GaLaBau-Wissen

Baum, Strauch, Staude – Qualität ist alles

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Grafik: Uwe Bienert
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165. Folge: Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema fachgerechter Umgang mit Pflanzen.

Ein Thema, das uns als Gärtner im GaLaBau immer unter den Nägeln brennt, ist der fachgerechte Umgang und die Qualitätssicherung beim Umgang mit dem Material „Pflanze“. Mehrmals haben wir uns hier in der „Jungen Landschaft“ diesem Thema gewidmet und werden auch nicht müde, dies weiter zu tun.

Das hat nichts damit zu tun, dass der Ideenreichtum, um neue Themen für Artikel "aufzureißen", erschöpft ist. Die Wiederholung ist die Mutter des Wissens: Jedes Jahr stoßen junge Menschen in unserem Beruf dazu und um ihnen einen guten Start in unserem Paradegebiet "Pflanzen" zu ermöglichen, soll dieses wichtige Thema noch einmal bearbeitet werden.

Grundlage werden natürlich die beiden Gütebestimmungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (Gütebestimmungen für Gehölze (FLL) und den Gütebestimmungen für Stauden (FLL)) sein, die den Prozess des Umgangs mit Pflanzen eigentlich schon vom Samen an begleiten und auch im weiteren Handling eine wichtige Rolle spielen.

Qualitätsanspruch

Qualität spielt bei der Produktion und bei der Verwendung von Pflanzen eine ebenso große Rolle wie in anderen Bereichen der Wirtschaft. Hinzu kommt noch, dass bei Pflanzen, ähnlich wie in der Tierproduktion und -haltung, die Qualität des Produktes bis, so makaber es klingt, an sein Lebensende erhalten bleiben muss. Man muss also bei Pflanzen in unterschiedlichen Qualitätsstadien unterscheiden: Qualität der Produktion, Qualitätsstandards beim Transport und Handling, Qualität beim Endverbraucher. Im Folgenden werden die Stadien nicht weiter beschrieben.

Professionelle Landschaftsgärtner bestellen ihre Pflanzen bei Profis. Das heißt: In einer Baumschule oder beim Staudengärtner. Nur so kann man davon ausgehen, dass es sich um Qualitätsware handelt. Wir wollen hier nicht darüber nachdenken, wie der Baumschulist und der Staudengärtner zu einem hochwertigen Produkt kommen, sondern uns auf den Bereich des Garten- und Landschaftsbaus beziehen. Hier wäre der erste Kontrollpunkt für eine hohe Pflanzenqualität die Anlieferung auf der Baustelle.

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Die Kontrolle der Pflanzenlieferung

Gute Pflanzenproduzenten haben ein großes Interesse daran, dass ihre Produkte auch in bester Qualität beim Kunden ankommen. Deshalb sind sie auch bestrebt, mit professionellen Lieferfirmen zusammen zu arbeiten. Qualitätseinhaltung durch die Transportfirma vor allem Erhalt der Pflanzqualität. Stichworte wären hier beispielsweise: Ladungssicherung, Transporttemperatur, Verpackung, Umgang beim Be- und Entladen. Kommt die Lieferung auf der Baustelle oder im Betrieb an, wechselt allmählich die Verantwortung für die Pflanzenqualität in den Verantwortungsbereich des Landschaftsgärtners.

Dazu wird zuerst einmal die gesamte Lieferung unter die Lupe genommen und die Übereinstimmung von Bestellung und Lieferung nach Pflanzenarten und -sorten, Anzahl und so weiter geprüft. Dabei hilft ein Vergleich von Bestellbestätigung und Lieferschein und natürlich der "körperliche" Vergleich - sprich Zählen ist angesagt. Sehr vorteilhaft sind an dieser Stelle gute Pflanzenkenntnisse. Erst beim "zweiten" Blick kontrolliert man nach den folgenden allgemeinen Kriterien der Gütebestimmungen:

  1. ". . . Höhe, Breite, Triebzahl und -länge, Verzweigung, Beastung und . . . Belaubung. . . müssen der Art/Sorte im jeweiligen Alter entsprechen und ein ausgewogenes Verhältnis zueinander haben. Dies gilt auch für das Verhältnis Stamm zu Krone . . .
  2. Gehölze müssen je Sortierungseinheit mit einem dauerhaften Etikett versehen sein.
  3. Gehölze müssen unter Beachtung insbesondere der Bodenverhältnisse und der Verpflanztechnik so oft verpflanzt worden sein, dass sie nach fachgerechter Pflanzung einschließlich fachgerechtem Pflanzschnitt und anschließender Pflege angemessen mit arttypischem Habitus und in der vorgesehenen Wuchsform weiterwachsen.
  4. Die Bewurzelung muss der Art/Sorte, dem Alter, der Triebzahl und der Größe der Pflanze sowie den Bodenverhältnissen entsprechend gut ausgebildet sein und einen ausreichenden Anteil an Feinwurzeln haben.
  5. Ballen müssen der Art/Sorte und Größe der Pflanze sowie den Bodenverhältnissen entsprechend groß und möglichst gleichmäßig durchwurzelt sein. Sie sind … mit Ballentuch zu versehen. … Als Ballentuch … sind nur Materialien zugelassen, die spätestens eineinhalb Jahre nach der Pflanzung … verrottet sind und das weitere Pflanzenwachstum nicht beeinträchtigen. Für Drahtballierung muss unverzinkter … Maschendraht oder Drahtkorb verwendet werden.
  6. Gehölze dürfen keine durch Krankheiten, Schädlinge oder Kulturmaßnahmen hervorgerufenen Mängel aufweisen, welche den Wert oder die Tauglichkeit für den vorgesehenen Gebrauch mindern. …
  7. Gehölze müssen sortenecht sein.
  8. Veredelungen müssen gut verwachsen, das Verhältnis Unterlage zu Veredelung ausgewogen sein."
  9. Die Gütebestimmungen für Gehölze

Im nachfolgenden Text finden Sie Auszüge aus den Gütebestimmungen der Baumschulen. Nähere Informationen finden Sie in den entsprechenden Publikationen der FLL. Dort werden, wie im Folgenden, die einzelnen Wuchsformen beschrieben und jeder Gärtner tut gut daran, diese zu verinnerlichen, um schnell Kriterien zu erkennen, die einen Qualitätsmangel darstellen - und zwar schon in der Wuchsform.

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Sträucher und deren Stammformen

  • nach dem letzten Verpflanzen höchstens zwei Vegetationsperioden Standzeit aufweisen,
  • der letzte Rückschnitt muss vor oder während der letzten Vegetationsperiode erfolgt sein und
  • sie müssen mindestens einmal verpflanzt worden sein.

"Sträucher sind nicht baumartig wachsende Gehölze. Verschiedene Arten/Sorten können auch als Stammform kultiviert werden."

Leichte Sträucher und verpflanzte Sträucher dürfen

Ihre Sortierung erfolgt nach Triebzahl und Höhe. Dabei werden nur die Triebe gezählt, die die geforderte Mindesthöhe erreichen. Diese Triebe müssen aus dem unteren Viertel stammen, dürfen nicht höher als 20 cm (bei Veredelungen nicht höher als 25 cm) über dem Erdboden ansetzen.

Solitärsträucher

Solitärsträucher (3xv) müssen als verpflanzte Sträucher in extra weiten Stand verpflanzt worden sein. Ihre Lieferung erfolgt mit Ballen, Drahtballen oder im Container. Je nach Art/Sorte und Größe können zusätzliche Angaben zur Triebzahl und/ oder Breite erfolgen.

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Leichte Heister Tabelle: Uwe Bienert
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Stammbüsche Tabelle: Uwe Bienert
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Leichte Hochstämme (2xv) Tabelle: Uwe Bienert
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Hochstämme 3xv Tabelle: Uwe Bienert

Bäume u. deren Stammformen

Leichte Heister, verpflanzte Heister, Stammbüsche

"Heister sind baumartig wachsende Gehölze mit arttypischer seitlicher Beastung ohne Krone. Stammbüsche sind mehrmals verpflanzte Heister mit guter Zweiggarnierung."

Leichte Heister

Leichte Heister müssen einmal verpflanzt worden sein und dürfen nach dem Verpflanzen höchstens zwei Vegetationsperioden Standzeit am Pflanzort aufweisen.

Stammbüsche

Stammbüsche sind dreimal verpflanzt worden. Sie dürfen nach dem letzten Verpflanzen höchstens vier Vegetationsperioden Standzeit am Standort aufweisen. Sie werden im weiten Stand gezogen, haben einen Mindeststammumfang von 12 cm und eine Mindesthöhe von 250 cm.

Leichte Hochstämme (2xv)

"Hochstämme sind baumartig wachsende Gehölze, die in Stamm und Krone gegliedert sind. Sie müssen einen der Art entsprechenden geraden mangelfreien Stamm mit einer artspezifischen geraden Stammverlängerung innerhalb der Krone haben. Ein weiteres Aufasten muss sortenspezifisch möglich sein, eine quirlartige Verzweigung oder mehrjährige Zwiesel sind unzulässig. Ausnahmen sind Kronenveredelungen, Kugel- oder Hängeformen und Hochstämme mit geformter Krone. Die Stammverlängerung darf nur im einjährigen Holz geschnitten worden sein, die Schnittstelle muss bereits teilweise überwallt sein. Sie müssen in weitem Stand gezogen und zweimal verpflanzt oder durch entsprechende Kulturverfahren in einen gleichwertigen Zustand gebracht worden sein. Sie dürfen nach dem letzten verpflanzen höchstens vier Vegetationsperioden Standzeit aufweisen. Die Stammhöhe muss 180 cm betragen."

Hochstämme 3xv

Diese Variante des Hochstammes muss als leichter Hochstämme 2xv in extra weiten Stand verpflanzt worden sein. Die Stammhöhe muss mindestens 200 cm betragen. Sie dürfen nach dem letzten Verpflanzen höchstens vier Vegetationsperioden Standzeit aufweisen. Die Krone muss arttypisch regelmäßig aufgebaut sein. Die Stammverlängerung darf nur im einjährigen Holz geschnitten worden sein. Ballenpflanzen werden mit Drahtballierung geliefert.

Heckenpflanzen

"Heckenpflanzen sind baum- oder strauchartig wachsende Gehölze, die durch ihre Wuchsform und Schnittverträglichkeit für geschnittene Hecken geeignet sind."

Heckenpflanzen aus baumartig wachsenden Gehölzen

Diese Heckenpflanzen müssen von unten an gut bezweigt sein und einen der Art entsprechenden Mitteltrieb besitzen.

Heckenpflanzen 3xv

Heckenpflanzen 3xv werden als Heckenpflanzen 2xv in extra weiten Stand verpflanzt. Sie werden mit Ballen oder im Container geliefert.

Schling- und Kletterpflanzen

"Schling- und Kletterpflanzen sind Gehölze oder andere Pflanzen, die für den Wuchs in die Höhe einer Unterstützung bedürfen (Kletterhilfen bei Gerüstkletterpflanzen, geeignete Haftflächen bei Selbstklimmern)."

Sie besitzen mindestens zwei kräftige Triebe (Ausnahme bilden einjährige Clematis- Hybriden und Parthenocissus tricuspidata 'Veitchii', die eintriebig sein können). Sie werden in Töpfen oder Containern kultiviert und bruchempfindliche Arten und Sorten müssen gestäbt sein.

Einen besonderen Platz nehmen in den Gütebestimmungen die Rosen ein. Sie können ohne Ballen, wurzelverpackt, im Container oder Topf gehandelt werden.

Veredelte Rosen

Veredelte Rosen, wie Beetrosen (Floribunda- und Polyantharosen), Bodendeckerrosen, Kletterrosen, -Teehybriden (Edelrosen), Strauchrosen und Zwergrosen werden einjährig angeboten.

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Solitärsträucher Tabelle: Uwe Bienert
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Leichte Sträucher & verpflanzte Sträucher Tabelle: Uwe Bienert
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Heckenpflanzen aus baumartig wachsenden Gehölzen & Heckenpflanzen 3xv Tabelle: Uwe Bienert
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Veredelte Rosen Tabelle: Uwe Bienert

Die Gütebestimmungen für Stauden

Im nachfolgenden Text finden Sie Auszüge aus den Gütebestimmungen für Stauden. Nähere Informationen zu den speziellen Gütestimmungen finden Sie in den entsprechenden Publikationen der FLL.

"Stauden sind mehrjährige krautartige Pflanzen mit ausdauernden Wurzeln oder Rhizomen. Sie sterben am Ende der Vegetationsperiode zumeist oberirdisch ab und treiben im Frühjahr wieder aus. Zu Stauden zählen auch Ziergräser, Bambus, Farne, Halbsträucher, Sumpf- und Wasserpflanzen sowie mehrjährige und/oder verholzende Gewürzkräuter."

Folgende wichtigen Punkte sind in der Qualität zu beachten:

  • Bei Stauden, die artenschutzrechtlichen Regelungen unterliegen, ist der Nachweis der Freistellung in den Begleitpapieren (Cites) nach den jeweils gültigen behördlichen Verordnungen erforderlich.
  • Stauden müssen sortenecht sein.
  • Stauden müssen so gesund, ausgereift und abgehärtet sein, dass das Anwachsen und die weitere Entwicklung nicht gefährdet sind.
  • Töpfe und Container müssen der Art/Sorte und Größe der Pflanze entsprechend groß sein und eine gleichmäßige Durchwurzelung aufweisen. Das Volumen von Topf oder Container muss mindestens zu 90 Prozent mit Substrat und Wurzelmasse gefüllt sein.
  • Der Verkauf von Stauden aus dem Freiland erfolgt in der Regel in ruhendem Zustand (bspw. Winterruhe). In diesem Zustand lassen sich Haupt- und Nebenknospen unterscheiden. Die Hauptknospen dürfen nicht durchschnitten sein, auch dann nicht, wenn genügend Nebenknospen vorhanden sind. In der kommenden Wachstumsperiode müssen sich aus den Hauptknospen blühfähige Pflanzen entwickeln können. Die Nebenknospen müssen - der Art entsprechend - kräftige Austriebe bilden.

Für die Inhalte von Töpfen und Containern gilt:

250 cm³ = P 0,25 (z. B. 7er Topf)

400 cm³ = P 0,4 (z. B. 8er Topf oder 9er Flachtopf)

500 cm³ = P 0,5 (z. B. 9er Topf)

1000 cm³ = P 1 (z. B.11erTopf)

Töpfe ab 2000 cm³ Inhalt werden als Container - C - bezeichnet, der Inhalt wird in Liter angegeben"

Quellen:
  • Gütebestimmungen für Gehölze (FLL e. V.) und den Gütebestimmungen für Stauden (FLL e. V.) (Forschungsanstalt Landesentwicklung Landschaftsbau e. V.)
  • Der Gärtner 1 (Martin Degen, Karl Schrader; Ulmer-Verlag)
  • Grundkurs Gehölzbestimmung (Lüder, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim)
  • Taschenlexikon der Gehölze (Schmidt/Hecker, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim)
  • International standard ENA 2010-2015 (M.H.A. Hoffmann, ENA’s European Plant Names Working Group)
  • DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten“

Uwe Bienert

Nächsten Monat lesen Sie: "Die Korbblütler".

 Uwe Bienert
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Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

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