Kommentar
328 Bieteranfragen
von: Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-HackKriterien waren die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingung, der Grad der Einhaltung der Vorgaben aus der VOB Teil A, insbesondere des § 7, in der Leistungsbeschreibung und in der Folge die Kalkulierbarkeit sowie Risiken, die dem AN aufgebürdet wurden.
Am Ende stand häufig eine Empfehlung was als Auftragnehmer zu tun ist. Manchmal waren Bieteranfragen ein Lösungsweg, manchmal war es besser, den Auftrag gar nicht anzugehen, weil die Risiken zu hoch waren. Beim näheren Hinsehen war zu erkennen, dass die Gründe für den Ansatz „Knebelvertrag“ meist im Unvermögen der Auftraggeberseite begründet waren. Schwache Planung, Angst vor der Verantwortung für die eigene Entscheidung und das ständige Gefühl der Unterlegenheit.
Heute steigen wir in eine neue Zeit ein: Künstliche Intelligenz kann so trainiert werden, dass eine qualitative Vertragsprüfung nur wenige Minuten dauert. Mein erster Versuch mit der Software eines Start-ups aus München, die über 20 unterschiedliche Künstliche Intelligenzen nutzt, hat genau das ergeben: 328 Einzelregelungen wurden als problematisch identifiziert. Davon hat die KI 115 Regelungen als ein mögliches Risiko für den Auftragnehmer ausgemacht. 208 Regelungen des Vertrags dagegen bedeuten eine Chance für den Auftragnehmer, Nachträge auszumachen.
Fein und dezidiert ist in der Analyse aufgeführt: Verstöße in Vertragsbedingungen, Hinweise auf Planungsdefizite, Verstöße gegen Regelungen aus VOB/C, wie besondere Leistungen in Vorbemerkungen, Verstöße gegen andere Regelwerke, fehlende Leistungen, unplausible Mengen, allgemeine Widersprüche und natürlich Verstöße gegen § 7 VOB/A.
Zu jeder Vertragsbedingung oder Regelung in der Leistungsbeschreibung wird der Bezug zu den Regelungen in der VOB hergestellt, es gibt eine Einschätzung, das System benennt passende Urteile und am Ende wird für jeden einzelnen Punkt die dazu passende Bieteranfrage formuliert. Entweder, um das Risiko für den Bieter zu minimieren oder um für Klarheit bei den Klauseln, die als Chance für Nachträge identifiziert wurden, zu sorgen.
Mitbewerbern die Chancen auf Nachträge zu nehmen, ist eine sehr gute und lobenswerte Strategie in Vergabeverfahren. Tatsächlich 328 KI-generierte Bieteranfragen in ein Vergabeverfahren einzubringen, ist sicher keine gute Idee und bringt auch niemanden voran.
Schön ist aber, dass die ersten Auftraggeber sich für dieses Werkzeug interessieren, um das zu tun, was sowieso ihr Job ist: saubere Vergabeunterlagen zu produzieren. Sonst machen Auftragnehmer das, was die Spielregeln in unserer VOB-Welt sind: Nachtragspotenziale aufdecken, vorbereiten und strategisch nutzen.
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