Bauwirtschaft gegen Einführung der Ein-Personen-Gesellschaft

Bauwirtschaft Europäische Union
Scharf kritisieren die Sozialpartner der Bauwirtschaft Pläne der EU-Kommission zur Einführung einer Ein-Personen-Gesellschaft. Foto: Sébastien Bertrand, CC BY 2.0

Gegen die Einführung einer Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz SUP (Societas Unius Personae) genannt, haben sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft gewandt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). forderten die EU-Kommission auf, ihre Pläne zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten.

Die neue Rechtsform kann ohne persönliche Anwesenheit innerhalb von drei Tagen online beantragt werden. Das Mindestkapital beträgt lediglich einen Euro. Ein Notar ist nicht beteiligt. Der Gründer hat die freie Wahl unter allen 28 Mitgliedsstaaten; eine Bindung von Satzungs- und Verwaltungssitz besteht nicht.

Die Gewerkschaft und die Unternehmensverbände äußerten die Sorge, dass mit der Regelung ein Einfallstor für organisierte Scheinselbstständigkeit geschaffen werde. Vor allem kritisierten sie, dass die Identität der Gesellschafter kaum noch überprüft werden könne. Kontrollen wie auch Sanktionen bei Verstößen würden so erschwert. Ebenso halten die Sozialpartner es für falsch, die Gründung von Briefkastenfirmen zu erleichtern. Mit ihrer Richtlinie leiste die EU-Kommission Schwarzarbeit Vorschub.

"Die Folgen des damit einhergehenden Dumpingwettbewerbs tragen seriöse Betriebe und Arbeitnehmer", warnte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. Die Kommission sei angetreten, die EU sozialer zu gestalten. "Mit der Ein-Personen-Gesellschaft gelingt das bestimmt nicht."

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