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GaLaBau-Unternehmen befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auch immer wieder mit der Errichtung beziehungsweise dem Umbau von Gartenhäusern. Hierbei ist besonders zu beachten, dass je nach Bundesland in dem das Haus steht und je nach Größe dieser Häuser es sich allzu leicht um genehmigungspflichtige Bauvorhaben handeln kann. Allzu leicht kann es für Unternehmer bei Arbeiten an solchen Gartenhäusern zu einer erheblichen Haftung aus einer Richtung kommen, an die die Unternehmer wohl kaum denken. So auch bei einem vom Oberverwaltungsgericht...