Ausführung von Pflasterflächen in ungebundener Bauweise

von:
Pflastern
Für den Neubau von Natursteinpflasterflächen sind umfangreiche Kenntnisse notwendig, die von den örtlichen Gegebenheiten sowie dem zu verwendenden Naturstein abhängen. Foto: Ulrike Katzung

Flächen mit Naturstein zu pflastern hat eine lange Tradition, die erhalten und gepflegt werden sollte. Um die Tradition fortzuführen, ist eine entsprechende Motivation notwendig, aber auch eine ausreichende Qualifizierung. Denn bei der fachgerechten Ausführung von Pflasterflächen ist für Landschaftsgärtner einiges zu beachten.

Im Bereich von landschaftsgärtnerisch geprägten Anlagen in historischen Altstädten und im ländlichen Raum sind für den Neubau von Natursteinpflasterflächen und deren Erhalt ausreichend fachliche Kenntnisse erforderlich. Die Anforderungen sind jedoch sehr unterschiedlich und hängen von den örtlichen Gegebenheiten sowie dem zu verwendenden Naturstein ab. Entscheidend ist aber grundsätzlich, dass eine fachgerechte und darauf aufbauende mangelfreie Ausführung erfolgt. Das betrifft alle Bereiche des Straßenbaus und des Garten-und Landschaftsbaus, die Natursteinpflasterflächen herstellen.

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Bestandteil einer fachgerechten Ausführung ist auch die Verwendung des jeweiligen Regelwerkes und der entsprechenden Normen, die vertraglich vereinbart sind. Es ist aber darauf zu achten, dass das Regelwerk die in der Regel vorkommenden Lösungen darstellt. Insofern sind Ausnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen erforderlich und zu berücksichtigen.

Das Handwerkzeug des Pflasterers

Zu jedem Pflaster gehört das richtige Handwerkszeug wie Pflasterhammer und auch die Pflasterramme. Das Pflaster muss mit dem Pflasterhammer hammerfest gesetzt werden. Ein Pflasterhammer ist nicht geeignet, wenn das erforderliche Gewicht für das entsprechende Pflaster nicht gegeben ist. Ebenfalls sind Pflasterhämmer mit einem Gummivorsatz nicht geeignet.

Als Pflasterhämmer sind für die entsprechenden Steingrößen folgende anzuwenden:

  • Mosaikpflasterhammer 1,0-1,5 kg
  • Kleinpflasterhammer 1,5-2,5 kg
  • Großpflasterhammer 2,5-3,0 kg

Dazu gehören zum Spalten und Zurichten der Steine ein Richthammer beziehungsweise Prelleisen oder Spalthammer oder Bossierhammer. Ein fachgerechter Anschluss im 45°-Winkel kann nur mit einem zugearbeiteten Anschlussstein durchgeführt werden. Dabei ist es auch wichtig, dass die Anschlusssteine nicht geschnitten, sondern zum Beispiel mit einem Richthammer oder Spalthammer zugearbeitet werden. Die geringste Seitenlänge soll mindestens ein Drittel der gesamten Seitenlänge betragen.

Das Pflastermaterial

Das Pflastermaterial ist unter den Gesichtspunkten der Verkehrsbelastung im Zusammenhang mit der Gestaltung und den örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen und auszuwählen.

Grundsätzlich ist eine ausreichende Druckfestigkeit in Verbindung mit der Wasseraufnahme nach TL Pflaster-StB 06/15 Tabelle 22 zu empfehlen. Dazu ist eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel nach DIN EN 1342 ebenfalls nachzuweisen.

Die Wasseraufnahme sollte für alle Materialien < 0,5 M.-% betragen, damit Frostschäden weitestgehend ausgeschlossen werden können.

Die Steingrößen werden nach der jeweiligen Verkehrsbelastung und unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen festgelegt. Nach der DNV-Richtlinie Pflaster- und Plattendecken werden die nachfolgenden Steingrößen für die ungebundene Bauweise in befahrbaren Flächen empfohlen:

  • Kleinpflaster mit einer Steindicke von 10cm bis Belastungsklasse 0.3
  • Kleinpflaster mit einer Steindicke von 12cm bis Belastungsklasse 1,0
  • Großpflaster mit einer Steindicke von 16cm bis Belastungsklasse 1,8

Flächen, die mit schweren Fahrzeugen befahren werden und langsam fahrende Abschnitte vorgesehen sind, sollten eine Steindicke von mindestens 18 cm aufweisen. Das kann zum Beispiel Zufahrten für landschaftsgärtnerisch geprägte und entsprechend zu pflegende Flächen betreffen. Die vertikale Lastübertragung auf das Pflaster und die Bettung bei langsam fahrenden Fahrzeugen erhöht sich. Dazu kommen beim Bremsen und wieder Anfahren die entstehenden horizontalen Kräfte, die Einfluss auf die Fugen haben. Die Steinbearbeitung ist dazu ein weiterer wichtiger Faktor. Steine mit geschnittenen Seitenflächen und Fußflächen sind für befahrbare Flächen nicht geeignet.

Insofern sollten zum Beispiel fein-mittelkörnige Granitsteine mit grob bearbeiteten Seitenflächen und der Fußfläche verwendet werden. Durch die glatten Flächen entsteht kein ausreichender Reibungswiderstand zwischen dem Fugenmaterial und den Steinflächen. Das betrifft auch den Bereich zwischen der Fußfläche und dem Bettungsmaterial. Dadurch können sich die Steine verschieben und es entstehen Mängel in der Pflasterfläche, die auch Schäden verursachen können.

Das Fugen- und Bettungsmaterial muss mit einem gebrochenen Korn versehen sein. Dadurch wird der Reibungswiderstand zwischen den Körnern und zu den Seitenflächen und der Fußfläche des Steines erhöht. Damit kann eine ausreichende Stabilität der Pflasterfläche erreicht werden.

Grob bearbeitete Seitenflächen können sich auch gegeneinander berühren. Das ist kein Mangel, sondern kann die Stabilität der Pflasterfläche weiter erhöhen. Unbearbeitetes und unregelmäßig bearbeitetes Feldsteinpflaster kann auch in befahrbaren Flächen eingebaut werden. Dazu sind ebenfalls die zu erwartenden Verkehrsbelastungen zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass die Differenz der Steindicke zueinander nicht größer als 2 cm ist. Außerdem sind die zu einander passenden Steine auszusuchen und entsprechend zu setzen. Die Steine können oder sollten auch sich gegeneinander berühren. Dadurch soll auch eine größere Stabilität der Pflasterfläche erreicht werden. Außerdem sollen sich die Steine beim Überfahren durch Fahrzeuge nicht verschieben oder verkippen, was zu Mängel oder auch Schäden führen kann.

Gehwege und Zufahrten

Gehwege werden mit unterschiedlichen Pflasterungen ausgeführt. Grundsätzlich sollte die Nutzung des Gehweges und der sich daraus ergebende konstruktive Aufbau beachtet werden. Der zweite wichtige Aspekt ist die barrierefreie Ausführung. Damit verbunden ist auch die Anforderung an die Rutschfestigkeit, die mit einem SRT-Wert von > 55 gegeben ist. Die Rutschfestigkeit hängt vom Gestein und von der bearbeiteten Oberfläche des Steines ab. Ein mittel- und grobkörniges Granitpflaster kann auch mit einer bruchrauen Oberfläche verwendet werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Unebenheiten und die Oberflächenrauigkeit die Anforderungen der DIN EN 1342, Tabelle 3 für die Klasse 2 nicht überschreiten sollten. Je größer die Unregelmäßigkeit der strukturierten Oberfläche ist, desto größer ist die Unfallgefahr. Das betrifft insbesondere Menschen mit Behinderung, da eine unregelmäßig strukturierte Oberfläche die Benutzung der Pflasterfläche mit Rollstuhl und Rollator einschränken kann. Insofern ist eine ausreichend gespitzte, sandgestrahlte oder geflammte Bearbeitung der Steinoberflächen sinnvoll.

Nach ZTV-Wegebau der FLL sind die Gehwege und Zufahrten in Nutzungskategorien Nr. 1-3 eingeordnet. Daraus ergeben sich auch die empfohlenen Mindestdicken für den frostsicheren Oberbau. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Gehwege auch befahren werden können. Dann muss der konstruktive Aufbau diesen Anforderungen angepasst werden. Hier handelt es sich um einen Gehweg mit Granit-Kleinpflaster und einem Unter- und Oberstreifen mit kleinem Feldsteinpflaster. Es stellt sich hier die Frage, ob dieser Gehweg überfahrbar sein soll und dadurch keine Schäden entstehen. Wenn in den Wintermonaten eine Befahrung durch einen Schneepflug erfolgt oder auch in den Sommermonaten eine maschinelle Reinigung vorgesehen ist, dann sind die entsprechenden Anforderungen ebenfalls mit dem Pflastermaterial und dem konstruktiven Aufbau zu berücksichtigen und umzusetzen.

Aber auch die Oberfläche der Pflastersteine ist den Bedingungen für die Nutzung mit einem Schneepflug anzupassen. Das bedeutet, dass die Oberfläche eben sein sollte, damit beim Überfahren mit einem Schneeschieber die Steine nicht herausgedrückt werden und der Gehweg beschädigt wird. Die Gehwegbreite ist dann auch der Breite des Schneepfluges anzupassen. Bei befahrenen Gehwegen sollte die Verwendung von Mosaikpflaster ausgeschlossen werden. Gehwege mit seitlich geschnittenen Krustenplatten sind in diesem Fall sehr geeignet.

Gehwegplatten für nicht befahrbare Flächen aus Naturstein oder auch Betonplatten sollten eine Mindestdicke von 40 mm aufweisen. Dazu sind die entsprechende Biegezugfestigkeit und Wasseraufnahme nach Tabelle 31 der TL Pflaster-StB zu berücksichtigen.

Als konstruktiver Aufbau für befahrbare Gehwege wird eine Mischbauweise mit einer gebundenen Bettung empfohlen. Eine Variante mit einem Bettungsmaterial aus gebrochenem Splittmaterial ist nicht ausgeschlossen. Das sollte aber ausreichend abgewogen werden bezüglich der zu erwartenden Belastung des Gehweges.

Empfehlung auf der Grundlage der DNV Richtlinie Pflaster-und Plattendecken für Plattendecken in Mischbauweise, Verkehrsbelastungsklasse 2 und der ZTV-Wegebau:

  • Plattengröße 300 x 300
  • Plattendicke > 80 mm
  • Drainbeton - Bettung > 100 mm mit einer Körnung 2-8 cm
  • Ungebundene Tragschicht 0/45 bis 20 cm dick

Der konstruktive Aufbau beträgt insgesamt 36 cm. Die Druckfestigkeit soll im eingebauten Zustand > 5 N/mm² betragen und die Haftzugfestigkeit zwischen Bettung und Natursteinplatten im eingebauten Zustand > 0,4 N/mm². Dazu sind die Natursteinplatten mit einem Haftvermittler zu versehen.

Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Natursteinplatten gereinigt sind, damit der Haftvermittler auch ausreichend Haftung erhält. Die Fugen werden mit einem Spezialfugenmörtel verfüllt. Die Druckfestigkeit des Spezialfugenmörtels soll < 5 N/mm² betragen.

Gehwege in Grünanlagen und Parks werden auch aufgrund der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grünflächen, Bäume und Sträucher befahren. Hierbei sind auch die entsprechenden Einfassungen der Gehwege vorzusehen. Diese können durch entsprechende Tiefborde oder auch durch entsprechende Metallwinkel nach Tabelle 7 ZTV-Wegebau eingefasst werden.

Zufahrten zu Garagen und Grundstücken, die über die Gehwege führen, sollten grundsätzlich befahrbar nach der Belastungsklasse 0.3 RStO 12 ausgeführt werden.

Wenn diese überwiegend mit Pkw und Fahrzeugen bis zu 3,5 t befahren werden, wird folgender konstruktiver Aufbau empfohlen:

10 cm Pflasterdecke

3 cm Bettung mit Brechsand-Splittgemisch 0/5

15 cm Schottertragschicht 0/45

12 cm Frostschutzschicht 0/32

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40 cm konstruktiver Aufbau

Dabei wurden die Frostempfindlichkeitsklasse F 2 und ein stabiler Untergrund als Planum berücksichtigt.

Zusammenfassung

Die fachgerechte Ausführung einer Pflasterfläche beginnt mit der Planung und der Ausschreibung. Dafür sind ausreichende und detaillierte Kenntnisse erforderlich. Das bauausführende Unternehmen muss zudem ausreichende Erfahrungen in allen Bereichen des Pflasterns haben und diese in eine fachgerechte Ausführung umsetzen. Dann ist nicht nur die Grundlage dafür gegeben, die Tradition des Pflasterns fortzuführen, sondern diese auch weiterzuentwickeln.
Dipl.-Ing. (FH) Claus-Peter Spuhn
Autor

Freier Sachverständiger für Natursteinpflaster

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