Junge Landschaft - GaLaBau Wissen

Alles steht und fällt mit dem Rand - Wegebau, Teil 2

von:
Einfassungssysteme GaLaBau
Grafik: Uwe Bienert
Einfassungssysteme GaLaBau
Grafik: Uwe Bienert

158. Folge: Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Wegebau.

Alle Wegebauflächen (Wege, Straßen, Plätze, Terrassen), ja sogar manche Vegetationsflächen, werden eingefasst. Die grundlegenden Festlegungen zu den Arbeiten und Normativen für den Bau von Einfassungen findet man in den im ersten Teil des Artikels genannten DIN-Dokumenten bzw. in den Richtlinien der FLL. Auch hier ist an erster Stelle die DIN 18318 in der Neufassung von 2019 zu nennen.

Cui bono - wem nützt es?

"Cui bono - wem nützt es?" Diese Frage hat sich nicht nur der römische Staatsmann und Philosoph Marcus Tullius Cicero im Jahre 80 v. Chr. in einer Verteidigungsrede für einen vermeintlichen Mörder gestellt, sondern diese Frage ist tatsächlich auch im Zusammenhang mit dem Thema Einfassungen interessant.

Für Einfassungen lassen sich unterschiedliche Gründe finden, die mehr oder weniger wichtig für den Bau dieser Anlagen sind. In erster Linie, und das ist einer der Hauptgründe, dienen sie der Stabilität. Sie geben durch ihre stabile Bauweise (immer in Verbindung mit Beton) als "Minifundament" die Sicherheit, dass der Belag, der in vielen Fällen sogar ungebunden verlegt wird, sich nicht verschiebt. Denn sonst würde der Weg oder Platz keine Festigkeit besitzen. Die Druck- und Verschiebekräfte, die durch den auf der Fläche stattfindenden Verkehr - und ist er noch so gering - auftreten, werden auf die Einfassung übertragen und durch deren stabile Bauweise aufgefangen und abgeleitet.

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Eine zweite wichtige Funktion der Einfassung ist es, an bestimmten Stellen regulierend in die Nutzung der Fläche einzugreifen. Das kann zum Beispiel durch Winkelelemente erfolgen, die durch ihren höhengemäßen Einbau als Barriere dienen. Oder, die bekannteste Variante, durch den Hochbord, der als Straßenrandbegrenzung eine Trennung von Fußweg, Radweg und Straße vollzieht.

Darüber hinaus wird über Begrenzungen auch der Wasserabfluss reguliert. Das anfallende Oberflächenwasser wird den entsprechenden Kanalisationsanlagen zugeführt. Wegeeinfassungen haben aber auch, vor allem bei fußläufig genutzten Wegen, Trennfunktion zu den anschließenden Vegetationsflächen. Natürlich haben Einfassungen auch Zierfunktion, wenn man an dekorative Natursteinpflasterungen denkt.

Die Vielzahl der Möglichkeiten ist verwirrend

Es ist sicher an dieser Stelle nicht möglich, eine umfassende Aufzählung von Varianten der Begrenzung aufzulisten. Es kommen immer wieder neuentwickelte Baustoffe hinzu und veraltete werden nicht mehr genutzt, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Ich versuche, mich auf die wichtigen zu konzentrieren.

Da wären zuerst die Borde. Hier wird zwischen Hoch- und Tiefborden unterschieden. Während die Oberkante der Hochborde, wie der Name schon andeutet, höher eingebaut ist als die Belagshöhe, sind Tiefborde immer in der gleichen Höhenlage wie der Belag eingebaut. Sie sind in verschiedenen Materialien und unterschiedlichen Profilen im Handel erhältlich. Den Übergang vom Hochbord zum Tiefbord bildet der sogenannte Absenker.

Während Hochborde von ihrer Dimensionierung in höheren Bereichen anzusiedeln sind (bis 22 cm), bilden die Tiefborde mit ihren auch geringeren Stärken den Übergang zum Rasenkantenstein/Rasenbord. Diese Steine werden für die Abgrenzung von fußläufigen Wegen oder Vegetationsflächen genutzt. Sie können sowohl höher als der Belag als auch in gleicher Höhe eingebaut werden. Auch hier findet man unterschiedliche Querschnitte. In den Skizzen auf Seite 61 habe ich versucht, die oben beschriebenen Steine und noch einige andere darzustellen.

Wie baut man eine Einfassung?

Werden in der Praxis Einfassungen gestellt, kann man die unterschiedlichsten Bauvarianten beobachten. Allerdings legt die DIN 18318 genau fest, wie eine Einfassung zu erstellen ist. Dort findet man Informationen von der Fundamentierung bis hin zur Rückenstütze. Spätestens dort wird man aufmerken, denn ich bin überzeugt: Nicht in allen Betrieben wird beim Bau einer Rückenstütze eine Schalung erstellt und mit den Maßgenauigkeiten wird oft auch sehr freizügig umgegangen - ganz zu schweigen von der Betonklasse.

Sinngemäß ist in der DIN 18318 folgendes zu lesen:

Rückenstützen

Für Rückenstützen bei befahrbaren Flächen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 20/25, bei begehbaren Flächen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 16/20 zu verwenden.

Die Rückenstütze ist in Schalung herzustellen. Der Beton für die Rückenstütze ist zu verdichten. Die Rückenstütze ist bis 2/3 der Höhe der Einfassung herzustellen. Bei angrenzenden Flächenbefestigungen richtet sich die Höhe der Rückenstütze nach der Art der Flächenbefestigung. Die Oberfläche der Rückenstütze ist nach außen abzuschrägen.

Die Breite der Rückenstütze muss bei befahrbaren Flächen 150 mm ± 20 mm, bei begehbaren Flächen 80 mm ± 20 mm betragen.

Einfassungen

Bord- und Einfassungssteine sind mit 4 mm ± 2 mm breiten Fugen zu versetzen, die nicht verfugt werden.

Bordsteineinfassungen mit Radien < 12 m sind aus Kurvensteinen herzustellen. Bei Radien ? 12 m und < 20 m sind gerade Bordsteine mit einer Länge von 0,50 m, bei Radien ? 20 m sind gerade Bordsteine mit einer Länge von 1 m zu verwenden.

Weiter legt die DIN 18318 Folgendes fest:

"Randeinfassungen mit Bordsteinen oder anderen Steinen sind höhen- und fluchtgerecht herzustellen. Abweichungen der Oberfläche von der Sollhöhe und von der Bezugsachse dürfen an keiner Stelle mehr als 20 mm betragen. . . "

"Abweichungen von der Flucht in Auftritt- und Vorderflächen an den Stoßfugen von Einfassungen mit ebener Oberfläche dürfen nicht mehr als 2 mm, mit spaltrauer Oberfläche nicht mehr als 5 mm betragen. . . "

Ein weiteres Problem bilden die Fugen an Borden und Einfassungssteinen. Dort findet man in der Praxis immer wieder den Fehler, dass diese Elemente "knirsch" (d. h. ohne Fuge) gesetzt werden. Ein ganz grober Fehler. Denn diese Fuge ist nicht nur beim Einbau von Vorteil (die Kanten des Bordes platzen nicht so schnell ab) sondern hat auch während der Nutzung der Fläche ihre Existenzberechtigung. Über diese Fuge wird zum einen der Wasserabfluss mit geregelt und zum anderen die Materialdehnung kompensiert. Sie wird deshalb auch nicht verfugt.

Uwe Bienert


Nächsten Monat lesen Sie: „Gebunden oder ungebunden – das ist hier die Frage“.

 Uwe Bienert
Autor

Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

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