Bayern erhöht Wertgrenzen für freihändige Vergabe

Hinsichtlich kommunaler Vergaben in Bayern hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Bau- und Verkehr mit Wirkung vom 1. Januar 2017 seine Bekanntmachung zur "Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich" geändert. Das Ministerium hat die Wertgrenze für freihändige Vergaben von bisher 30000 Euro netto auf 50000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen erhöht. Besonders wichtig ist, dass bei einer freihändigen Vergabe von kommunalen Bauleistungen diese ohne weitere Einzelbegründung zulässig ist. Im Übrigen gilt die alte Bekanntmachung weiter, das heißt regelmäßig sind wenigstens drei Angebote einzuholen, es ist auf eine ausreichende regionale Streuung der Angebote zu achten und die Bewerber sollen regelmäßig gewechselt werden. Für den GaLaBau-Bereich ist diese Neuregelung von besonderer Bedeutung, da in kleineren Kommunen häufig Aufträge vergeben werden, die die Wertgrenze für Bauleistungen (50000 Euro netto) nicht erreichen.

In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag am 14. Dezember 2016 eine neue Landesbauordnung verabschiedet. Diese Änderung hat auch für GaLaBau-Unternehmen bei Leistungen in diesem Bundesland Bedeutung. Mit der neuen Landesbauordnung wird das bisher zulässige Freistellungsverfahren abgeschafft, das heißt das bisher äußerst einfache Verfahren ist nicht mehr zulässig. Zukünftig braucht jedes Haus in NRW wieder eine Baugenehmigung. Da GaLaBau-Unternehmen häufig Hausanbauten sowie fest an das Haus durch herausragende Betonplatten errichtete Terrassen herstellen, wird hierfür in vielen Fällen eine Baugenehmigung benötigt. Darüber hinaus will die neue Landesbauordnung Alten und Behinderten helfen. Es müssen zukünftig in Gebäuden mit Aufzügen alle Wohnungen barrierefrei errichtet werden. In Häusern mit mehr als acht Wohnungen muss zukünftig eine Wohnung rollstuhlgerecht und in Häusern mit mehr als 15 Wohnungen zwei diesen Vorgaben entsprechen. Bei Hausaufstockung, die zu einer Aufzugspflicht führen, sind Schwierigkeiten und insbesondere höhere Kosten zu befürchten. Rainer Schilling, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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