Riesterrente muss für Selbstständige geöffnet, Betriebsrente verbessert werden

Arbeitgeberverbände gegen eine Kehrtwende in der Rentenpolitik

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat vor einer falschen Weichenstellung in der Rentenpolitik gewarnt. In einem Grundsatzpapier plädiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für eine Fortsetzung des Reformkurses und gegen eine Kehrtwende.

Die Senkung des gesetzlichen Rentenniveaus von derzeit rund 48 Prozent auf 46 Prozent im Jahr 2020 und 43 Prozent im Jahr 2030 sei unverzichtbar, weil auf jeden Rentner künftig immer weniger potenzielle Beitragszahler kämen. Altersarmut werde in Deutschland dennoch kein Massenphänomen werden.

Keine Angst vor Altersarmut

"Behauptungen, nach denen perspektivisch jedem Zweiten Altersarmut drohe, sind deutlich überzogen", heißt es in dem Papier. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund sind gegenwärtig nicht einmal 3 Prozent der Altersrentner auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen. Zwar könne diese Quote langfristig wachsen, doch sei nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium kein dramatischer Anstieg zu erwarten.

Dennoch besteht nach Auffassung der BDA Handlungsbedarf. Damit die zusätzliche Altersvorsorge das Sinken des Rentenniveaus zumutbar kompensieren kann, bedürfe es vor allem einer Anpassung der Alterssicherungssysteme. Die Arbeitgeberverbände plädieren für eine Erhöhung der Förderbeträge der Riester-Vorsorge. Die Grundzulage solle von 154 Euro auf 200 Euro, die steuerliche Abzugsfähigkeit von 2100 auf 3000 Euro angehoben werden.

Außerdem solle die Riester-Förderung "endlich allen Erwerbstätigen und insbesondere auch allen Selbstständigen offenstehen". Die bisherige Begrenzung des Berechtigtenkreises schließe ausgerechnet viele derjenigen von der Förderung aus, die sich ohne Zulagenförderung keine ergänzende Altersvorsorge leisten könnten und in kein obligatorisches Alterssicherungssystem einbezogen seien. Dazu zählten auch Kleingewerbetreibende. Sie alle sollten zukünftig zur Altersvorsorge verpflichtet werden, sofern sie dazu in der Lage sind. Wie die Selbständigen der neuen Pflicht nachkommen, sollten sie selbst entscheiden.

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Verbessert werden müssten auch die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge. Sie hätten sich "in den letzten Jahren spürbar verschlechtert". Die Arbeitgeber könnten heute teilweise nur noch die Hälfte ihres Aufwands für die betriebliche Altersvorsorge steuerlich geltend machen, weil der Steuergesetzgeber trotz Niedrigzinsphase von einem Zinssatz von 6 Prozent ausgeht.

Auch sei der steuerliche Zuwendungsrahmen für die betriebliche Altersvorsorge nicht angepasst worden, was die Höhe künftig möglicher Betriebsrenten reduziere. Zudem müsse das Betriebsrentenrecht entbürokratisiert werden. Dazu gehörten Regelungen, wie Betriebsrenten im Zeitverlauf zu erhöhen sowie bessere Möglichkeiten zur Abfindung von Kleinstbetriebsrenten und -anwartschaften.

Mütterrente besser aus Steuermitteln

Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung sieht die BDA Handlungsbedarf, damit sie leistungsfähig und finanzierbar bleibe: Die abschlagsfreie Rente ab 63 belaste die Rentenkasse und "sollte baldmöglichst auslaufen". Die sogenannte Mütterrente sei eine versicherungsfremde, gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht länger auf Kosten der Beitragszahler sondern aus Steuermitteln zu finanzieren sei.

Eine Streichung der Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigen Altersrenten mit Abschlägen werde die bisherige bürokratische Berechnung und Überwachung der Regeln überflüssig machen. Die von der Koalition geplante Flexirente geht der BDA nicht weit genug. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sollten "in größerem Umfang und in weniger bürokratischer Weise verbessert werden".

Statt der von CDU, CSU und SPD vorgesehenen Angleichung der aktuellen Rentenwerte zwischen Ost und West in Deutschland drohe die gesetzliche Rentenversicherung mit jährlich über 3 Mrd. Euro zu belasten. Stattdessen solle besser ein einheitliches Rentenrecht für Gesamtdeutschland geschaffen und die Ost-West-Angleichung aufkommensneutral gestaltet werden.

Unterbleiben müsse die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer "solidarischen Lebensleistungsrente". Sie sei nicht nur teuer, sondern auch ungerecht: Vor allem widerspreche sie dem bislang geltenden Grundsatz, dass sich die Höhe der Rente nach den zuvor eingezahlten Beiträgen richtet. Auch wenn es geplant sei, diese Rente aus Steuermitteln zu finanzieren, sei zu befürchten, dass "im Ergebnis doch auch wieder die Beitragszahler für die Kosten eintreten müssen". cm

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