Werkunternehmer bei Kaufverträgen gestärkt

Werkunternehmer sollen künftig nicht mehr pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder der Hersteller zu verantworten haben. Das Bundeskabinett hat dazu im März eine Novelle des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.

Bisher mussten Werkunternehmer die Kosten für den Ausbau fehlerhafter Ware und den Wiedereinbau eines fehlerfreien Produkts tragen, auch wenn sie für den Mangel nichts konnten. Nun soll der Käufer, egal ob Unternehmer oder Verbraucher, vom Verkäufer den Ausbau der mangelhaften Ware und den Einbau eines einwandfreien Produktes, zumindest aber die Erstattung der entsprechenden Kosten verlangen können.

Zudem wird durch Regressansprüche entlang der Lieferkette gewährleistet, dass der Schaden letztlich von demjenigen getragen werden muss, der für den Produktfehler verantwortlich ist. Der Gesetzesnovelle stärkt damit das Verursacherprinzip und gewährleistet einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Käufern, Verkäufern und Produzenten.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektleitung Freiraum-/Grünplanung (m/w/d), München  ansehen
Professur (W2) für das Lehrgebiet Wald- und..., Göttingen  ansehen
Gärtner:in (w/m/d) mit Funktion als..., Bremen  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen