Planbarkeit für Unternehmen gefordert
Arbeitsministerin Bas gegen Abschiebung von Auszubildenden

Nach Bas laufen darüber bereits Gespräche in der schwarz-roten Koalition. "Es dürfen nicht die Falschen abgeschoben werden", so die Bundesarbeitsministerin nach dpa. Wer einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz gefunden habe und integriert sei, müsse auch eine Bleibeperspektive haben.
"Eine Ausbildung ist ein Invest in die Zukunft und das ist nicht zum Nulltarif zu haben". Ohne ein Bleiberecht hätten junge Geflüchtete keine Chance, einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen zu bekommen.
Hintergrund der Forderungen von Bas ist die Regelung, dass Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel und dem Vermerk "Erwerbstätigkeit erlaubt" in ihrem Ausweis ohne Einschränkung eine Ausbildung absolvieren und arbeiten dürfen. Für Geflüchtete mit einer Duldung ist die Abschiebung jedoch nur vorübergehend ausgesetzt.
Für die ersten drei Monate besteht für sie ein Arbeitsverbot. Später kann die Ausländerbehörde – bei Zustimmung der Agentur für Arbeit – zwar eine entsprechende Genehmigung erteilen. An der Möglichkeit einer Abschiebung ändert das aber nichts.
cm
NL-Stellenmarkt









