Arbeitgeber sollen sich an Zusatzbeiträgen der Kassen beteiligen

Sozialpolitik
"Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Foto: BMG

Für die gesetzlich Krankenversicherten bringt es viele Milliarden Euro Entlastung, für die Arbeitgeber dagegen hohe Mehrkosten: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Rückkehr zur Beitragsparität in der Krankenversicherung vorsieht. Seit 2015 mussten Zusatzbeiträge der Kassen über dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent allein von den Arbeitnehmern getragen werden. Die Wirtschaft ist davon entsetzt.

Ab dem kommenden Jahr sollen sich die Arbeitgeber auch am Prämienplus zur Hälfte beteiligen. "Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Arbeitnehmer und Rentner sollen durch die Gesetzesnovelle jährlich rund 6,9 Milliarden Euro sparen. Die Lücke wird von den Arbeitgebern und der Rentenversicherung gefüllt werden. Eine Erhöhung der Zusatzbeiträge wird es in den kommenden Jahren allerdings nicht geben. Die Bundesregierung will die Krankenkassen gesetzlich verpflichten, ihre Beiträge in den kommenden drei Jahren nicht anzuheben. Zusätzliche Ausgaben sollen die Kassen aus ihren Finanzreserven finanzieren. Die Reserven dürfen ab 2020 den Umfang einer Monatsausgabe nicht überschreiten.

Währen der Sozialverband VdK die Neuregelung begrüßte, sprach der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitnehmerverbände (BDA) von einer der "größten sozialpolitischen Sünden dieser Bundesregierung". Der Schritt belaste die Unternehmen einseitig und auf einen Schlag mit 5 Milliarden Euro jedes Jahr. "Das ist ein herber Tiefschlag für Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung."

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