Der Kommentar

Ausbildung, Güteschutz und andere Abgrenzungen

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Das Handwerk hat es geschafft, die Meisterpflicht ist zurück. Anfang 2020 ist die Meisterpflicht wieder in 12 Handwerksberufen eingeführt worden, so dass jetzt 53 zulassungspflichtige Berufe den Meister als Voraussetzung für die Gründung eines Betriebes brauchen. Das Argument des Gesetzgebers für die Meisterpflicht ist, dass bei der Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter entstehen können. Daher bedarf es für das Verlegen von Fliesen im Badezimmer einer Ausbildung zum Meister. Gleiches gilt unter anderem auch beim Maler und Lackierer, Straßenbauer, Feinwerkmechaniker, Informationstechniker, Tischler, Fleischer, Frisör. Warum gilt das für Gärtner nicht?

Die sehr lange deutsche Tradition von Marktabgrenzung zeigt sich im Jahr 1516 beim eingeführten Bayrischen Reinheitsgebot für Bier in München. Innovative Brauer konnten die bisher verwendeten Kräuter dann durch Hopfen ersetzen. Dadurch wäre den Gilden die Monopolstellung und den Herzögen die Lizenzeinnahmen verlorengegangen. Kurzer Hand wurde mit dem Bayrischen Reinheitsgebot zum einen der Preis für Bier festgelegt und es wurde bestimmt, dass Brauereien die jünger als zehn Jahre sind, geschlossen werden müssen. Die Gilden und die Herzöge waren die Gewinner. Verlierer waren die Verbraucher, die jungen innovativen Brauer und der Fortschritt.

Der Europäischen Union ist diese Art der Zugangsbeschränkung zu Märkten schon lange ein Dorn im Auge, weil es oft gar nicht um gut gemeinten Verbraucherschutz geht, sondern nur um Marktabschottung. Die Mindestsätze der HOAI sind ja gerade höchstrichterlich gekippt worden, weil diese den Wettbewerb einschränken. Da dem Rest von Europa der Meisterbrief fehlt, setzten die europäischen Regelwerksgeber auf Gütezeichen und Zertifikate. Auch das Europäische Vergaberecht sieht Gütezeichen mit umweltbezogenen, sozialen oder sonstigen Merkmalen als mögliche Bewerbungsbedingung. Mit Güteschutz wird die Qualitätssicherung durch Fremdüberwachung beschrieben. Der in der Bauwelt wohl bekannteste ist der RAL-Güteschutz "Kanalbau".

Die Landesverbände im BGL haben sich vor etwa 15 Jahren dazu entschieden, die teilweise vorhandene Meisterpflicht für die Aufnahme in den Verband abzuschaffen, auch mit dem Ziel mehr Betriebe an den Verband zu binden. Jeder der die fachlichen Mindestanforderungen auch ohne Meister vorweisen kann, ist in den Landesverbänden willkommen. Da es für die Gründung eines Betriebes im Landschaftsbau nicht mehr braucht als den Willen und den Gewerbeschein, gibt es hier sowieso keine Marktbeschränkung.

Am Ende bleibt die Frage, wer langfristig erfolgreicher ist. Das Bau-Handwerk, dass sich durch Zugangsbarrieren den Markt sichert oder ein offener Markt wie im Landschaftsbau, der jeder Idee oder Innovation eine Chance gibt. Im Moment haben die Landschaftsgärtner die Nase vorn. Marktzugangsbarrieren machen träge und funktionieren oft nicht wie gewünscht. So kann ein polnischer, dänischer, niederländischer Fliesenleger ganz ohne Meister seine Leistungen auch bei uns in Deutschland anbieten.

Ihr Martin Thieme-Hack

NL-Stellenmarkt

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences

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