Barrierefreie Außenräume an öffentlichen Gebäuden

von:

Zum barrierefreien Bauen existieren zahlreiche Richtlinien. Dennoch gestaltet sich die Umsetzung schwierig und die Ergebnisse sind oft unzureichend. Der Leitfaden Barrierefreies Bauen zeigt die aktuellen rechtlichen Grundlagen, benennt die Zuständigkeiten und bringt Klarheit in den Planungs- und Beteiligungsprozess.

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes leben in Deutschland über sieben Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung, das entspricht einem Anteil von etwa 8,9 Prozent der gesamten Bevölkerung. Ein Großteil dieser Menschen ist älter als 55 Jahre, fast ein Drittel sogar älter als 75 Jahre. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung kann in Zukunft mit einem kontinuierlichen Anstieg von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen gerechnet werden.

Der medizinische Fortschritt sowie die Entwicklung der technischen Hilfsmittel, Navigations- wie Kommunikationsmöglichkeiten können zukünftig sicherlich viele Einschränkungen kompensieren. Eine barrierefrei gestaltete Umwelt, die die Bedürfnisse aller Nutzer berücksichtigt, wird jedoch auch in Zukunft unerlässlich bleiben und sollte selbstverständlich werden. Schon jetzt profitieren viele von den Umsetzungen des barrierefreien Planens und Bauens.

Zum barrierefreien Bauen existieren aktuell zahlreiche Richtlinien, Planungsleitfäden und Handbücher. Eine barrierefreie Gestaltung, die durchgängige Wegeketten für alle anbietet und Gebäude und Außenraum gleichermaßen einbezieht, gelingt dennoch derzeit oftmals nicht oder nur mit teilweise gestalterisch unbefriedigenden Ergebnissen.

Die Ursache liegt unter anderem in der mangelnden Verankerung der Barrierefreiheit im gesamten Planungs- und Kommunikationsprozess. Vielfach wird die Barrierefreiheit erst sehr spät im Planungsprozess thematisiert. Teilweise sind dann schon unumkehrbare Entscheidungen getroffen worden, die bei einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit der Barrierefreiheit sowohl gestalterisch also auch wirtschaftlich möglicherweise vorrteilhafter ausfallen könnten.

Oftmals bestehen bei den Beteiligten aber auch Unklarheiten über die jeweilige Gültigkeit der in den normativen Grundlagen formulierten komplexen Anforderungen, der rechtlicher Grundlagen oder über die jeweiligen Zuständigkeiten.

Idee Leitfaden Barrierefreies Bauen

Der interdisziplinär von den Lehrgebieten Sozial- und Gesundheitsbauten und Landschaftsbau der Technischen Universität (TU) Dresden im Rahmen der Forschungsinitiative "Zukunft Bau" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) entwickelte Leitfaden Barrierefreies Bauen widmet sich den rechtlichen Grundlagen, benennt die Zuständigkeiten und klärt den Planungs- und Beteiligungsprozess zum barrierefreien Bauen von der Bedarfsplanung bis zur Ausführungsplanung für öffentliche zugängliche Gebäude und ihre Außenräume.

Da wichtige Weichenstellungen für das Barrierefreie Bauen bereits in der Bedarfsplanung getroffen werden, richtet sich der Leitfaden nicht nur an freiberuflich tätige Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, andere Planer und die Bauverwaltung, sondern auch an Nutzer und Maßnahmenträger, die teilweise nicht täglich mit diesen Fragestellungen konfrontiert sind.

Der Leitfaden bietet in dem Informationsteil "Handlungsfelder" daher einen strukturierten, mit Darstellungen und Best-Practice-Beispielen illustrierten Überblick über die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Anforderungen an das Barrierefreie Bauen. Diese Anforderungen werden auf der Basis der DIN 18040-1 dargestellt. Darüber hinaus sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt beziehungsweise entsprechende Verweise enthalten.

Zur Erleichterung der Handhabung ist eine Filterung der komplexen Anforderungen rnach Relevanz für die jeweilige Planungsphase und nach Handlungsfeldern möglich. Diese Filterung wird mit der digitalen Version, die sich derzeit in Vorbereitung befindet, komfortabler und praxisnäher. Anders als in der vorliegenden Printversion wird beispielsweise eine einfache Differenzierung nach Relevanz für Gebäude beziehungsweise Außenraum möglich sein.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Landschaftsplaner (m/w/d), Elmshorn  ansehen
Landschaftsarchitekt/-in (w/m/d), Wiesbaden  ansehen
Projektmanager (m/w/d) für Moorbodenschutz , Osterholz-Scharmbeck  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Barrierefreiheit Bauordnungsrecht
Barrierefreiheit im historischen Stadtkern Warburg – Modellprojekt des Landes NRW: Das Gesamtgestaltungskonzept als Masterplan gewährleistet die Durchgängigkeit und Einheitlichkeit des Leit- und Orientierungsystems. Lohaus und Carl GmbH Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, Planung seit 2009

Barrierefreie Lösungen entwerfen

Die Auseinandersetzung mit den Anforderungen an motorische Einschränkungen ist für die meisten Planer inzwischen selbstverständlich. Die 2010 in die DIN 18040-1 - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude ausdrücklich aufgenommenen Anforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit motorischen, visuellen und auditiven sowie kognitiven Einschränkungen sind jedoch weniger geläufig.

Mit der Einführung des Begriffs "Schutzziel" in die DIN 18040-1 werden darüber hinaus nicht mehr konkrete Lösungen, sondern Eigenschaften definiert, die zu erreichen sind. Die in der DIN dargestellten Lösungen sind also als beispielhafte und nicht zwingend als einzige Lösungen zu betrachten.

Beide Neuerungen der DIN sind eine Herausforderung an das Entwerfen und die Kreativität der Planenden. Sie setzen weitreichende Hintergrundkenntnisse zum barrierefreien Planen und Bauen und einen durchgängig transparenten Planungsprozess voraus.

Bevor das im Leitfaden verankerte Verfahren zur Integration des barrierefreien Bauens in den Planungsprozess vorgestellt wird, werden im Folgenden auszugsweise Anforderungen und beispielhaft gestalterische Spielräume für das Entwerfen unter Berücksichtigung visueller Einschränkungen dargestellt.

Barrierefreiheit Bauordnungsrecht
Beispielhafte Zonierung einer Platzfläche in Bewegungsbereich und Aufenthaltsbereich. Abbildungen, soweit nicht anders angegeben (5): Peter Schmieg, Irene Lohaus, Šárka Voíšková, Philipp Hübner
Barrierefreiheit Bauordnungsrecht
Beispielhafte barrierefreie Gestaltung von Bänken mit vollflächiger kontrastierender Markierung, taktil erfassbarem Sockel, auf den Boden reichend oder mit taktil erfassbarer Tastleiste.
Barrierefreiheit Bauordnungsrecht
Beispielhafte Gestaltung von Wegen mit taktil und visuell kontrastierendem Seitenstreifen und seitlich angeordnetem Aufenthaltsbereich.

Bodenbeläge als Orientierungs- und Leitsystem

Grundsätzlich ist bei der äußeren und inneren Erschließung öffentlicher Gebäude eine gemeinsame Wegeführung aller Nutzer anzustreben. Orientierungs- und Leitsysteme tragen maßgeblich dazu bei, Personen mit sensorischen oder kognitiven Einschränkungen wie auch alle übrigen Nutzer sicher und eindeutig vom Ausgangs- zum Zielort zu leiten.

Eine Einheitlichkeit und Durchgängigkeit des gewählten Systems in einem Nutzungszusammenhang ist dringend zu berücksichtigen, um die Erlernbarkeit und damit die Orientierung zu erleichtern. Schon in früheren Phasen des Planungsprozesses sind die Ausgangs- und Zielorte sowie die Notwendigkeit der Orientierungs- und Leitsysteme festzulegen, wobei die Maßnahmen einer gewissen Hierarchisierung folgen können. Je nachdem, ob sich Menschen mit visuellen Einschränkungen in einem Gebäude regelmäßig oder selten bis einmalig aufhalten oder bewegen und wie sie mit der Gebäudestruktur vertraut sind, können die Leit- und Orientierungssysteme unterschiedlich entwickelt werden. Sind Mitarbeitern mit visuellen Einschränkungen die Räumlichkeiten bekannt, muss die Orientierung gegebenenfalls nur unterstützt werden. Dagegen sollte für den Besucherverkehr ein schlüssiges Orientierungssystem zur Verfügung stehen.

Die Grundlage der Informationsvermittlung für Menschen mit sensorischen Einschränkungen stellt das Zwei-Sinne-Prinzip (HBVA 2011), also die Vermittlung von Informationen über mindestens zwei Sinne, dar. Die Informationen können auf taktilem, visuellem und/oder akustischem Wege übermittelt werden.

Für Menschen mit sensorischen Einschränkungen wird die Orientierung und die Auffindbarkeit ermöglicht, wenn taktile und visuelle Orientierungshilfen in den Erschließungsflächen zu finden und zu nutzen sind. Die Anbindung an bestehende barrierefreie Systeme und die Einbindung in ein übergeordnetes Gesamtkonzept sowie die Umsetzung kurzer Wegverbindungen sollte gewährleistet sein.

Durchgehende Häuserkanten, Sitzmauern, Rasenkanten, Entwässerungsrinnen, aber auch taktil, visuell und gegebenenfalls akustisch deutlich wahrnehmbare Veränderungen der Materialität des Belags können diese Funktion übernehmen.

Damit sie als Leitlinie leicht und sicher wahrgenommen werden können, empfiehlt DIN 18040-1 eine deutliche Kante von 3 cm Höhe und eine visuelle Kontrastierung (Leuchtdichtekontrast) zum Belag. Aufkantungen in Höhe von 3 cm sind zur Zonierung von befestigten Flächen jedoch nicht geeignet, da sie insbesondere für motorisch eingeschränkte Menschen eine Stolpergefahr und für Rollstuhlbenutzer bereits ein Hindernis darstellen können.

Bei Verwendung bündig eingebauter Bodenstrukturen fungiert der visuell und taktil kontrastreich gestaltete Wechsel zwischen Materialien als Leitlinie. Der visuelle und taktile Kontrast ist so auszugestalten, dass diese Leitlinie sicher mit dem Langstock und möglichst auch mit den Füßen erkannt werden kann. Die Erkennbarkeit wird zum Beispiel durch die Verwendung von in der Leuchtdichte und in der Oberflächenbearbeitung deutlich unterscheidbaren Materialen erreicht.

Zonierungsprinzip

Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang eine Zonierung der bündig eingebauten Flächen in Bereiche für die Fortbewegung (Bewegungsbereiche) und Aufenthaltsbereiche. Insbesondere großflächige Außenbereiche wie Plätze und Wege über 8 m Breite können für die Orientierung sensorisch eingeschränkter Menschen zu weiträumig sein. Die Bewegungsbereiche sollten dabei vollständig von Einbauten und Hindernissen freigehalten sein. Möblierung ist ausschließlich in den Aufenthaltsbereichen vorzusehen. Beidseitig der Bewegungsbereiche sollte möglichst ein Teil des Aufenthaltsbereiches als Sicherheitsstreifen in einer Breite von 60cm von jeglichen Einbauten freigehalten werden.

Grundsätzlich sind für die Bewegungsbereiche ebene und größere Formate, in Aufenthaltsbereichen hingegen rauere und kleinteilige Formate geeignet.

Fugenreiche oder gefaste Pflasterbeläge in Bewegungsbereichen können die Wahrnehmbarkeit der Leitlinien erschweren.

Eine Aufkantung von 3 cm im Übergang zu Vegetationsflächen ist im Hinblick auf eine nachhaltige Gestaltung von Außenräumen nachteilig, da sie die Entwässerung und Versickerung des Oberflächenwassers in die angrenzenden Vegetationsflächen unterbindet. Wenn Wege in Grünflächen visuell und taktil kontrastierend zur umgebenden Vegetation gestaltet sind, kann der Wechsel zwischen Belag und Vegetation als Leitlinie für Menschen mit sensorischen Einschränkungen erkannt und somit als Leitelement genutzt werden. Angegliederte Aufenthaltsbereiche sollten sich entsprechend dem Zonierungsprinzip für Platzflächen taktil und visuell unterscheiden.

Weitere Ausstattungselemente wie Beleuchtung sollen außerhalb der Wege in den Grünflächen oder auf einem taktil und visuell erfassbaren Seitenstreifen platziert werden.

Barrierefreiheit Bauordnungsrecht
Barrierefreiheit im historischen Stadtkern Warburg – Modellprojekt des Landes NRW: Zonierung in von Einbauten, Reklameaufstellern und Auslagen freizuhaltende Laufbänder und Aufenthaltsbereiche beziehungsweise befahrbare Zone, Leuchtdichtekontrast der Beläge gemäß DIN 32984, im Bild rechts auch im nassen Zustand. Lohaus und Carl GmbH Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, Planung seit 2009
Barrierefreiheit Bauordnungsrecht
Barrierefreiheit im historischen Stadtkern Warburg – Modellprojekt des Landes NRW: Zonierung in von Einbauten, Reklameaufstellern und Auslagen freizuhaltende Laufbänder und Aufenthaltsbereiche beziehungsweise befahrbare Zone, Leuchtdichtekontrast der Beläge gemäß DIN 32984, im Bild rechts auch im nassen Zustand. Lohaus und Carl GmbH Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, Planung seit 2009
Barrierefreiheit Bauordnungsrecht
Beispielhafte Darstellung/Legende für ein Konzept Barrierefreiheit, das in der Vorentwurfsphase erstellt wird. Ziel der Darstellung im Gesamtlageplan ist ein Konzept für eine möglichst gemeinsame Wegeführung von Besuchern/ Mitarbeitern mit und ohne Einschränkungen, die durchgängig vom Parkplatz beziehungsweise Öffentlichen Personen Nahverkehr bis in das Gebäude funktioniert.

Barrierefreie Ausstattungselemente

Ausstattungselemente, die nicht in Seitenstreifen oder Aufenthaltsbereichen platziert werden können, dürfen keine Gefahr darstellen und müssen für Blinde und Nutzer mit Einschränkungen der Sehfähigkeit rechtzeitig wahrnehmbar sein. Für blinde Menschen ist die Ertastbarkeit mit dem Langstock gewährleistet, wenn die Objekte beispielsweise bis auf den Boden herunterreichen, maximal 15 cm über dem Boden enden oder über eine Tastleiste in maximal 15 cm Höhe verfügen. Bei Anwendung des Zonierungsprinzips kann auf die Ausbildung von Sockeln oder Tastleisten verzichtet werden.

Entwurfsspielraum gering

Die Einführung des Begriffs "Schutzziel" in die DIN bietet zwar die Chance beispielsweise für denkmalgeschützte Objekte kreative, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, gerade im Hinblick auf die nach DIN neu zu berücksichtigenden Einschränkungen der Sehfähigkeit, sind die gestalterischen Spielräume für die Außenraumgestaltung derzeit jedoch zu gering.

Zum Beispiel sind die in der DIN formulierten Kontrastwerte und Mindestleuchtdichten für Leit- und Orientierungssysteme nur bei der Kombination von sehr dunklen und sehr hellen Materialien zu erreichen. In Ermangelung von Erkenntnissen, ob mit anderen Lösungen das Schutzziel Leiten und Orientieren für Menschen mit sensorischen Einschränkungen auch zu erreichen wäre, ist zu erwarten, dass überwiegend auf die in der DIN bespielhaft dargestellten Werte zurückgegriffen wird (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 für sonstige Leitelemente). Weitergehende wissenschaftliche Untersuchungen oder Modellvorhaben könnten hier zu größeren gestalterischen Spielräumen führen. Denn wie die aktuelle Verbreitung der bereits fast 25 Jahre alten Technik der Pedelecs zeigt, tragen gute gestalterische Lösungen zur Akzeptanz für alle bei.

Transparenter Planungsprozess

Zum Nachweis der Erfüllung der in den Schutzzielen definierten Eigenschaften ist eine transparente Darlegung von Entscheidungen über die gewählten Lösungen von entscheidender Bedeutung. Mit dem im Leitfaden dargestellten Verfahren können je Planungsschritt die vereinbarten Lösungen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Informationsverluste bei längeren Planungszeiträumen durch personelle Wechsel können ebenfalls minimiert werden. Um die Kommunikation mit den Beteiligten zu erleichtern und verlässlicher zu gestalten, definiert der Leitfaden für jede Planungsphase von der Bedarfsplanung bis zur Ausführungsplanung die mindestens zu klärenden Aspekte zur Barrierefreiheit. Die Ergebnisse sollen je Planungsschritt sowohl textlich als auch zeichnerisch dokumentiert werden. Dazu liefert der Leitfaden beispielhafte Gliederungsvorschläge für die Erläuterungsberichte, die sich an der Struktur des Informationsteils "Handlungsfelder" orientieren. Der Leitfaden kann somit als Checkliste verwendet werden, die auch der systematischen Eigenkontrolle dient.

Weiterhin sind beispielhafte Legenden für den zeichnerischen Nachweis der Barrierefreiheit beigefügt, die bei regelmäßiger Anwendung das Lesen und damit die Kommunikation mit der Bauverwaltung und den Behindertenvertretungen gerade bei komplexen Um- und Neubaumaßnahmen erleichtern. Diese stehen ebenfalls zum Download im dxf/dwg-Format zur Verfügung.

Darstellung eines beispielhaften Projektes

Zur Veranschaulichung der Arbeitsweise mit dem Leitfaden Barrierefreies Bauen im Verfahrensablauf der RBBau wird seine Anwendung beispielhaft für ein fiktives Projekt in den verschiedenen Verfahrensschritten nach RBBau dargestellt.

Als Grundlage wird mit einem Besucherzentrum einer Bundesstiftung ein idealisiertes, typisches Bauvorhaben des Bundes gewählt. Die gewählte Lage des Bauvorhabens in einer topographisch bewegten Innenstadt sowie ein Raumprogramm, das sowohl öffentliche Bereiche als auch Arbeitsstätten und Außenraumnutzungen umfasst, berührt zahlreiche Handlungsfelder und veranschaulicht umfassend die Anforderungen an das Barrierefreie Bauen.

Für dieses Projekt werden gemäß Teil B des Leitfadens für die Verfahrensschritte Bedarfsplanung, ES-Bau, EW-Bau, Ausführungsplanung, Bauausführung, Bauübergabe und Dokumentation beispielhaft Konzepte und Nachweise zur Barrierefreiheit textlich und zeichnerisch dargestellt. Dabei werden die im Leitfaden dargelegten Muster für die textliche Gliederung und für die Legenden der zeichnerischen Darstellung maßstäblich angewendet. Damit wird Benutzern des Leitfadens ein praxisnahes Beispiel als Anschauungsmaterial für die eigene Anwendung zur Verfügung gestellt.

Barrierefreiheit Bauordnungsrecht
Beispielhafte Darstellung/Legende für einen Nachweis Barrierefreiheit, der in der Entwurfsplanung zu erbringen ist. Ziel der Darstellung im Gesamtlageplan ist beispielsweise der präzise Nachweis des Leit- und Orientierungssystems.

Leitfaden für Bundesbauten verbindlich

Der Leitfaden Barrierefreies Bauen ist für die Planung von Bauten des Bundes bestimmt. Für zivile Neu- und Umbauten des Bundes nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) ist die Anwendung des Leitfadens per Erlass seit dem 1. Juni 2014 für die Bauverwaltung des Bundes verbindlich eingeführt. Die Inhalte sind auch auf andere öffentliche Gebäude und ihre Außenanlagen übertragbar. Eine breite, alltägliche Anwendung und Verbreitung ist ausdrücklich gewünscht. Daher wird im Zusammenhang mit dem digitalen Leitfaden Barrierefreies Bauen, der derzeit in Vorbereitung ist, auch eine konkret auf die Leistungsphasen der HOAI übertragene Version angeboten. Eine englische Übersetzung der Printversion ist ebenfalls in Vorbereitung.

Der Leitfaden lässt sich kostenlos auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau downloaden.

Anmerkung

Die verwendeten Fotos zeigen gebaute Beispiele, die als Inspiration für die jeweiligen Handlungsfelder dienen sollen. Es ist jedoch möglich, dass in einzelnen Detaillösungen Abweichungen zu beschriebenen Vorgaben vorzufinden sind.

Quellen

Prof.Dr.-Ing. Peter Schmieg, Prof. Dipl.-Ing. Irene Lohaus, Ing.arch. Šárka Voíšková, Dipl.-Ing. Philipp Hübner: Leitfaden Barrierefreies Bauen. (Hrgs.) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), 2014.

DIN 18040-1:2010-10 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentl. zugängl. Gebäude

DIN 32984:2011-10 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

HBVA 2011 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): "Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA)", 2011

Prof. Dipl.-Ing. Irene Lohaus
Autorin

Professur für Landschaftsbau

Technische Universität Dresden

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen