
Foto: Wiltrud, Lütge, Neue Landschaft
Recht häufig müssen wir uns als Rechtsanwälte mit dem Problem herumschlagen, dass an Baustellen Arbeiten ausgeführt wurden, die der Bauherr nicht bezahlen will. Um jeglichen Streit zu vermeiden, sei jedem Vertragspartner dringend angeraten, den Auftragsumfang und die dafür vorgesehene Vergütung präzise schriftlich festzuhalten. Das sollte allerdings nicht durch irgendwelche internen Vermerke geschehen, sondern ausschließlich in Papieren, die beide Vertragsparteien entsprechend akzeptieren und gegebenenfalls auch unterzeichnen. Damit es nicht zu...