Aktualisierung der VOB/B angekündigt

Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) soll unter Einbeziehung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts weiterentwickelt werden. Das hat der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) unter Vorsitz des Bundesbauministeriums auf seiner Sitzung am 24. April einstimmig beschlossen.

Das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende gesetzliche Bauvertragsrecht nimmt sich die VOB/B an vielen Stellen zum Vorbild. An anderen Stellen schlägt das Bürgerliche Gesetzbuch künftig einen anderen Weg ein. Um der öffentlichen Hand und der Bauwirtschaft auch künftig vollständige und ausgewogene Regelungen für den Bauvertrag zur Verfügung zu stellen, wird der DVA die VOB/B fortschreiben.

Dabei soll nach Aussage der Vorsitzenden des DVA, Ministerialdirektorin Monika Thomas, der paritätisch ausgehandelte Musterbauvertrag, den die VOB/B der öffentlichen Hand seit 90 Jahren bietet und der wegen seiner Praxistauglichkeit auch über den öffentlichen Bau hinaus genutzt wird, praxisorientiert weiterentwickelt und dabei die Überlegungen des Gesetzgebers zur Einführung eines Bauvertragsrechts in das BGB berücksichtigt werden. Forum Vergabe

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