Abzocke: Gefälschte Inkasso-Briefe im Umlauf

Recht und Normen
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen warnt vor Kriminellen, die mit falschen Forderungen arbeiten. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Fake-Inkasso, das Fälschen von Inkasso-Briefen, wird bei Betrügern immer beliebter. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) warnt vor der neuen Masche.

Ein Beispiel zeigt, wie dreist die Kriminellen vorgehen. Der Ärger kam mit der Briefpost. In einem recht gut gemachten, amtlich aussehenden Mahnschreiben wurden Kosten für angebliche Telekommunikationsdienstleistungen geltend gemacht. Das Trügerische dabei: Die Schreiben verwendeten ein Briefpapier, auf dem das Logo und die Anschrift eines dem BDIU angeschlossenen Inkassounternehmens aufgedruckt waren. Zumindest auf den ersten Blick wirkten die Anschreiben seriös und glaubwürdig.

Den meisten Empfängern war aber klar, dass die Forderung nicht bestehen konnte, da sie niemals die hier genannten Telefonnummern angerufen hatten. Sie taten also das einzig Richtige: Sie meldeten sich bei dem echten Inkassounternehmen, informierten es über diese Bauernfängerei und schickten ihm auch die Anschreiben von dem offensichtlichen Betrüger.

Dabei fiel schnell ein interessanter Fehler auf: In den Mahnschreiben selbst wurden jeweils 259 Euro geltend gemacht, die die Empfänger bezahlen sollten. Diese Summe wurde im Text des Briefes deutlich hervorgehoben, sodass man sie als Empfänger eigentlich nicht überlesen konnte. Außerdem gab es noch eine Tabelle, die genau erklärte, wie sich diese vermeintliche Forderung zusammensetzen sollte. So weit, so gut. Um den vermeintlich Zahlungspflichtigen das Prozedere zu erleichtern, war den Schreiben ein Überweisungsvordruck beigelegt. Jetzt allerdings griff eine besonders perfide Betrugsvariante: Denn auf dem Überweisungsvordruck standen nicht die mehrmals vorher geltend gemachten und erläuterten 259 Euro - nein, hier war ein Betrag von 249 Euro aufgedruckt, also zehn Euro weniger. Der Hintergedanke: Den Empfängern sollte suggeriert werden, dass sich das Inkassounternehmen geirrt hatte - und wenn man jetzt schnell überweisen würde, würde der Fehler nicht auffallen.

Der BDIU gibt für den Zweifelsfall folgende Tipps:

  • Jede Forderung prüfen, bevor sie beglichen wird. Seriöse Inkassounternehmen sind dazu verpflichtet, genaue Angaben über die Forderung zu machen.
  • Wer Zweifel hat, kontaktiert das Inkassounternehmen und fragt nach. Seriöse Inkassounternehmen verfolgen berechtigte Zahlungsansprüche und werden alles tun, den Anspruch des Gläubigers klar und deutlich darzulegen.
  • Nachschauen, ob das Inkassounternehmen unter rechtsdienstleistungsregister.de aufgeführt ist. Seriöse Inkassounternehmen brauchen eine entsprechende Registrierung, sonst dürfen sie kein Inkasso durchführen.
  • Bei Fragen oder Problemen mit einem Inkassounternehmen sollte man sich an den BDIU wenden. Ist das Inkassounternehmen Mitglied im Verband, kann der BDIU vermitteln. Auf inkasso.de gibt es dazu einen Beschwerde-Button.

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