Bayern:
Bewerbungen um Staatsehrenpreis für GaLaBau einreichen

Unter dem Leitgedanken "Fördern – Fordern – Voranbringen" würdigt der Staatsehrenpreis besonderes Engagement in der Ausbildung angehender Fachkräfte im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau). Neben der Anerkennung für die Betriebe dient der Preis zugleich öffentlichkeitswirksam Jugendlichen und Eltern als wichtige Orientierungshilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Teilnahmeberechtigt am Prämierungsverfahren sind alle Ausbildungsbetriebe im Freistaat, die von den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen als anerkannte Ausbildungsstätten im GaLaBau geführt werden. Ausgeschlossen sind Einrichtungen, deren ausschließlicher Zweck die Ausbildung ist – etwa Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke oder Bildungsträger.
Eine Verbandsmitgliedschaft, zum Beispiel im VGL Bayern, ist keine Voraussetzung. Weitere Kriterien sind in den Bewerbungsunterlagen definiert. Beispielsweise muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein laufendes Ausbildungsverhältnis im Beruf Gärtner/in, Fachrichtung GaLaBau, bestehen.
Ausgezeichnet werden Betriebe, die nachweislich ihre Auszubildenden überdurchschnittlich fördern: Dazu zählen individuelle Betreuung, regelmäßige Leistungsüberprüfungen, praxisnahe Lernangebote, Exkursionen und betriebsübergreifende Aktivitäten. Ebenso fließen das Fortbildungsengagement der Ausbildenden, die Mitwirkung in Prüfungsausschüssen sowie der Einsatz zur Nachwuchsgewinnung – etwa die Beteiligung an Berufsbildungsmessen, Kooperationen mit Schulen oder ein Angebot von Praktika für Schüler – positiv in die Bewertung ein.
Im Anschluss an die Bewerbungsphase bewertet eine Jury die eingereichten Unterlagen anhand eines Punktesystems. Betriebe, die eine festgelegte Mindestpunktzahl erreichen, werden mit dem Staatsehrenpreis honoriert. VGL Bayern
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