend erfolgreich, waren es 2014 nur 19,3 Prozent. Der Anteil an Vergleichen ist demgegenüber stabil niedrig geblieben. Bei den Vorlagen wurde mit drei Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof ein absoluter Höchststand erreicht, während dem Bundesgerichtshof kein einziger Fall vorgelegt wurde. (forum vergabe)

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