Baumaschinen: Was tun gegen schlechte Sicht am Fahrerplatz?

VDMA Nutzfahrzeuge
Die EU-Kommission verlangt bessere Sichtverhältnisse vom Fahrerplatz in Erdbaumaschinen aus. Doch zunächst sind alle auf die alte Technik angewiesen. Foto: Klearchos Kapoutsis, CC BY 2.0

Unzureichende Sichtverhältnisse vom Fahrerplatz in Erdbaumaschinen aus haben in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen geführt. Die EU-Kommission hatte deshalb im vergangenen Jahr einen Warnhinweis zu den genormten Anforderungen an das Sichtfeld der Fahrer herausgegeben. Er hat nicht nur Auswirkungen für die Hersteller von Baumaschinen, sondern auch für ihre Betreiber.

Bisher konnten sich alle Beteiligten auf die Umsetzung europäische Norm EN 474-1:2006+A4:2013 verlassen. Nun müssen sie für eine Übergangszeit selbst ihre Maschinen darauf prüfen, ob nach dem Stand der Technik nicht bessere Sichtverhältnisse als in der Vergangenheit möglich sind. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat nun ein Positionspapier vorgelegt, das Mindestanforderungen zu den Sichtverhältnissen am Fahrersitz benennt. Erarbeitet wurden sie von der Administrative Cooperation Task Force on earth-moving machinery (ADCO Task Force).

Die Mindestanforderungen verlangen, dass Direktsicht ab sofort Priorität haben muss, Sichthilfsmittel wie ein Kamera-Monitor-Systeme oder Spiegel in Vorwärtsrichtung angebracht sein müssen, Sichthilfsmittel nicht durch bewegliche Teile der Maschine, beispielsweise den Baggerarm, beeinträchtigt werden dürfen und dass Spiegel-zu-Spiegel-Systeme nicht mehr zulässig sind. Für die Hersteller von Baumaschinen wird zudem vorgeschlagen, dass die Sicht im Nahfeld durch eine Reduktion der Höhe des Prüfkörpers von 1,5 m auf 1 m verbessert werden muss.

Nach Einschätzung des VDMA können die von der ADCO Task Force festgelegten Mindestanforderungen noch nicht bei allen von der Norm EN 474-1 erfassten Maschinen als Stand der Technik betrachtet werden. Bei bestimmten Maschinentypen werde "noch keine vollständige Erfüllung möglich sein", heißt es in dem Positionspapier. Die Mindestanforderungen könnten daher zurzeit nur als "Schutzziel" dienen, das "soweit als möglich" zu erfüllen sei.

Eine Weiterentwicklung der Kamera-Monitor-Systeme hält der VDMA für die zukunftsträchtigste Schutzmaßnahme am Fahrersitz. Neue Kamerasysteme müssten unter anderem für eine Bildübertragung in Echtzeit, einen Ausgleich des Einflusses der Umgebungsbeleuchtung wie Gegenlicht, schrägstehender Sonne und Kontraste, eine Verhinderung von Kondenswasserbildung sowie eine seitenrichtige Anzeige des Kamerabildes sorgen. "Standbilder" oder "eingefrorene Bilder" sollten der Vergangenheit angehören. cm

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