Arbeitssicherheit
Regierung will Bürokratie im Arbeitsschutz abbauen

Dazu gehören die bußgeldbewehrten Pflichten zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Seit dem 29. Mai gilt: Erst ab 50 statt bisher 20 Beschäftigten sind Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe unter 20 Beschäftigten wurde komplett abgeschafft. Für Unternehmen mit 20 bis 50 Mitarbeitern besteht die Pflicht nur noch bei einer besonderen Gefährdung für Leben und Gesundheit. Hat ein Betrieb weniger als 250 Beschäftigte und wurde keine besondere Gefährdung festgestellt, kann für sie ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen.
Im Juli hat das Bundeskabinett das Bundesarbeitsministerium beauftragt, bis Jahresende die DGUV zur Änderung ihrer Regeln für die bußgeldbewehrte Pflicht der Betriebe zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel mit einem gefährdungsorientierteren Ansatz zu bewegen. Sie sollen überarbeitet und vereinfacht werden. Dann könnten Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro künftig entfallen. Die Bundesregierung erwartet davon ein Entlastungspotenzial für Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von rund 720 Millionen Euro jährlich.
Eine von der Regierung geplante Abschaffung des Druckluftbeauftragten nach Druckluftverordnung (DruckLV) befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess. Die Änderung wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.
cm/ BMAS









