„Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten“ (2018–06)

Ausgewählte Aspekte der DIN 18915

von:
Bodenarbeiten Vegetationstechnik
1. Drei nichtbindige Böden nach DIN 18915 (2002-08). Abbildung: Roth-Kleyer
Bodenarbeiten Vegetationstechnik
2. Drei bindige Böden nach DIN 18915 (2018-06). Abbildung: Roth-Kleyer

DIN 18915 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten" gilt für alle Bodenarbeiten, auch bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen für Pflanzen und Pflanzarbeiten nach DIN 18916, Rasen und Saatarbeiten nach DIN 18917, ingenieurbiologischen Sicherungsbauweisen nach DIN 18918, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege nach DIN 18919, Schutzmaßnahmen nach DIN 18920. DIN 18915 ist damit für den Landschaftsbau von grundlegender Bedeutung. Sie gilt nicht für Rasenflächen für Sportplätze nach DIN 18035-4.

Im Juni 2018 konnte der Weißdruck der DIN18915 "Vegetationstechnik - Bodenarbeiten" nach gründlicher Überarbeitung durch den DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) sowie nach Beteiligung der Fach- und Verkehrskreise veröffentlicht werden. Die aktuelle Fassung ersetzt damit die Fassung der Norm von August 2002.

Mit der aktuellen Norm liegt ein Regelwerk vor, das die Regeln der Technik allgemein beim Umgang mit der Ressource Boden als Vegetationsstandort, als auch den Bodenschutz deutlich besser regelt.

Weiterhin ist das vielschichtige Thema "Oberboden" alleinig DIN 18915 zugeordnet worden. DIN 18915 (2018-06) formuliert hierzu wie folgt: "Durch die Änderungen im Geltungsbereich der ATV DIN18300 und ATV DIN 18320 sind Leistungen im Zusammenhang mit Oberboden und Böden für vegetationstechnische Zwecke nur noch den Landschaftsbauarbeiten nach ATV DIN 18320 zuzuordnen.

Das hat zur Folge, dass in DIN18915 nicht nur Leistungen für typische landschaftsgärtnerische Leistungen, sondern für alle Leistungen, die mit Oberboden und einer späteren Begrünung einhergehen, geregelt werden. Damit ist hier nun auch der schwere Erdbau, zum Beispiel für den Pipelinebau berücksichtigt". Mit DIN 18915 (2018-06) soll insgesamt auch die Homogenisierung der Normen, die sich mit der Ressource und dem Baustoff Boden/Erden im GaLaBau befassen, erreicht werden. Auch das ist gelungen.

Anwendungsbereich und Zweck/Ziel der Norm

Die aktuelle DIN 18915 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten" behandelt neben den typischen landschaftsgärtnerischen Leistungen auch alle Leistungen, die mit Oberboden und einer möglichen späteren Begrünung einhergehen. Ein weiteres Ziel der Überarbeitung dieser Norm war es, den Bodenschutz normativ zu verbessern. Diesem Ziel folgend arbeiteten der Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA "Landschaftsbau" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) und der Arbeitskreis NA 119-01-02-03-05 AK "Baubegleitender Bodenschutz" des Unterausschusses NA 119-01-02-03 UA "Standortbeurteilung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) eng zusammen und stimmten gegenseitig die Inhalte ihrer Regelwerke aufeinander ab.

Diese Norm gilt für alle Bodenarbeiten, bei denen die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten oder herzustellen sind. Sie gilt auch bei Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen, wenn Oberboden oder Unterboden für vegetationstechnische Zwecke abgetragen, gelagert, befahren, aufgetragen, verbessert und rekultiviert werden. Bei Baumaßnahmen mit baubegleitendem Bodenschutz ist das Regelwerk gemeinsam mit DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" (Entwurf 2018-05) anzuwenden. DIN 18915 gilt, wie die Vorgängernorm auch schon, nicht für Rasentragschichten für Sportplätze nach DIN 18035-4 "Sportplätze - Teil 4: Rasenflächen" (A2012-01).

Um die Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für den Anwendungsbereich der DIN 18915 in der Baupraxis umzusetzen, wurden zum Beispiel Festlegungen hinsichtlich der Befahrbarkeit und der Bearbeitbarkeit von Böden oder zur Anlage von Bodenmieten (Lagerung von Böden) getroffen. Weiterhin werden Vorgaben zur Herstellung eines funktionsfähigen Bodengefüges nach der Baumaßnahme und Maßnahmen zur Rekultivierung von Böden benannt.

Ziel der Norm ist eine weitgehende Konkretisierung der Vorgaben und Anforderungen des Bodenschutzes an das Schutzgut, an die Ressource "Boden" für vegetationstechnische Zwecke. Das spiegelt sich zum Beispiel in dem Hinweis zum Bauzeitenplan unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Witterungsbedingungen mit ausreichenden Pufferzeiten, der Pflicht zur Voruntersuchung von Böden mittels Labormethoden, der Vorgabe für die Anlage von Bodenmieten, der Verpflichtung zur Zwischenbegrünung, dem Vermischungsverbot unterschiedlicher Bodenmaterialien oder der Erfordernis von Rekultivierungsmaßnahmen für Böden bei ungünstigen Umständen wieder.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Amtsleitung (w/m/d) für das Amt StadtRaum Trier, Trier  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Bodenarbeiten Vegetationstechnik
3. Bindiger Boden im nichtbearbeiteten Zustand. Foto: Roth-Kleyer

Änderungen zur vorhergehenden Norm

DIN 18915 (2018-06) benennt gegenüber der Vorgängernorm DIN 18915 (2002-08) 19 Änderungen. Aus DIN 18915 kann an dieser Stelle hierzu wie folgt zitiert werden:

"a) Anwendungsbereich erweitert;

b) Normative Verweisungen aktualisiert und erweitert;

c) neuer Abschnitt 4 "Anforderungen des Bodenschutzes" aufgenommen;

d) Klarstellung im Abschnitt 5 zum Umfang von Voruntersuchungen;

e) in Tabelle 1 Anpassung der Bodengruppen an DIN 18196;

f) in Tabelle 1 Anpassung der Korngrößen an Standardsiebe;

g) genauere Fassung der Bodengruppen nach hierarchischem System in 6 beziehungsweise 13 Bodengruppen;

h) 7.3 "Bearbeiten von Böden" grundlegend überarbeitet;

i) neue Tabelle 2 - Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit gemischt- und feinkörniger Böden;

j) neues Bild 1 - Nomogramm zur Ermittlung des maximal zulässigen Kontaktflächendruckes von Maschinen auf Böden im Konsistenzbereich ko3;

k) 7.3.4 "Bodentransport und Bodenlagerung" grundlegend überarbeitet;

l) neues Bild 2 - Darstellung der Bodenschichten für vegetationstechnische Zwecke;

m) neuer Abschnitt 8 "Herstellen des funktionsfähigen Bodengefüges";

n) neuer Abschnitt 9 "Maßnahmen zur Rekultivierung";

o) neuer Anhang A (normativ) "Kriterien zur Abschätzung von Bodeneigenschaften bei Abtrag, Lagerung, Auftrag und Einbau";

p) Anhang B (informativ) "Zeigerpflanzen zur Abschätzung von Bodeneigenschaften" überarbeitet;

q) neuer Anhang C (informativ) "Zuordnung der Bodenarten nach DIN 4220 zu den Bodenarten nach DINEN ISO 14688-1";

r) neuer Anhang D (informativ) "Zuordnung der Bodenarten nach DIN 4220 zu den Bodengruppen nach DIN18196";

s) neuer Anhang E (informativ: Ausgewählte Eigenschaften von Pflanzenarten mit besonderer Eignung für Mietenbegrünung, Lockerung und Strukturverbesserung sowie Befahren und Betreten)".

Im Folgenden sollen ausgewählte Aspekte und Änderungen der im Juni 2018 herausgegebenen und deutlich erweiterten DIN 18915 wiedergegeben werden.

Anforderungen des Bodenschutzes

DIN 18915 benennt und beschreibt Anforderungen des Bodenschutzes an Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke deutlicher, als es bislang in den Vorgängernormen, die 1973, 1990 und 2002 veröffentlicht wurden, der Fall war. Die Norm konkretisiert beispielhaft folgende Maßnahmen als "Anhaltspunkte" für einen sparsamen und schonenden Umgang mit der Ressource Boden: Der Bauzeitenplan ist unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Witterungsbedingungen mit ausreichenden Pufferzeiten zu erarbeiten.

Bodenarbeiten sind nur bei geeigneter Bodenfeuchte durchzuführen, gegebenenfalls ist der Baubetrieb einzustellen. Unter Berücksichtigung ausreichender Arbeits-, Bewegungs- und Lagerflächen sind die Eingriffsflächen möglichst gering zu halten. Unterschiedliche Bodenmaterialien sollen nicht vermischt werden. Baustraßen, Baustelleneinrichtungen, Sonderbauwerke, Lager- und Stellflächen sind bodenschonend anzulegen. Abgetragene Böden sollen auf der Baustelle wiederverwendet werden (Massenausgleich). Der unmittelbare Bodeneinbau ist einer Zwischenlagerung vorzuziehen. Ober- und Unterböden sollen in möglichst geringem Maße überfahren oder belastet werden.

Voruntersuchungen

Wie bereits schon in der Vorgängernorm aus 2002 sieht die aktuelle Fassung 2018 Voruntersuchungen der Bodenkennwerte zur Feststellung der erforderlichen Leistungen im Umgang mit dem Boden vor. Es sind die Kennwerte "Korngrößenverteilung", "Konsistenzgrenzen", "Gehalt an organischer Substanz", "Bodenreaktion", "Nährstoffvorrat und -verfügbarkeit" sowie je nach Erfordernis in Einzelfällen auch die "Wasserdurchlässigkeit" ergänzend zu bestimmen. Die Untersuchungsmethoden sind in der Norm vorgegeben, es handelt sich um Labormethoden und nicht mehr, wie in der Vorgängernorm, um Feldmethoden.

Aufgrund der Ergebnisse der Voruntersuchungen ist zu klären, ob die vorgefundenen Bodeneigenschaften der vorgesehenen Nutzung und Vegetation entsprechen oder anzupassen sind. Weiterhin sollen die Voruntersuchungen darüber Aufschluss geben, ob Besorgnis gegeben ist, dass die Böden durch eine Bearbeitung zeitweise, und wenn "ja", in welchem Umfang oder auf Dauer gestört werden können und welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von möglichen Schäden zu ergreifen sein werden.

Bodenarbeiten Vegetationstechnik
5. Voruntersuchungen der Bodenkennwerte zur Feststellung der erforderlichen Leistungen im Umgang mit dem Boden sind Pflicht. Foto: Roth-Kleyer
Bodenarbeiten Vegetationstechnik
4. Studierende untersuchen bau- und vegetationstechnische Eigenschaften von Böden im Rahmen eines Seminars an der Hochschule Geisenheim University. Foto: Roth-Kleyer

Anforderungen

Kapitel 6 behandelt die "Anforderungen" an Ober- und Unterböden, an Stoffe zur Bodenverbesserung, Düngemittel, Saatgut, Dränschicht-Baustoffe, Geotextilien sowie Substrate und verweist dabei unter anderem auf die entsprechend einschlägigen Gesetze und Regelwerke.

Ober- und Unterböden für vegetationstechnische Zwecke sind in Abhängigkeit von ihren Korngrößen den 6 beziehungsweise 13 Bodengruppen der nachfolgenden Tabelle 1 zuzuordnen. Anzugeben ist zusätzlich der Anteil an organischer Substanz, der gemäß DIN18128 über den Glühverlust zu messen ist. Hinsichtlich der Zuordnung zu einer Bodengruppe ist insbesondere zu beachten, dass das Kriterium für die Bindigkeit von Böden nicht mehr der Korndurchmesser d < 0,02 mm, sondern der Korndurchmesser d ? 0,063 mm ist, sowie der Umstand, dass bereits Böden mit ? 5 bis 15 Masse-Prozent der Körnung d ? 0,063 als schwach bindig einzuordnen sind.

Wenn Unterböden für vegetationstechnische Zwecke eingesetzt werden, so gelten für Unterböden die gleichen Anforderungen wie für Oberböden.

Zu beachten ist, dass einige Böden, die nach der alten Norm DIN 18915 (2002-08) als nicht bindig eingestuft wurden, in der aktuellen Norm (2018-06) den bindigen Böden zuzuordnen sind. Bild 1 zeigt drei Böden, die nach der Vorgängernorm (2002-08) der Bodengruppe 2 (nichtbindige Böden) zugeordnet waren. Kriterium für die Bindigkeit war die Körnung 0,02 mm. Wenn mehr als 10 Massen-Prozent der Körnung < 0,02 mm gegeben waren, so waren diese Böden als bindig einzustufen. Die aktuelle Norm sieht jetzt das Kriterium ? 0,063 mm für die Zuordnung hinsichtlich der Bindigkeit vor. Als bindig sind aktuell Böden einzustufen, wenn sie 5Masse-Prozent oder mehr der Körnung ?0,063 mm aufweisen. Die gleichen Böden, die in Abbildung 1 (DIN 18915, 2002-08) als nichtbindig einzustufen waren, gelten jetzt mit Einführung der aktuellen Fassung der Norm 18915 (2018-06) als stark bindig (Boden 1) und bindig (Boden 2 und 3), wie Abbildung 2 ausweist. Da heißt es, dringend umzulernen.

Bodenarbeiten Vegetationstechnik
6. Studierende bei der Bodenansprache im Labor des Fachgebiets "Vegetationstechnik" der Hochschule Geisenheim University. Foto: Roth-Kleyer

Sicherung und Herstellung von Vegetationstragschichten

DIN 18915 (2018 - 06) behandelt im Abschnitt "7. Sicherung und Herstellung von Vegetationstragschichten" unter anderem die Aspekte "Schutz von Bäumen; Pflanzbeständen und Vegetation", "Maßnahmen gegen Bodennässe", "Beseitigung von störenden Stoffen und Austausch von verunreinigtem und ungeeignetem Boden" sowie "Umgang mit vorhandener Vegetation".

Die "Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit" werden in Abschnitt 7.3.1 geregelt. Keine Einschränkungen hinsichtlich ihrer Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit unterliegen grobkörnige Böden (vergleiche DIN 18196). Feinkörnige und gemischtkörnige Böden (siehe DIN 18196) sind hinsichtlich ihrer Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit in Abhängigkeit von ihrem Wassergehalt und damit verbunden hinsichtlich ihrer Konsistenz zu überwachen und zu bewerten.

Es werden in der gegenständlichen Norm erstmalig fünf Konsistenzbereiche (ko1 - ko5) benannt, die die Bearbeitbarkeit/Befahrbarkeit für fein- und gemischtkörnige Böden regeln. Für die Zuordnung zu den fünf Konsistenzbereichen werden vier Verfahren benannt: a) die Bodenansprache mit sensorischer Prüfung (bei Böden mit Trockenrohdichten von 1,4 bis 1,8 g/cm³), b) die Messung des Bodenwassergehaltes, wobei bei diesem Verfahren vorab mittels Voruntersuchungen die Konsistenzgrenzen des Bodens zu ermitteln sind, c) die Messung des Bodenwassergehaltes und Ableitung des pF-Wertes (Wasserspannung), wobei auch bei diesem Verfahren vorab mittels Voruntersuchungen die Wasserspannungs-Wassergehaltskurve (pF-WG-Kurve) des Bodens zu ermitteln ist, und d) die Wasserspannung mittels Tensiometer. Es bleibt abzuwarten, wie der Baubetrieb die vorgenannten Verfahren annehmen wird.

Sollte die Befahrbarkeit eines Bodens aufgrund seiner Textur und der Witterung nicht gegeben sein, so sind lastverteilende Platten einzusetzen. Deren Mindestdimensionierung (Fläche) ist anhand des in DIN 18915 (2018 - 06) wiedergegebenen Nomogramms (Bild 2 in DIN 18915) festzulegen.

Weitere Regelungen in Abschnitt "7. Sicherung und Herstellung von Vegetationstragschichten" zielen auf schonenden Umgang von Böden, die als Fahrwege oder durch andere Nutzungen beansprucht werden sollen. Es werden hierzu zu berücksichtigende Kriterien (z. B. Anteil an organischer Substanz, Durchwurzelung, Dauer und Intensität der Beanspruchung, Bodenzustand vor und nach der Beanspruchung) sowie Präventivmaßnahmen (z. B. Herstellen oder Belassen einer belastbaren Vegetation, Lastverteilungsplatten, Baustraßen unter Verwendung von Geotextilien, Baustraßen mit gebundenen Tragschichten) aufgeführt.

Im Abschnitt "7.3.4 Bodentransport und Bodenlagerung" weist DIN 18915 (2018 - 06) darauf hin, dass "Oberboden und für Vegetationszwecke vorgesehener Unterboden entsprechend der Kriterien nach Anhang A (z. B. Bodenart, Wassergehalt, organische Anteile, Kalkgehalt) jeweils getrennt zu transportieren, zu lagern und gegebenenfalls zu sichern sind".

Neu ist auch, dass die aktuelle Norm im gleichen Abschnitt 7.3.4 Vorgaben für die Lagerung von Ober- und Unterböden in Mieten benennt. Bei der Herstellung von Mieten ist somit zur Vermeidung von Vernässung und anaeroben Verhältnissen zu beachten, dass sie möglichst steile Böschungen aufweisen, geneigte Oberseiten zum ungehinderten Wasserabfluss sowie geglättete, jedoch nicht verschmierte Oberflächen aufweisen, und Oberflächenwässer am Mietenfuß abgeleitet werden. Bodenmieten dürfen nicht verdichtet oder befahren werden, nichtschiebende Geräte sind zur Schonung des Bodengefüges beim Herstellen der Mieten einzusetzen. Die Mietenhöhe soll bei Oberböden 2 m nicht übersteigen, bei Unterböden nicht höher als 3m sein. Bei einer Lagerungsdauer von mehr als zwei Monaten sind Bodenmieten in geeigneter Weise zu begrünen. Im Anhang E der DIN 18915 werden hierfür geeignete Pflanzenarten und deren Eigenschaften aufgeführt.

Bodenarbeiten Vegetationstechnik
7. Manometer eines Tensiometers. Foto: Roth-Kleyer
Bodenarbeiten Vegetationstechnik
8. Keramische Spitze eines Tensiometers. Foto: Roth-Kleyer

Herstellen eines funktionsfähigen Bodengefüges sowie Maßnahmen zur Rekultivierung

In Abschnitt 8 des Regelwerks werden Leistungen beschrieben, die zum Erreichen eines funktionsfähigen Bodengefüges erforderlich sind. Ein funktionsfähiges Bodengefüge ist zu gewährleisten, um die vorgesehene Begrünung zu erreichen und nachhaltig zu sichern. Leistungen zum Erreichen eines funktionsfähigen Bodengefüges können die Bodenbearbeitung, die Bodenverbesserung und die Zwischenbegrünung, für die ein erforderlicher Zeitraum von bis zu drei Jahren genannt wird, sein. Neu ist auch, dass Art, Umfang und ggf. der Zeitpunkt der Leistungen im Einzelnen festzulegen und damit schriftlich zu fixieren sind.

Sollte sich mit den beispielhaft vorgenannten Maßnahmen ein funktionsfähiges Bodengefüge nicht ausreichend wieder herstellen lassen, so sind weitergehende Rekultivierungsmaßnahmen einzuleiten. Als mögliche Rekultivierungsmaßnahmen werden insbesondere die Intensivierung der vorgenannten Maßnahmen, die Verlängerung des Zeitraums der Zwischenbegrünung oder eine Änderung des Begrünungsziels benannt. In besonders schweren Fällen sind gemäß DIN 18915 die Leistungen zur Herstellung der Fläche erneut durchzuführen.

Zum Anhang der Norm

Der Anhang der DIN 18915 informiert abschließend auf insgesamt 14 Seiten mittels Tabellen und Abbildungen zu den Themen:

A: Kriterien für das getrennte Ablagern. Lagern, Auftragen und Einbauen des Bodens

B: Zeigerpflanzen zur Abschätzung von Bodeneigenschaften

C: Zuordnung der Bodenarten nach DIN 4220 (Bodenkundliche Standortbeurteilung - Kennzeichnung, Klassifizierung und Ableitung von Bodenkennwerten) zu den Bodenarten nach DIN EN ISO 14688-1 (Geotechnische Erkundung und66 Untersuchung - Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden -Teil 1: Benennung und Beschreibung)

D: Zuordnung der Bodenarten nach DIN 4220 zu den Bodenklassen nach DIN 18196 (Erd- und Grundbau - Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke)

E: Ausgewählte Eigenschaften von Pflanzenarten mit besonderer Eignung für Mietenbegrünung, Lockerung und Strukturverbesserung sowie Befahren und Betreten

Zusammenfassung

DIN 18915 "Vegetationstechnik - Bodenarbeiten" wurde nach umfangreicher Überarbeitung durch den DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) im Juni 2018 als Weißdruck vorgelegt und ersetzt die Fassung August 2002. Mit der vollständig überarbeiteten Norm liegt nunmehr ein Regelwerk vor, das die Regeln der Technik im Allgemeinen beim Umgang mit der Ressource Boden, der potentiell als Vegetationsstandort genutzt wird oder werden soll, als auch den Bodenschutz im Focus hat. Das komplexe Thema "Oberboden" ist mit dem Erscheinen alleinig der aktuellen DIN 18915 zugeordnet. DIN 18915 (2018-06) formuliert hierzu wie folgt: "Durch die Änderungen im Geltungsbereich der ATV DIN 18300 und ATV DIN 18320 sind Leistungen im Zusammenhang mit Oberboden und Böden für vegetationstechnische Zwecke nur noch den Landschaftsbauarbeiten nach ATV DIN 18320 zuzuordnen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass in DIN 18915 nicht nur Leistungen für typische landschaftsgärtnerische Leistungen, sondern für alle Leistungen, die mit Oberboden und einer späteren Begrünung einhergehen, geregelt werden. Somit ist auch der "schwere" Erdbau, zum Beispiel für den Pipelinebau berücksichtigt".

In der vorliegenden Veröffentlichung werden ausgewählte Aspekte der aktuellen DIN 18915 behandelt. Bei Baumaßnahmen mit baubegleitendem Bodenschutz ist das Regelwerk gemeinsam mit DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" anzuwenden. DIN 18915 verweist verschiedentlich auf DIN 19639. Insgesamt unterstreicht DIN 18915 auch damit in geeigneter Weise die Erfordernisse des sorgsamen Umgangs mit dem Schutzgut Boden und trägt in der aktuellen Fassung zur Homogenisierung der Normen bei, die den Baustoff und die Ressource Boden zum Gegenstand haben.

Prof. Dr.-Ing. Stephan Roth-Kleyer
Autor

Professur für Vegetationstechnik

Hochschule Geisenheim University

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen