Gesetzliche Vorgaben

Bayern will Pestizideinsatz in Privatgärten verringern

Die Bayerische Landesregierung will die gesetzlichen Vorgaben der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung für Haus- und Kleingärten verschärfen und den Pestizideinsatz in Privatgärten verringern. Dabei geht sie über den Maßnahmenkatalog des von der Bundesregierung beschlossenen „Aktionsprogramms Insektenschutz“ hinaus.

Bereits im Juli hatte Ministerpräsident Markus Söder im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, das Verbot von Glyphosat in Haus- und Kleingärten "im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben unverzüglich umzusetzen". Außerdem beantragte er, der Bundesrat solle an die Bundesregierung appellieren, eine umfassende Gesamtstrategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln. Dazu müssten "verbindliche gesetzliche Vorgaben" in die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufgenommen werden.

Die Initiative soll ein weiterer Baustein zur Sicherung der Artenvielfalt sein. Vor allem im privaten Bereich könne ein sachgemäßer Umgang mit Glyphosat nicht gesichert werden. Zur Vermeidung gesundheitlicher und ökologischer Gefahren und Risiken für Mensch und Tier müsse das Herbizid deshalb im privaten Bereich untersagt werden.

Kritik übte der Zentralverband Gartenbau (ZVG). "Bereits seit 1999 gibt es besondere Eignungskriterien für Pflanzenschutzmittel, die für den Haus- und Kleingarten zugelassen werden", erklärte Einer Höpken, Vorsitzender des Bundesverbands Einzelhandelsgärtner im ZVG. Anforderungen hinsichtlich Gesundheit, Naturhaushalt, Dosierfähigkeit, Verpackungsgröße und Anwendungsform würden bereits berücksichtigt. Zum eigenen Schutz dürften Endverbrauchern schon jetzt nur Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko anwenden.
cm/ZVG

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