Baden-Württemberg: Gartenschau vor Verschiebung um ein Jahr

Baden-Württemberg Landesgartenschauen und Grünprojekte
Der Uferpark der Landesgartenschau Überlingen erlaubt nicht die nach Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Abstände Foto: Landesgartenschau Überlingen, Jürgen Heppeler

Die Stadt Überlingen am Bodensee verhandelt mit der baden-württembergischen Landesregierung über eine Verschiebung der Landesgartenschau 2020 auf das kommende Jahr. Dabei geht es vor allem um eine Kostenbeteiligung des Landes. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauck hat der Stadt bereits eine Kostenübernahme von zwei Dritteln des prognostizierten Defizits bei einer Verschiebung auf 2021 zugesichert. Das Geld soll aus einem kommunalen Sonderfonds des Bundeslands kommen.

Der Aufsichtsrat der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH favorisiert eine Verschiebung auf das nächste Jahr. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung. Die LGS-Geschäftsführer Roland Leitner und Edith Heppeler hatten dem Gremium mehrere Szenarien vorgelegt. Ihr Fazit: Je später die Landesgartenschau Überlingen in diesem Jahr eröffnet, desto höher wird der finanzielle Verlust, auch für die Stadt Überlingen. Bei einer Verschiebung der Eröffnung innerhalb des Jahres 2020 rechnet die Geschäftsführung mit Verlusten zwischen 5,2 und 8,5 Millionen Euro. Für eine Verschiebung der Landesgartenschau auf 2021 errechnete sie ein Defizit von etwa 5,8 Millionen Euro, die Zuwendungen aus Stuttgart nicht mit eingerechnet.

Nur eine Eröffnung der Gartenschau im Mai wäre finanziell günstiger als eine Verschiebung auf 2021. Gegen eine zeitnahe Eröffnung aber spricht die baden-württembergische Regelung, dass sämtliche Großveranstaltungen bis einschließlich 31. August untersagt sind. Überlingens Oberbürgermeister Jan Zeitler geht inzwischen davon aus, dass die Landesgartenschau eine Großveranstaltung ist.

Sehr kritisch betrachten Stadt und Veranstalter eine vorzeitige Geländeöffnung ohne Landesgartenschau und ohne Eintritt, nur zum Spazierengehen.

Nach Berechnungen des Stadtkämmerers Stefan Krause entstünde dabei ein zusätzlicher Verlust von 2,9 Millionen Euro. Bei den Investitionsmaßnahmen für die Landesgartenschau sei Überlingen ein Vorsteuerabzug in dieser Größenordnung gewährt worden. Dieser Betrag müsste der Finanzverwaltung dann zurückerstattet werden, weil keine nachhaltige Unternehmung nach dem Umsatzsteuergesetz stattfinde. Die Architektur der LGS-Geländeteile und ihrer Größe erlaubten zurzeit ohnehin nur eine Eröffnung des Uferparks. "Und selbst hier können wir die laut Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Abstände nicht einhalten", betonte Geschäftsführer Leitner. Die Wege seien teilweise zu schmal für den Begegnungsverkehr. Zudem gebe es viele Begegnungs- und Knotenpunkte und wenige Ausweichflächen.

cm/Landesgartenschau Überlingen

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