Arbeitsgemeinschaften im Garten- und Landschaftsbau

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Arbeitsgemeinschaften von Bauunternehmen sind bei der Realisierung von komplexen Bauvorhaben in den meisten Teilbereichen der Baubranche unverzichtbar geworden. Betrachtet man die Bauschilder repräsentativer im Bau befindlicher Gebäude, so fällt jedoch auf, dass als ausführende Unternehmen für den Außenbereich nur ganz selten eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in Erscheinung tritt. Warum ist das so und wann, für wen und bei welchen Projekten kann eine ARGE für Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau vorteilhaft sein?

Im Jahr 2018 wurde von Garten- und Landschaftsbauunternehmen mit öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern, dem Wohnungsbau, Generalunternehmern und sonstigen Auftraggebern einen Umsatz von ca. 3,5 Mrd. Euro erzielt. Die ausführenden Betriebe und ihre Mitarbeiter müssen ihren Auftraggebern, den Projektsteurern und Bauherren immer mehr auf Augenhöhe begegnen, um sich in der Bauindustrie durchzusetzen. Dazu sind nicht nur das fachliche Know-how der Mitarbeiter und Nachunternehmer, sowie die Ausstattung mit Maschinen und innovative Ideen unerlässlich, sondern immer wichtiger wird das Arbeiten in Netzwerken, um dem Auftraggeber einen zusätzlichen Nutzen durch umfassende Kompetenz zu bieten und die Aufträge erfolgreicher abwickeln zu können.

Arbeitsgemeinschaften haben sich in der Baubranche seit den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis heute, in konjunkturellen Hochzeiten aber auch in Rezessionen, als flexible, leicht zu gründende Zusammenschlüsse bewährt. Auch die mittleren und größeren Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus können bei objektiver Betrachtung von einem professionellen Umgang mit Arbeitsgemeinschaften sicher profitieren. Dazu müssen sie die Risiken und Chancen abwägen. Zudem müssen Unternehmer die Voraussetzungen für das Gelingen kennen und realisieren, welche organisatorischen Anforderungen tatsächlich auf sie zukommen. Mit dem Wissen kann dann jedes Unternehmen fundiert entscheiden, ob es in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen GaLaBau-Betrieben oder mit gewerkfremden Unternehmen eine Chance zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens sieht.

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Als ARGE wird der zeitlich begrenzte und zweckbefristete Zusammenschluss zweier oder mehrerer selbstständiger Bauunternehmen zur Ausführung eines Bauvorhabens bezeichnet. Dazu verpflichten sich die Beteiligten "vereinbarte Beistellungen und Leistungen in der vertraglich bestimmten Qualität und Quantität termingerecht zu erbringen". Mit einer Arbeitsgemeinschaft entsteht nach herrschender Meinung in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), also eine BGB-Gesellschaft (Personengesellschaft) im Sinne von §§ 705-740 BGB.

Die Unternehmen, die sich zu einer ARGE zusammenschließen, werden als Gesellschafter bezeichnet. Als GbR besitzt eine ARGE die eigene (Teil-)Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass sie selber zum Beispiel Verträge abschließen, sowie klagen aber auch verklagt werden kann. Die ARGE selber und nicht mehr ihre Gesellschafter ist somit Träger von Rechten und Pflichten. Vergibt ein Auftraggeber einen Bauauftrag an eine ARGE, so ist sie der Auftragnehmer und nicht die einzelnen Gesellschafter. Ein ganz wichtiger Punkt, der bei der Entscheidung für oder gegen eine ARGE zu beachten ist: im Außenverhältnis zum Auftraggeber und zu Dritten haftet zunächst die ARGE für Verbindlichkeiten der ARGE. Die Gesellschafter haften in einer BGB-Gesellschaft jedoch gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR. Das bedeutet, sie haften für Ansprüche gegen die ARGE unbeschränkt und persönlich und nicht lediglich in Höhe ihrer Beteiligung an der ARGE. Macht ein Auftraggeber oder Dritter seinen Anspruch auf eine Verbindlichkeit gegenüber der ARGE geltend und das Gesellschaftsvermögen reicht dafür nicht aus, kann er seinen berechtigten Anspruch nach eigenem Ermessen bei einem oder mehreren Gesellschaftern einfordern (akzessorische Haftung). Diese gesamtschuldnerische Haftung gilt bei einer ARGE auch für Gewährleistungsansprüche, Vertragsstrafen, Schadenersatz, Überzahlungen und Bürgschaften und kann in einem ARGE-Vertrag nicht ausgeschlossen werden.

Bau-Arbeitsgemeinschaften können auf unterschiedliche Arten strukturiert sein. Im GaLaBau findet man die Leistungs-ARGE und die Dach-ARGE. Bei der Form Leistungs-ARGE erbringt die Arbeitsgemeinschaft die eigentlichen Bauleistungen. Das dazu notwendige Personal und die Geräte werden von den Gesellschaftern nach einer im ARGE-Vertrag festgelegten Quote beigestellt. Das gleiche gilt für notwendige Finanzmittel und Bürgschaften. Materialien werden von der ARGE beschafft. Nachunternehmerleistungen und bei den Gesellschaftern nicht vorhandene Maschinen werden ebenfalls von der ARGE eingekauft oder angemietet (Abb. 1).

Der andere übliche ARGE-Typ ist die Dach-ARGE. Diese erbringt selbst keine Bauleistungen. Die Gesellschafter schließen sich mit vorläufigen Beteiligungsverhältnissen zu einer ARGE zusammen. Von den Gesellschaftern werden lediglich eventuell notwendige Geldmittel und Bürgschaften beigestellt. Die ARGE vergibt die dem Beteiligungsverhältnis entsprechenden Aufträge an die Gesellschafter als Nachunternehmer. Diese führen die Arbeiten in eigener Verantwortung mit eigenem Personal aus. Material, Maschinen und Nachunternehmerleistungen werden von den Nachunternehmern (Gesellschaftern) eingekauft (Abb. 2).

Die Gründe eines Unternehmens sich für oder gegen die Abwicklung eines Auftrags in einer Arbeitsgemeinschaft mit einem oder mehreren anderen Unternehmen zu entscheiden, sind ebenso vielfältig wie in der gesamten Baubranche. Jedes Unternehmen, das sich an einer ARGE beteiligt, erwartet für sich letztendlich in irgendeinem Bereich einen Vorteil gegenüber der Ausführung des Auftrags als Einzelunternehmen. Die positiven Effekte eines Zusammenschlusses können sich sehr unterschiedlich darstellen.

Das große Interesse für Seminarangebote beispielsweise am Institut für Bauwirtschaft in Düsseldorf zeigt, dass sich viele Unternehmen erst einmal mit dem Thema ARGEn beschäftigen, um sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Es fällt auf, dass die im Folgenden beschriebenen Argumente in manchen Fällen sowohl für oder auch gegen die Beteiligung interpretiert werden können. Die Bewertung der einzelnen Argumente ist individuell von der Unternehmensphilosophie und den entscheidenden Personen in den Betrieben abhängig.

Ein Hauptargument für das Eingehen einer ARGE ist, dass dadurch eine Beteiligung an umfangreichen und anspruchsvollen Bauvorhaben (Referenzobjekten) möglich ist.¹ Ein Unternehmen kann durch Teilnahme an Referenzobjekten Renommee und Bekanntheitsgrad erhöhen. Finanzielle Gründe sind zum Beispiel, dass die Vorfinanzierung von Material- und Nachunternehmerkosten, sowie das Stellen von hohen Bürgschaften für ein großes Bauvorhaben von einem kleineren Einzelunternehmer allein nicht zu bewältigen wäre. Manche Bauvorhaben enthalten technische Spezialaufgaben, die lediglich von spezialisierten Unternehmen ausgeführt werden können. So werden die Leistungsfähigkeit und die Fachkunde in einer ARGE gebündelt.

Aufwändige und komplexe Bauvorhaben sind erfahrungsgemäß häufig unter einem großen Termindruck abzuwickeln. Innerhalb der ARGE besteht Flexibilität wegen des größeren Personalpools, so können enge Termine besser eingehalten werden. Das ist in Einzelunternehmen aufgrund der geringeren Personaldecke oft nicht möglich.

Ein wirtschaftliches Argument für das Eingehen einer ARGE für ein großes Bauvorhaben kann für ein Unternehmen die planbare, kontinuierliche Kapazitätsauslastung der eigenen Maschinen und des Personals sein. Durch die Kombination der Erfahrungen der Partner und der großen Bestellmengen ergeben sich häufig neue und günstigere Einkaufsmöglichkeiten für Material als für ein einzelnes Unternehmen. Durch das Bearbeiten bestimmter technischer Probleme mit dem ARGE-Partner können sich neue und kostengünstige Lösungsansätze ergeben, auf die der einzelne Unternehmer nicht gekommen wäre. Durch diese konzentrierte Kompetenz kann sich auch die Position gegenüber dem Auftraggeber in Verhandlungen verbessern. Das einzelne Unternehmen kann, durch die Teilnahme an einer ARGE mit gut organisiertem Partner, für die Zukunft durch das Erkennen und Übernehmen von sinnvollen technischen aber auch organisatorischen Abläufen profitieren.

Durch das Anbieten in einer Bietergemeinschaft reduziert sich meistens der Anbieterkreis, was die Chancen auf den Auftrag erhöht. Es ist bei den großen, heftig umkämpften Aufträgen sicher besser, mit den Mitbewerbern zu kooperieren, als zu konkurrieren und damit die Preise zu reduzieren. Die Bildung einer ARGE ermöglicht dies, ohne dass wettbewerbsrechtliche Probleme entstehen. Durch das gemeinsame Bemühen um ein oder mehrere große Bauvorhaben, entsteht für die Unternehmen ein besserer Überblick über die Aktivitäten der im gleichen Angebotssegment tätigen Mitbewerber.

Wenn in Zeiten einer guten Konjunktur bereits viele Aufträge vorliegen, ein Unternehmen jedoch den möglichen Auftrag eines langjährigen Stammkunden nicht absagen möchte, ist die ARGE eine Möglichkeit, diese alten, guten Geschäftsbeziehungen dennoch aufrecht zu erhalten, ohne zu viel Personal binden zu müssen. In Rezessionszeiten ist das Abwickeln von Aufträgen in einer ARGE eine Möglichkeit, an den wenigen vorhandenen Aufträgen teilzuhaben. Durch die Teilnahme an einer ARGE kann ein Unternehmen seine Kapazitäten auf mehrere Aufträge streuen und so die Abhängigkeit und das Risiko, das eine einzige, lang andauernde, große Baustelle mit sich bringt eingrenzen. Bei Beteiligung eines Unternehmens an einer ARGE geht das laufende Ergebnis dieser ARGE (Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften) in das Umlaufvermögen ein und gelangt erst mit der ARGE-Schlussbilanz in den Jahresabschluss der Gesellschafter-Unternehmen. Somit entsteht während der Bauphase im Unternehmensergebnis ein gewisser Bewertungsspielraum. Es sprechen viele Argumente dafür, dass es für alle Beteiligten vorteilhaft sein kann, wenn sich zwei oder mehrere zueinander passende Unternehmen für ein ausgewähltes Bauvorhaben zu einer ARGE zusammenschließen.

Als Hauptargument gegen eine ARGE wird von den Unternehmen oftmals die gesamtschuldnerische Haftung jedes Unternehmens in einer Arbeitsgemeinschaft, insbesondere der Leistung-ARGE, angeführt. Jeder Gesellschafter ist damit nach außen auch verantwortlich für die Fehler seines Partners. Diese Tatsache schreckt Unternehmen, die sich als kleinere Gesellschafter an einer ARGE beteiligen würden, ab. Die ARGE wird hier nicht, wie oben beschrieben, als Mittel der Risikoverteilung, sondern als drohende Risikoerhöhung gesehen.

Damit die gemeinschaftliche Abwicklung eines Projektes gelingen kann, ist eine Grundvoraussetzung, dass die sich zusammenschließenden Unternehmen in möglichst vielen Bereichen zusammenpassen. Deshalb kann die Wahl des passenden Partners für den Erfolg entscheidend sein. Es muss allen Beteiligten deutlich sein, dass hier praktisch ein neues "Unternehmen" gegründet wird, das für dieses Projekt von nun an für alle ARGE-Partner im Vordergrund stehen muss. Es wird von jetzt an von allen für die neue Gesellschaft gedacht werden. Jeder Gesellschafter übernimmt seinen Part in diesem Unternehmen und sollte die eigenen kurzfristigen Firmeninteressen in diesem Augenblick erst einmal zurückstellen. Natürlich ist jeder Unternehmer an dem erfolgreichen Abschluss des Projektes für ein eigenes Unternehmen interessiert. Um das zu erreichen, muss aber erst mal die gesamte Kraft in die ARGE gesteckt werden. Es darf kein "unsere Firma" und "eure Firma" geben, sondern lediglich die gemeinsamen gebündelten Anstrengungen für die ARGE. Je erfolgreicher die ARGE ein Projekt abschließt, desto besser ist das am Ende natürlich auch für die Gesellschafter.

Einen Partner, mit dem ein Unternehmen eine ARGE gründen möchte, sollte man bereits vor Beginn des Projektes gut kennen. Es ist wichtig, sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse des zukünftigen Mitgesellschafters zu informieren. Jeder Beteiligte muss während der Laufzeit des Bauvorhabens jederzeit ohne Probleme seinen notwendigen Verpflichtungen zur Beistellung von Maschinen, Personal, Bürgschaften und Liquidität nachkommen können. Eine ARGE sollten nur gesunde Unternehmen eingehen. Sie sollte kein letzter Versuch sein, wenn ein Unternehmen alleine keine Bauvorhaben mehr vorfinanzieren kann. Da ARGEn oft über mehrere Jahre laufen, sollte jeder Partner über den ganzen Projektzeitraum sensibel für Informationen über den Mitgesellschafter sein. In einem Seminar über ARGEn fasste der Dozent Oliver Meichsner dieses Thema in Abwandlung eines bekannten Zitats mit dem Satz zusammen: "Drum prüfe ewig, wer sich bindet". Sollte ein ARGE-Partner in eine finanzielle Problemsituation geraten, so hat das wegen der gesamtschuldnerischen Haftung immense Auswirkungen auf den anderen Gesellschafter.

Sinnvoll ist es ARGEn mit Betrieben zu gründen, die vorher bereits aus langjährigen Geschäftsverbindungen oder durch andere Netzwerke (Verbände) bekannt sind. Mit den gewerkfremden Partnern (Dachdecker, Straßenbauer) können als Auftraggeber und/oder als Nachunternehmer zum Beispiel bereits lange Beziehungen bestehen. Andere Garten- und Landschaftsbauunternehmen können aus früheren Kooperationen unterschiedlichster Art bekannt sein. Eine große Bedeutung bei der Wahl des richtigen Partners haben geschäftliche und persönliche Beziehungen der handelnden Personen in den Unternehmen. Es muss zwischen den Personen der beiden Unternehmen ein Vertrauensverhältnis herrschen. Vertragspartner sollten sich mit Respekt und auf Augenhöhe begegnen, auch wenn einer einen wesentlich kleineren Anteil an der ARGE hat als der andere. Respekt und ein absolut fairer Umgang miteinander sind eine Grundvoraussetzung für eine produktive Zusammenarbeit. Es darf zu keinen Machtrangeleien unter den Gesellschaftern kommen, so dass sich die gesamte Konzentration der Partner auf das Bauvorhaben richten kann.

Weiterhin muss eine Atmosphäre der Offenheit zwischen den Unternehmen herrschen. Jeder muss bereit sein, mit seinem Wissen zum Gelingen der ARGE beizutragen. Gleichzeitig wird er dafür auch von dem Wissen der Partnerfirma für die Zukunft profitieren können. Der Versuch das "geheime Wissen" des eigenen Unternehmens nicht preiszugeben, kann nicht zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit führen. Der Vorteil einer gelungenen Gesellschafterkombination ist das Ergänzen von Stärken und das Ausgleichen von Schwächen. Die Bereitschaft zur produktiven Zusammenarbeit muss bei allen beteiligten Mitarbeitern der zukünftigen ARGE-Gesellschafter vom Geschäftsführer über den Projektleiter, den Vorarbeiter, die Gärtner bis hin zum Personal- und Maschinendisponenten und der Buchhaltung vorhanden sein. Die ARGE darf nicht zum Lückenbüßer und Abstellgleis für gerade nicht anderweitig gebrauchte Maschinen und Mitarbeiter werden. Es ist auch nicht sinnvoll, einen Projektleiter oder Bauleiter, der als "Einzelkämpfer" sehr gute Ergebnisse erzielen kann, zur Teilnahme an einer ARGE zu zwingen. Dort ist eine andauernde und intensive Kommunikation mit dem Partnerunternehmen notwendig.

Besonders bei ARGEn mit gewerkfremden Partnern müssen das Vertrauen und die persönliche Bindung sehr groß sein, da das GaLaBau-Unternehmen die vom gewerkfremden Partner zu erbringende Leistung oftmals nicht vollumfänglich beurteilen kann (Kalkulation, Nachträge, Ausführung, Mängel). Unternehmen, die bisher keine oder nur eine geringe ARGE-Erfahrung haben, sollten sich möglichst mit einem ihnen gut bekannten, ARGE-versierten Betrieb zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen. Bei der Abwicklung eines gemeinsamen, in der Regel großen Bauvorhabens als ARGE, müssen sich die Gesellschafter darüber im Klaren sein, ob sie miteinander zu vereinbarende Unternehmensphilosophien verfolgen. Insbesondere was den Umgang mit zum Beispiel Nachträgen, Rechnungsstellung und -verfolgung, Lieferanten und Nachunternehmern, sowie den eigenen Mitarbeitern angeht, müssen die Ansichten zusammenpassen, um spätere Reibereien mit Dritten und untereinander zu minimieren.

Bei der Wahl des Partner ist weiter zu bedenken, dass die Unternehmen auch in den Bereichen Berichtswesen, Buchhaltung und EDV (Branchensoftware) in etwa auf dem gleichen Niveau arbeiten müssen, damit beide den Anforderungen der kaufmännischen und technischen Geschäftsführung gerecht werden können und ein sinnvolles internes und externes Zahlenwerk entstehen kann. Auch die Rechnungsstellungen beider Unternehmen müssen in einem EDV-System zusammengeführt werden.

Aufgrund des Umfangs und der erfahrungsgemäß oftmals langen Laufzeit eines Projektes sowie wegen der notwendigen organisatorischen Voraussetzungen und der Auftraggeber Strukturen erscheint die Teilnahme an einer ARGE für Landschaftsbauunternehmen der Größenklasse 3 und 4 mit mehr als 20 Mitarbeitern sinnvoll. Es muss eine bestimmte Mitarbeiterzahl vorhanden sein, um zeitnah den Anforderungen der ARGE nachkommen zu können. Zusätzlich müssen kaufmännische und technische Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die die besonderen Anforderungen einer ARGE umsetzen können. Sollte ein kleineres Unternehmen jedoch qualifiziert Spezialleistungen anbieten können (z. B. Schwimmteichbau, Bewässerungstechnik), so kann eine Teilnahme an einer ARGE wiederum sinnvoll sein.

Sollte bereits ein mögliches ARGE-Projekt vorliegen, so ist zwingend erforderlich, dass beide zukünftigen Gesellschafter und damit alle beteiligten Mitarbeiter das gemeinsame Bearbeiten eines Bauprojektes wirklich wollen und mit dem gleichen Engagement verfolgen. Möglich ist auch, dass sich bekannte Unternehmen zusammenfinden, die eine ARGE gründen möchten und nun gezielt das richtige Projekt für sich finden wollen.

Es fallen je nach Vertrag für die Gesellschafter einer ARGE unter anderem Kosten für Sonderleistungen wie die kaufmännische und technische Geschäftsführung an. Nach den Empfehlungen der Bauindustrie Bayern können das für einen Auftrag von 1 Mio. Euro für die kaufmännische und technische Geschäftsführung jeweils 2,3 Prozent der Auftragssumme sein. Zu beachten ist, dass es sich bei der kaufmännischen und technischen Geschäftsführung nur um Leistungen für die ARGE handelt. Jedes Unternehmen muss weiterhin seine eigenen kaufmännischen und organisatorischen Belange wie bei einem Einzelauftrag selber regeln. Auch organisatorisch entsteht für die Partnerunternehmen ein schwer in Zahlen zufassender höherer Aufwand, da während der Bauzeit zwischen den Unternehmen viele Belange zeitintensiv abgestimmt und kommuniziert werden müssen. Das Berichtswesen wird bei einer Leistungs-ARGE intensiver geführt werden müssen, als es das üblicherweise geschieht. Zu bedenken ist ebenfalls, dass unter bestimmten Umständen Mehrkosten für zusätzlich notwendige Bürgschaften anfallen können. Diese Beispiele von zusätzlichem Aufwand sind neben den üblichen Gemeinkosten in die ARGE-Aufträge einzukalkulieren. Die Gründung einer ARGE ist dann sinnvoll, wenn der Auftrag so hoch und so gut kalkuliert ist, dass die durch eine ARGE zusätzlich anfallenden Kosten aufgefangen werden können.

Ab welcher Auftragshöhe sich eine ARGE lohnt, ist sicherlich in jedem Unternehmen unterschiedlich. Aus Untersuchungen für meine Diplomarbeit hat sich ergeben, dass als Untergrenze für eine ARGE bei einem großen GaLaBau-Unternehmen eine Auftragshöhe von 5 bis 10 Prozent sinnvoll ist. Das muss aber in jedem Einzelfall von den Beteiligten ermittelt werden. Bei der Frage welche Bauvorhaben im Garten- und Landschaftsbau für eine Abwicklung in einer Arbeitsgemeinschaft geeignet sind, spielt die Art der Arbeitsgemeinschaft eine wichtige Rolle. Während für eine Leistungs-ARGE nahezu alle GaLaBau-Aufträge geeignet sind, ist es bei einer Dach-ARGE sehr wichtig, dass die Aufträge sinnvoll auf die Gesellschafter aufteilbar sind. Haben sich zwei oder mehr Unternehmen entschlossen ein passendes Bauvorhaben in einer Arbeitsgemeinschaft gemeinsam auszuführen, steht die entscheidende Frage an, welche Art ARGE gegründet werden soll.

Bei einer Leistungs-ARGE mit zwei GaLaBau-Unternehmen wird das gesamte Bauvorhaben in der Regel gemeinsam, zum Teil sogar in gemischten Kolonnen, und mit Nachunternehmern abgearbeitet. Die einzelnen Leistungen sind keinem der Gesellschafter direkt zuzuordnen, so dass jegliche GaLaBau-Aufträge als ARGE-Aufträge in Frage kommen. Durch die sehr enge Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen und die dauernde Verrechnung der Beistellungen der einzelnen Partner, erfordert diese Art ARGE einen wesentlich höheren gemeinschaftlichen Organisationsaufwand. Die technische und die kaufmännische Geschäftsführung, sowie die Bauleitung haben eine sehr viel größere Bedeutung als bei der Dach-ARGE. Durch die Möglichkeit der Bereitstellung von Personal aus beiden Unternehmen, kann die Leistungs-ARGE im Bereich der Zusatzarbeiten oftmals schneller und flexibler reagieren als die Dach-ARGE. Die Abschlags- und Schlussrechnungen werden für die gemeinsamen Leistungen beider Unternehmen von der technischen Geschäftsführung und der Bauleitung erstellt. Die Leistungs-ARGE ist mit dem entsprechenden Nachunternehmereinsatz für die meisten Garten- und Landschaftsbauaufträge geeignet.

Eine Dach-ARGE mit gewerkfremden Partnern ersetzt oft Nachunternehmerleistungen. Wenn aus bestimmten Gründen (z. B. Wunsch des Auftraggebers, Notwendigkeit bestimmter Tiefbauberechtigungen) ein Nachunternehmerverhältnis nicht möglich oder gewünscht ist, ist die Dach-ARGE mit funktionaler Aufteilung der Leistungen die passende Form der Zusammenarbeit. Jedes Unternehmen ist für die Ausführung seiner Arbeiten verantwortlich. Dadurch entsteht keine so enge organisatorische Zusammenarbeit wie bei der Leistungs-ARGE. Die Abschlags- und Schlussrechnungen zu ihrer Leistung werden von jedem Unternehmen eigenverantwortlich aufgestellt und von der technischen Geschäftsführung lediglich zusammengefasst. Dazu ist es grundlegend wichtig, dass der vom Auftraggeber an die ARGE erteilte Auftrag sowie alle Nachträge vollständig und ohne Restarbeiten, den einzelnen Gesellschaftern zugeordnet wird. Damit ist für jede Leistung ein Gesellschafter verantwortlich.

Die andere Möglichkeit einer Dach-ARGE ist die Aufteilung gewerkgleicher Arbeiten nach Bauteilen. Das kann sinnvoll sein, wenn von Beginn des Projektes an klar ist, dass ein großer Termindruck herrscht und der Auftrag ein paralleles Arbeiten zulässt. Denkbar ist diese Konstellation ebenfalls, wenn ein großer Auftrag von einem Unternehmen alleine organisatorisch, personell und finanziell nicht zu bewältigen ist, die ARGE-Partner aber nicht eine so enge Verbindung wie in der Leistungs-ARGE eingehen wollen. Bei gleichen Arbeiten beider Unternehmen ist hier dennoch eine intensive Zusammenarbeit notwendig, um dem Auftraggeber in allen Bauteilen die gleiche Qualität zu bieten. Der Einkauf von Materialien und Pflanzen muss gemeinsam koordiniert werden. Hier bleibt aber jedes Unternehmen für seine eigene Leistung verantwortlich.

Eine Dach-ARGE kann immer dann die richtige Organisationsform sein, wenn es möglich ist die Leistungen des Auftrags eindeutig den Unternehmen zuzuordnen und jeder Gesellschafter für seinen Bereich verantwortlich sein soll. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass es sich auch bei einer Dach-ARGE um eine GbR handelt und jeder Partner für alle ARGE-Leistungen nach außen gesamtschuldnerisch haftet. Eine Dauer-ARGE sollte im Bereich Garten- und Landschaftsbau vermieden werden. Eine Leistungs-ARGE kann sich jedoch leicht unbeabsichtigt in eine Dauer-ARGE umwandeln, wenn sie nicht ordnungsgemäß beendet wird. Das kann geschehen, wenn immer neue Folgeaufträge mit derselben ARGE abgewickelt werden. Hier ist es dann sinnvoller, pro Auftrag eine neue ARGE zu gründen, die sich in Kleinigkeiten von der ersten ARGE unterscheidet (z. B. Beteiligungsverhältnis, Name).

Wenn sich zwei oder mehrere zueinander passende Unternehmen am geeigneten Bauvorhaben zur Gründung der richtigen ARGE entschlossen haben, ist die Meinung des Auftraggebers wichtig und zum Teil entscheidend. Manche Kunden wünschen von Anfang an die Ausführung der Außenanlagen in einer ARGE, da sie damit die Koordinierung der Schnittstellen, Termine und Gewährleistungsproblematik zum Beispiel zwischen Dachdeckern und Dachbegrünern an den Auftragnehmer abgeben können. Verantwortung und Risiken werden zu den Bauunternehmen verlagert. Der Auftraggeber spart so eigene Ressourcen ein. Wegen der gesamtschuldnerischen Haftung beider ARGE-Partner beauftragen manche Kunden ebenfalls gerne Arbeitsgemeinschaften.

Wenn schließlich der Entschluss zur Ausführung eines komplexen Garten- und Landschaftsbauauftrags in einer Arbeitsgemeinschaft von sämtlichen Beteiligten nach Abwägung aller Voraussetzungen getroffen wird, folgen die Gründung und die konkrete Durchführung der ARGE. Das Projekt "Arbeitsgemeinschaft" wird dann nach Beendigung der Bau- und Gewährleistungsphase für die beteiligten Unternehmen, idealerweise mit einem erfolgreichen finanziellen Ergebnis und zukunftsweisenden neuen Erfahrungen, abgeschlossen.

Für die Zukunft ist zu hoffen, dass auch mittelgroße Garten- und Landschaftsbauunternehmen im Rahmen einer professionell durchgeführten Arbeitsgemeinschaft von prestigeträchtigen, rentablen und komplexen Bauvorhaben profitieren. Eventuell entdeckt man dann demnächst viele Bauschilder, auf denen als ausführendes Unternehmen für die Außenanlagen eine "ARGE Grün" aufgeführt wird.

Dipl.-Wirtschafts-Ingenieurin Susanne Steiner
Autorin

Jakob Leonhards Söhne GmbH & Co.

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