Verbotsliste für invasive gebietsfremde Arten

Die Europäische Kommission hat im Juli eine erste EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten angenommen. Sie umfasst 37 Tier- und Pflanzenarten. Nach Angaben der EU bedrohen sie die europäische Artenvielfalt und Biodiversität, indem sie einheimische Arten verdrängen. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen nun gegen eine weitere Verbreitung der Neophyten vorgehen. Sie dürften künftig weder gehalten, verkauft noch weitertransportiert werden.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat das Vorgehen und den Beschluss der Kommission kritisiert. Zwar seien gartenbauliche Kulturen bislang nicht betroffen, doch sei eine Erweiterung der Liste denkbar. Es sein nicht auszuschließen, dass Arten aus dem gartenbaulichen Sortiment künftig ebenfalls gelistet werden. Nach Informationen des ZVG wird bereits darüber diskutiert, die Liste um den 1688 nach Mitteleuropa eingeführten Eschen-Ahorn (Acer negundo) zu erweitern.

Bislang stehen auf der EU-Liste 14 Pflanzenarten, darunter die Gelbe Scheinkalla (Lysichiton americanus) und die Karolina-Haarnixe (Camboba caroliniana). Die Scheinkalla wurde seit Ende der 1970er Jahre vom Menschen in einigen Feuchtwäldern des Taunus nordwestlich von Frankfurt angesiedelt, wo er sich stark vermehrt hat. Die Haarnixe ist in Deutschland lediglich im Rohrkolbensee in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden.

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