Unternehmensführung

Arbeitgeber dürfen Impfanreize für Arbeitnehmer schaffen

Coronavirus Arbeitsschutz
Möglich sind Zahlung von Impfprämien, die Gewährung von Sonderurlaubstagen oder Gutscheine. Foto: Daniel Schludi, unsplash.com

Arbeitgebern ist es erlaubt, für ihre Mitarbeiter Impfanreize durch die Zahlung von Impfprämien, die Gewährung von Sonderurlaubstagen oder durch Gutscheine zu schaffen. Diese Auffassung hat der Arbeitsrechtler Tim Bulian, Rechtsanwalt bei Kliemt. Arbeitsrecht in Frankfurt am Main, gegenüber der Wochenschrift "Der Betrieb" vertreten. Der Kreativität des Arbeitgebers seien dabei grundsätzlich keine Grenzen gesetzt.

Bei einer Impf-Incentivierung der Belegschaft müsse allerdings darauf geachtet werden, die Gewährung von Impfanreizen nicht an leistungsunabhängige Faktoren zu knüpfen oder ohne Sachgrund ungleich zu behandeln. Eine Unterscheidung von Vollzeitbeschäftigten und Beschäftigten in Teilzeit, Werkstudenten oder Minijobbern dürfe es daher nicht geben. Beim kollektiven Bezug eines Anreizsystems seien auch die betrieblichen Mitbestimmungsrechte zu beachten, beispielsweise durch Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen. Die Einbindung des Betriebsrats, eröffne zudem die Möglichkeit, die Incentivierung komunikativ zu unterstützen.

Rechtsanwalt Bulian empfiehlt Arbeitgebern, die ein Impfanreizsystem implementieren möchten, in "Der Betrieb", darauf zu achten, dass Anreize nur dann gewährt werden, wenn der betroffene Arbeitnehmer eine Erklärung vorlegt, in der er bestätigt, die vom Arbeitgeber definierten Voraussetzungen zur Gewährung der Prämie zu erfüllen und in die Verarbeitung seiner hierfür relevanten Daten einwilligt. Um Missbrauchsfällen vorzubeugen, könnte auch die Vorlage einer ärztlichen Impf-Bescheinigung gefordert werden. In der Personalakte gespeichert werden, dürfe sie allerdings nicht. cm

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