Baden-Württemberg verbietet Schottergärten ausdrücklich

Baden-Württemberg hat Schottergärten auf Privatgrundstücken jetzt ausdrücklich verboten. In einer vom Landtag beschlossenen Novelle des Naturschutzgesetzes heißt es, dass "Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen". Die Neuregelung konkretisiert die Landesbauordnung, die bereits festlegt, dass nichtüberbaute Flächen bebauter Grundstücke Grünflächen sein müssen.

Schottergärten waren in Baden-Württemberg bislang schon nicht zulässig, teilte das Landesumweltministerium mit. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gelten. "Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, ist den meisten nicht bekannt", erklärte ein Sprecher gegenüber "SWR Aktuell". Das Verbot solle mit der Gesetzesnovelle klargestellt werden.

"Bestehende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden", so der Ministeriumssprecher im SWR. "Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort." Grundsätzlich müssten Grundstücksbesitzer aber von sich aus die Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen. Eine Ausnahme gebe es nur, wenn die betroffenen Gärten älter seien als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung. Nach Angaben des Ministeriums existiert sie bereits seit Mitte der 1990er-Jahre. cm

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