Anträge für Betriebshilfen rechtzeitig stellen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) kann eine lückenlose Einsatzverlängerung von Betriebshilfen häufig nicht bewilligen, weil der notwendige Antrag verspätet gestellt wird. Für eine reibungslose Fortführung der Betriebshilfe muss der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor dem Ende des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Darauf weist die SVLFG ihre Versicherten hin.

Zur Fristwahrung reicht auch die telefonische Kontaktaufnahme mit der Sozialversicherung aus.

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