Der Kommentar

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Kürzlich hat mir ein Unternehmer berichtet, mit welch ausgefeilten Methoden ein Headhunter gleich zwei seiner Kolonnen abgeworben hat. Eine Vielzahl von Baustellenbesuchen des Headhunters war nötig, um zunächst die Qualität der Arbeit und den Baufortschritt zu bewerten, später um die Höhe der Mehrvergütung zu verhandeln. So wurde gleich kolonnenweise Personal professionell für den Tiefbau rekrutiert. Klingt nach Mafia-Methoden, scheint aber in der heutigen Zeit kein unübliches Vorgehen zu sein.

Auf der einen Seite muss man sich fragen, ob ein solches Vorgehen zum Bild des "Ehrbaren Kaufmanns" passt. So erarbeitet der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) ein "Leitbild der deutschen Bauindustrie" (HDB 2017) und steht nach eigenem Bekunden für werteorientiertes Handeln; ein wirklich schönes Papier. Auf dem Arbeitsmarkt wird dann trotzdem mit unlauteren Mitteln gearbeitet, um den Betrieben die Mitarbeiter abzuwerben, die es nur durch gute und kostspielige Aus- und Weiterbildung gibt.

Auf der anderen Seite macht ein solches Vorgehen die derzeitige Situation auf dem Arbeitsmarkt deutlich. Es gibt im Moment viel zu wenige Arbeitnehmer, die bereit sind, jene Arbeit zu erledigen, die gerade auf dem Markt ist. In einem Tweet suchte kürzlich ein verzweifelter Unternehmer Mitarbeiter für die Grünflächenpflege, die doch nur "…morgens pünktlich auf der Matte stehen, geradeaus laufen und den Tag überleben ohne sich zu verletzen." Goldene Zeiten für Arbeitnehmer auch für einfache Tätigkeiten, könnte man denken. Nach Angaben der Nürnberger Arbeitsagentur werden in diesem Jahr 650000 offene Stellen nicht besetzt werden können. Es ist damit zu rechnen, dass bei diesen Stellen mehr erwartet wird als schlicht "geradeaus zu laufen".

Aus- und Weiterbildung muss sich aber auch für die Betriebe lohnen. Das Gefälle zwischen den ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben wird im Bauhauptgewerbe über Zahlungen an die SOKA-Bau, im Landschaftsbau an die AuGaLa zumindest ein wenig ausgeglichen. Der Ausgleich zwischen Bauhauptgewerbe und Landschaftsbau fehlt ganz.

Im Sport, zumindest im Fußball, gibt es ein solches Ausgleichssystem. Der DFB nennt es Ausbildungsentschädigung und setzt die Höhe dieser Summe für den Amateurbereich verbindlich fest. Im Profifußball ist das sogar vereinbar mit dem EU-Recht zur freien Wahl des Arbeitsplatzes. Wenn die Headhunter 3 bis 4 Monatsgehälter (bei 6 Mitarbeitern sind es schnell bis zu 50000 Euro) nur für ein paar Baustellenbesuche beanspruchen, sollte es der Ausbildungsbetrieb doch auch dürfen, oder?

Ihr Martin Thieme-Hack

NL-Stellenmarkt

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

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