Der Kommentar

Bauleiter und Zitronenfalter

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Im vergangenen Jahr hat das Coronavirus Sars-CoV-2 auch das Zusammenarbeiten auf den Baustellen beeinflusst - und es nach meiner Wahrnehmung nicht verbessert. Eigentlich harmlose Meinungsverschiedenheiten eskalieren schnell - vermutlich bedingt durch die Tatsache, dass viel weniger persönliche Gespräche stattfinden.

Nun verdirbt die Tätigkeit als Sachverständiger über kurz oder lang sowieso den Glauben an das Gute. Naturgemäß sehen Sachverständige nur die Projekte, bei denen etwas schiefgelaufen ist. Im letzten Jahr waren aber in der Tat einige Fälle unübersehbar fehlerbehaftet: Zäune, bei denen die Pfosten lose im Fundament stehen. Keramische Platten, die sich bis zu 10 cm aus dem Belag erheben, wenn man sich auf eine Seite der Platte stellt. Ein Kontrollschacht, der 30 cm aus der Rasenfläche steht. Verschmutze Platten, Naturstein der bei Frost platzt und vieles mehr. Das Gleiche gibt es aber auch bei den Auftraggebern - vor allem bei Verbrauchern, die nach der Stadtwohnung endlich ein Eigenheim haben. Jeder Rasen ist dann nicht mehr nur Rasen, sondern muss ein fehlerfreier grüner Teppichboden sein.

Die Bauindustrie beklagt schon seit Jahren den stetigen Verlust an Fachkompetenz - insbesondere auf der Seite der öffentlichen Auftraggeber, um die Aufgabe als Bauherr zielgerichtet wahrnehmen zu können. So war auch bei den Fragen, die an mich herangetragen wurden, manch "fachkundiger" Auftraggeber oder Planer besonders auffällig. Ein Landschaftsarchitekt war weder in der Lage, eine Rechnung zu prüfen noch zu sagen, was ihm fehlt - also wurde gar nicht geprüft.

Ein anderer Auftraggeber hat zur Abnahme einen Sachverständigen bestellt, der die ungebundene Fugenfüllung mit einem selbst erfundenen Prüfgerät untersucht, obwohl eine solche Anforderung nie bestellt war. Ein Bauherr wollte eine Rechnung nicht bezahlen und hat deshalb Vorbehalt gegen die Zahlung angemeldet. Das kann aber nur der Auftragnehmer. Schön war auch der Fall, als die Bauüberwachung (die überwachende Bauleitung auf Seite der Auftraggeber) in nicht unbedeutender Größenordnung Stundenlohnarbeiten für Leistungen anerkannt hat, die schon im Vertrag enthalten waren und zum Teil schon über den Vertrag zusätzlich abgerechnet wurden. Wem müssen wir hier eigentlich einen Vorwurf machen? Dem Unternehmer oder der Bauüberwachung? Vermutlich beiden.

Am besten hat mir aber ein Anrufer gefallen, der nach eigenen Angaben als Landschaftsarchitekt in der Bauüberwachung tätig ist und mich sehr insistierend zu einer Regelung in der ATV DIN 18320 befragt hat, bis ich nach gut 20 Minuten Telefonat herausgefunden habe, dass er nicht mal eine VOB besitzt.

Wenn das alles unserem Selbstverständnis als Berufsstand entspricht, dürfen wir nicht überrascht sein, wenn die Kollegen aus dem Hoch-, Tief- und Ingenieurbau uns als Branche nur belächeln. Zum Glück bin ich nur gelegentlich als Sachverständiger tätig und darf auch von positiven Erlebnissen und erfolgreichen, fehlerfreien Bauvorhaben hören. Hoffentlich in 2021 auch wieder in vertrauter Runde bei einem Kaltgetränk.

Ihr Martin Thieme-Hack

NL-Stellenmarkt

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences

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