"Infrastrukturgesetz in der Kritik: bdla fordert Reformen"

bdla sieht Korrekturbedarf an Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Kritik an dem vom Bundeskabinett im Dezember beschlossenen Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, hat der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) geübt. Der Gesetzentwurf weise "erheblichen fachlichen Klärungs- und Korrekturbedarf" auf.
Infrastruktur Biodiversität
Deutscher Bundestag. Thomas Truschel/photothek.net

Ende Februar fand bereits die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag statt. Nach Auffassung des bdla bleiben mehrere Regelungen hinter den formulierten Zielen zurück oder laufen diesen teilweise sogar entgegen.

So fehle den vorgesehenen strukturellen Neuordnungen die Plausibilität, bewährte Prüfverfahren und Planungsinstrumente erführen dysfunktionale Veränderungen und Beteiligungsrechte der Bürger würden eingeschränkt, was zu einer geringeren Akzeptanz von Infrastrukturvorhaben führen könne.

Zudem würden die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen geschwächt. Der bdla hat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf erarbeitet und an die zuständigen Mitglieder des Bundestags übermittelt. Der Verband will den weiteren Gesetzgebungsprozess fachlich begleiten und den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern fortsetzen.

Schon vor zwei Jahren hatte der bdla mit den "Empfehlungen für eine landschaftsgerechte Planungsbeschleunigung in Zeiten von Biodiversitäts- und Klimakrise" seine Grundsatzposition vorgelegt.

Darin zeigte der Verband auf, wie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren wirksam entlastet und vereinfacht werden können, ohne ökologische und gesellschaftliche Belange zu vernachlässigen.

cm/bdla

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