BAföG steigt ab 2016 um sieben Prozent

Ausbildung und Beruf
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (r.) präsentierte mit den Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil (l.) und Michael Kretschmer (Mitte) die Eckpunkte des neuen BAföG. Foto: BMBF/Hans-Joachim Ricke

Studierende und Schüler sollen mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise Wintersemester 2016/ 2017 sieben Prozent mehr BAföG bekommen. Zugleich werden die zur Berechnung der Ausbildungsförderung wichtigen Elternfreibeträge um sieben Prozent angehoben. Das gab Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bekannt. Das BAföG war zuletzt 2010 um fünf Prozent angehoben und dann von der schwarz-gelben Koalition eingefroren worden.

Wohnzuschlag 250 Euro

Wegen der gestiegenen Mieten in den Hochschulstädten soll auch der Wohnzuschlag, den nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger erhalten, von 224 auf 250 Euro monatlich steigen. Dadurch steigt der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende von derzeit 670 auf künftig 735 Euro monatlich.

Auch die Einkommensfreibeträge werden um sieben Prozent angehoben. Damit wird der Kreis der Geförderten um über 110.000 Studierende und Schüler ausgeweitet. Die Hinzuverdienstgrenze für die BAföG-Empfänger wird so angehoben, dass BAföG-Empfänger einen sogenannten Minijob künftig wieder bis zur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf ihre BAföG-Leistungen kontinuierlich ausüben können. Das entspricht der inzwischen angehobenen Geringfügigkeitsgrenze im Sozialversicherungsrecht. Der Freibetrag für jegliches eigene Vermögen von Auszubildenden wird von 5200 Euro auf künftig 7500 Euro angehoben. Damit wird zum Beispiel gewährleistet, dass BAföG-Empfänger mit einem eigenen Kfz bis zur Wertgrenze von 7500 Euro von einer Vermögensanrechnung verschont bleiben, wenn sie über keine sonstigen Vermögenswerte verfügen. Zugleich werden für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern die zusätzlichen Vermögensfreibeträge von derzeit jeweils 1800 Euro auf 2100 Euro angehoben.

Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit Kindern wird einheitlich auf 130 Euro für jedes Kind angehoben (bisher gestaffelt: 113 Euro für das erste Kind, 80 Euro für jedes weitere Kind). So lassen sich Ausbildung und Familie besser vereinbaren.

Bachelorförderung verlängert

Die Novelle schließt unbeabsichtigte Förderungslücken, vor allem in der zweistufigen Studienstruktur im Übergang zwischen Bachelor- und anschließendem Masterstudium: Zum Beispiel wird künftig förderungsrechtlich grundsätzlich erst die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende gelten, nicht schon die letzte Prüfungsleistung. Dadurch wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert. Außerdem wird ein Masterstudium künftig schon ab vorläufiger Zulassung und damit noch vor Abschluss des BA-Studiums förderungsfähig. cm/dpa

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