Baden-Württemberg: Bauordnungsrecht regelt Gebäudebegrünung

Baden-Württemberg Bauwerksbegrünung
Ein Parkhaus in Mannheim: So sollen künftig Neubauten in Baden-Württemberg aussehen, wenn durch dichte Bebauung kein anderes Grün auf dem Grundstück geschaffen werden kann. Foto: Immanuel Giel, Public Domain

Der baden-württembergische Landtag hat die Landesbauordnung novelliert. Neben einer Verstärkung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau legt sie erstmals fest, dass Gebäude künftig begrünt werden müssen, wenn eine Begrünung von Grundstücken durch dichte Bebauung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Der Entwurf der Neuregelung aus dem Hause des grünen Landesministeriums für Verkehr und Infrastruktur hatte scharfe Kritik der bei Verbänden und Parlamentsopposition hervorgerufen.

Nach dem neuen Paragraphen 9, Artikel 1, Nummer 6 der Landesbauordnung ist eine Dach- oder Fassadenbegrünung jedoch nur dann verpflichtend, wenn die Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung der baulichen Anlage das zulassen und die Maßnahme für den Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist. Schon in der Vergangenheit mussten in Baden-Württemberg nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere Verwendung benötigt wurden.

"Gründächer und Fassadenbegrünungen haben eine dämpfende Wirkung auf die Hitzebelastung", erläuterte Infrastruktur-Staatssekretärin Gisela Splett am 5. November im Landtag die Novellierung. Diese Tatsache gewinne bei der Anpassung an den Klimawandel an Bedeutung. Insgesamt sei klar: "Wo so dicht gebaut wird, dass keine bepflanzbaren Grundflächen da sind, da tut mehr Grün Not."

Verschiedene Verbände hatten bemängelt, die gesetzliche Anforderung sei zu unklar und erhöhe die Baukosten. Die Landesregierung "tut alles, um das Bauen teurer zu machen", kritisierte der Haus- und Grundbesitzerverband Württemberg. Der Mieterverein Baden-Württemberg forderte, der Staat müsse sich mit angemessener Förderung an den Kostensteigerungen beteiligen. Für den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Winfried Mack, ist die Novellierung "einfach Unfug".

Mit Fassaden- und Dachbegrünung solle "angeblich der Luftfeuchtehaushalt eines Quartiers ausgeglichen werden". Komme aber im Sommer eine Hitzeperiode, "dann sind die Dachbegrünungen doch so und so schon trocken". cm

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Aufsichtsperson I zur Ausbildung als Technische/r..., Niedersachsen Mitte  ansehen
Bauleitung (a) im Bereich Grünplanung, Freiburg  ansehen
Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Friedhofsbereich, Winnenden  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen