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Baulandmobilisierungsgesetz soll Wohnungsbau voranbringen

Bundesregierung und -ministerien
Der von Bundesinnen- und Bauminister Horst Seehofer vorgelegte Entwurf wurde im Mai vom Bundestag verabschiedet. Foto: Henning Schacht

Der Bundestag hat im Mai den von Bundesinnen- und Bauminister Horst Seehofer vorgelegten Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes verabschiedet. Es soll den Kommunen die Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau erleichtern. Baulücken und brachliegende Flächen können zukünftig schneller und flexibler genutzt werden.

Das Baulandmobilisierungsgesetz enthält verschiedene Neuerungen. Dazu zählen Erleichterungen: Baugenehmigungsbehörden können leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen. Die Gemeinden erhalten mehr Flexibilität, um Dachgeschossausbauten und Anbauten zu erleichtern. Dafür werden die bisher bestehenden Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte geändert.

Eine weitere Neuerung ist die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte: Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben.

Ebenfalls neu ist die Erweiterung des Baugebots: Um Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter schließen zu können, wurde das Baugebot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erweitert. Künftig besteht dort die Möglichkeit, dem Eigentümer eine Wohnbebauung vorzuschreiben. Gleichzeitig wird jedoch das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt.

Zusätzlich gibt es nun einen Sektoralen Bebauungsplan: Mit diesem neuen Bebauungsplantyp erhalten die Gemeinden ein neues Planungsinstrument, um einen Bauleitplan gezielt nur für den Wohnungsbau aufzustellen. So kann in den Innenstädten mehr sozial geförderter Wohnraum gebaut werden. Auch neu ist die Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln: Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung bedarf. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten. Die Regelung berücksichtigt sowohl die Interessen der Mieter vor Verdrängung als auch die Interessen von Eigentümern und Kleineigentümern. Das Genehmigungserfordernis soll in der Regel erst greifen, wenn sich in dem Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden. In bestimmten Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung. cm/BMI

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