DIN 18915 erscheint als Entwurf

Verbesserter Bodenschutz im Landschaftsbau

von: ,

Mit dem Entwurf der komplett überarbeiteten DIN 18915 liegt jetzt eine Regelung vor, die den Stand der Technik sowohl beim Bodenschutz als auch allgemein beim Umgang mit dem Boden regelt, der für Vegetationszwecke genutzt werden soll. Zusammen mit der in Erarbeitung befindlichen DIN 19639 Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben wird damit dem Bodenschutz ein weitreiches Regelwerk zur Verfügung gestellt.

Es ist schon lange bekannt, dass eine schlechte Bodenbearbeitung, sei es durch die Wahl eines falschen Zeitpunktes oder durch Anwendung ungeeigneter Geräte, Schäden am Bodengefüge verursachen kann. Diese ist sodann nur schwer oder erst nach langen Zeiträumen aus zu gleichen. Schon in der ersten Fassung der DIN 18915 aus dem Jahre 1973 wurden umfangreiche Überlegungen angestellt, welche Regelungen hier Abhilfe schaffen könnten. Dabei kommt es nach wie vor zu erheblichen Schäden an Böden, meist, weil der Fertigstellungstermin wichtiger ist, als der Bodenschutz.

Änderungen im vertraglichen Umfeld von Bodenarbeiten

Mit der VOB Ausgabe 2015 ist ein erster Schritt getan worden, indem die Bearbeitung des Oberbodens ausschließlich dem Geltungsbereich der ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten zugeordnet ist. Bis zur Ausgabe 2015 gab es Oberboden zudem in der ATV DIN 18300 Erdarbeiten, so dass schon vom Vertragswerk her der Bodenschutz nicht gesichert war. Nunmehr ist jeder am Bau verpflichtet Oberboden nach den Grundsätzen des Landschaftsbaus zu bearbeiten. Nach dem Kaskadenprinzip der VOB ist damit nun für alle Bauarbeiten, die den Oberboden oder Boden für vegetationstechnische Zwecke berühren, die DIN 18915 das Maß der Dinge und ist zu befolgen.

Damit ergab sich aber auch die Notwendigkeit die DIN 18915 so zu gestalten, dass auch der schwere Erdbau, wie zum Beispiel für den Pipelinebau auf landwirtschaftlichen Flächen, Berücksichtigung findet. Der Geltungsbereich von Landschaftsbauarbeiten ist damit auf einmal sehr weit gefasst. Unterstützt wurde dies durch die zunehmende Anwendung des Bodenschutzgesetztes, die jede Verschlechterung des Bodens, zum Beispiel durch Verdichtung, verbietet.

Zeitgleich mit der Überarbeitung der DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten hat sich ein Normenausschuss DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" an die Arbeit gemacht. Die Überarbeitung der DIN18915 erfolgte in enger Abstimmung mit DIN 19639, welche eine Handlungsanleitung zum baubegleitenden Bodenschutz gibt und in seiner Anwendung auf die Minimierung der Verluste der gesetzlich geschützten natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen von Baumaßnahmen zielt. Der Anwendungsbereich erstreckt sich insbesondere auf die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Bachelor Fachrichtung Landschaftsarchitektur /..., München  ansehen
Fachkraft für Baumkontrolle (m/w/d), Stuttgart  ansehen
Bauleitung (a) im Bereich Grünplanung, Freiburg  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Jetzt liegt mit dem Entwurf der komplett überarbeiteten DIN 18915 eine Regelung vor, die den Stand der Technik sowohl beim Bodenschutz als auch allgemein beim Umgang mit dem Boden regelt, der für Vegetationszwecke genutzt werden soll. Mit DIN 18915, welche sich an die konkrete Bauausführung richtet, wird damit dem Bodenschutz ein weitreiches Regelwerk zur Verfügung gestellt. Der Entwurf der DIN19639 ist für 2017 vorgesehen. Für alle am Bau Beteiligten ist dabei zu beachten, dass der Bodenschutz kein "nice to have" ist, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

Ziel der neuen DIN 18915

Ziel der DIN 18915 ist die Konkretisierung der Anforderungen des Bodenschutzes an Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke. Für den Planer ist damit insbesondere die Bauzeitenplanung unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Witterungsbedingungen von Bedeutung. Weitere Themen sind geeignete Bodenfeuchte und das gegebenenfalls notwendige Einstellen der Bauarbeiten, das Vermischungsverbot, die bodenschonende Anlage von Baustraßen, Baustelleneinrichtungen, Sonderbauwerken, Lager- und Stellflächen sowie der immer anzustrebende Massenausgleich auf der Baustelle.

Neue Bodengruppen nach DIN 18915

Die Bodengruppen nach DIN 18915 wurden nach dem auch bisher gültigen Prinzip der Bearbeitbarkeit neu gegliedert. Dabei werden die Bodengruppen nach DIN 18196 anhand von wenigen Parametern so gruppiert, dass eine enge Verbindung zwischen DIN 18915 für den Landschaftsbau und DIN 18196 für das Bauwesen gegeben ist und eine schlüssige Zuordnung zu Bearbeitbarkeitsgrenzen möglich ist. So kann ohne zusätzliche Prüfungen anhand der Baugrunderkundung nach DIN 4020/DIN EN 1997-2 auch der Oberboden in Bodengruppen nach DIN 18915 beschrieben werden. Die zusätzlichen Parameter (Anteil Steine und Blöcke) können sowohl durch eine grobe Schätzung als auch genauer durch einfache Laborversuche ermittelt werden. Dies genügt sowohl den Anforderungen der Beschreibung der Homogenbereiche nach DIN ATV 18300 "Erdarbeiten" als auch der Beschreibung nach DIN ATV 18320 Landschaftsbauarbeiten" die auf die DIN 18915 verweist.

Insbesondere bei größeren Maßnahmen ist eine Voruntersuchung nach DIN 18915 eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Zu untersurchen sind je nach örtlichen Verhältnissen insbesondre

  • Korngrößenverteilung,
  • Plastizität und Konsistenz,
  • Wasserdurchlässigkeit,
  • Gehalt an organischer Substanz,
  • Bodenreaktion,
  • Nährstoffvorrat.

Die Tabelle 1 der E DIN 18915: 06-2017 teilt danach in Bodengruppen für vegetationstechnische Zwecke ein. Wird der Boden vom Auftraggeber ausreichend genau beschrieben, ergibt sich daraus nunmehr die Verpflichtung des Auftragnehmers, Kapazität und Arbeitsverfahren so zu wählen, dass die vertraglichen Termine bei gewöhnlicher Witterung auch unter Beachtung der Bearbeitbarkeitsgrenzen eingehalten werden können.

Bearbeitungsgrenzen klar definiert

Die Bearbeitungsgrenzen werden anhand der vorgefundenen Konsistenz ermittelt. Dabei hilft Tabelle 2 der E DIN 18915: 06-2017, die den Boden in die folgenden Konsistenzstufen einteilt:

  • ko1 fest (hart)
  • hrumpfgrenze
  • ko2 halbfest (bröckelig)
  • srollgrenze
  • ko3 steif (-plastisch)
  • ko4 weich (-plastisch)
  • ko5 breiig (-plastisch)
  • ießgrenze
  • ko6 zähflüssig

Diesen Konsistenzbereichen beziehungsweise Konsistenzstufen werden Bodenmerkmale für die Feldansprache und messbare Wasserspannungen zugeordnet, um sowohl im Feld als auch bei Grenzfällen oder bei Streitigkeiten eindeutige Prüfparameter zu haben. Jeder dieser Konsistenzstufen werden Möglichkeiten und Grenzen für Befahrbarkeit, Bearbeitbarkeit und Verdichtungsempfindlichkeit zugeordnet. Ab Konsistenzstufe 3 sollte die Bearbeitung grundsätzlich eingestellt werden. Soll sie dennoch fortgesetzt werden, ist die Saugspannung im Boden durch Tensiometer zu ermitteln. So kann bei feinkörnigen und gemischtkörnigen Böden anhand des Nomogramms nach DIN 18915 bestimmt werden, welche Bodenpressung bei welcher Saugspannung im Boden zulässig ist.

Die Abbildung 1 zeigt die mechanische Belastbarkeit von Böden im Konsistenzbereich ko3 (Grenzbereich) in Abhängigkeit von der Masse der Maschinen und Geräte bei verschiedenen Wasserspannungen (Diagonalen). Die Wasserspannung ist nach DIN EN ISO 11276 zu ermitteln. Anhand von zwei Beispielen soll die Anwendung des Nomogramms verdeutlicht werden.

  • Bei einem Boden mit einer Wasserspannung von 15 cbar ist bei einem Raupenfahrzeug mit einer Masse (Einsatzgewicht) von 30 t ein maximaler Kontaktflächendruck von 0,4 kg/cm² zulässig. Dementsprechend muss die Aufstandsfläche des Laufwerkes mindestens 7,5 m² betragen. Bei einer Aufstandslänge des Laufwerkes von 4,7 m ergeben sich daraus Bodenplatten mit mindestens je 0,8 m Breite.
  • Bei einem Boden mit einer Wasserspannung von 12 cbar ist bei einem Radlader mit einer Masse (Einsatzgewicht) von 5 t ein maximaler Kontaktflächendruck von 2 kg/cm² zulässig. Dementsprechend muss die Aufstandsfläche der Räder mindestens 0,25 m² betragen. Dies bedeutet bei vier Rädern eine Aufstandsfläche von mindestens 62,5 cm² pro Rad.

Mit diesen Verfahren haben die am Bau Beteiligten zum einen klare Vorgaben für den Umgang mit Boden für vegetationstechnische Zwecke, aber auch die Möglichkeit an die Grenzen zu gehen und die Beschädigungen für den Boden trotzdem minimal zu halten.

Dies soll der Regelfall sein. Je nach Bodenart und Dauer der Lagerung kann zwar davon abgewichen werden, dafür ist jedoch eine weitreichende Planung nach DIN 19639 erforderlich.

Vermischung verboten

Nach dem Prinzip "Gleiches zu Gleichem" sollen die Böden für Vegetationszwecke entsprechend beim Abtragen, Lagern und Auftragen nicht vermischt werden. Der Anhang der E DIN 18915 gibt dazu nunmehr Anhaltswerte, nach welchen Parametern "fremde" Böden eingebaut werden können.

Wichtige Kriterien sind insbesondere:

  • Bodenarten und Ausgangsmaterial,
  • Korngrößen über 2 mm (Kies, Steine),
  • Grundwasser und Staunässe,
  • organische Substanz,
  • Karbonatgehalt.

Eine Ausnahme ist hier natürlich die geplante Veränderung von gärtnerisch genutzten Böden.

Herstellen des funktionsfähigen Bodengefüges

Da nahezu jede Art der Bodenbearbeitung für Bauarbeiten Schäden hervorrufen, hat sich der Normungssauschuss zu einer Art "Fertigstellungspflege für die Bodenarbeiten" bekannt. Natürlich sind diese im Einzelnen zu planen und richten sich nach dem Zeitpunkt der Bodenarbeiten, dem Konsistenzbereich, der Art der anschließenden Begrünung und den Standortverhältnissen. Die Leistungen der "Fertigstellungspflege für Bodenarbeiten" sind insbesondere Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung und Zwischenbegrünung.

Zwischenbegrünung verpflichtend

Um den Zielen des Bodenschutzes, aber auch den praktischen Notwendigkeiten, Rechnung zu tragen, wird die Zwischenbegrünung nach E DIN 18915 zur Regel. In Abhängigkeit von der Bodenstruktur ist ein Zeitraum von ein bis zu drei Jahren erforderlich. Dabei soll die Zwischenbegrünung je nach geplantem Zeitraum verschiedenen Zielen dienen. Zunächst schützt sie den Boden vor dem Aufkeimen unerwünschten Aufwuchses und verringert die Auswaschung von Nährstoffen.

Somit wird es für Auftragnehmer und Auftraggeber im Landschaftsbau ein Umdenken geben müssen. Auch bei kurzen Liegezeiten sollen die bereits planierten Pflanzflächen bis zur Pflanzung mit geeigneten Ansaaten eingesät werden.

Gerade bei größeren Baumaßnahmen kann die Zwischenbegrünung aber auch Teil der Maßnahmen zur Wiederherstellung des Bodengefüges sein. Eine solche Zwischenbegrünung kann zudem über mehrere Jahre notwendig sein, um die Flächen für die später vorgesehene Verwendung vorzubereiten.

Maßnahmen zur Rekultivierung

Neu ist des Weiteren, dass DIN 18915 Aussagen zur Rekultivierung macht. Das bedeutet, wenn die Maßnahmen der Zwischenbegrünung und der dreijährigen Wartezeit nicht zu einem brauchbaren Ergebnis führen, sind weitere Rekultivierungsmaßnahmen erforderlich. Mögliche Rekultivierungsmaßnahmen nach DIN 18915 können sein:

  • Intensivierung der Leistungen zum Herstellen des Bodenbelages,
  • Verlängerung des Zeitraums der Zwischenbegrünung,
  • in besonders schweren Fällen sind die Leistungen zur Herstellung erneut durchzuführen,
  • Änderung des Begrünungsziels.

Bei großen Landschaftsbaumaßnahmen sind Gefügeschäden im Boden auch bei Beachtung der Bearbeitungsgrenzen nicht immer auszuschließen. Daher muss die Regeneration des Bodengefüges durch geeignete Einsaaten geplant werden. Eine nachhaltige Begrünung kann in den meisten Fällen eben nicht als Rollrasen oder Rollstauden ausgelegt werden.

Autor

Freier Landschaftsarchitekt bdla

Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen