bdla verlangt Nachbesserungen an BauGB-Novelle

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) hat sich einem Forderungspapier gegen den „Bau-Turbo“ der Bundesregierung angeschlossen. Gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK), der Deutschen Umwelthilfe und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverband wendet sich der bdla gegen die geplante Einführung des § 246e Baugesetzbuch (BauGB). Bewährte Planungsinstrumente würden damit ausgehebelt. Die Organisationen fordern „umfassende Nachbesserungen“ des Kabinettsentwurfs.
Die 2020 beschlossene „Neue Leipzig Charta“ soll nach Auffassung des bdla in den geplanten § 246e des Baugesetzbuchs integriert werden. Foto: Adobe Stock/ yujie

Es gelte, die drei Dimensionen der „Neuen Leipzig-Charta“ – des europäischen Rahmendokuments für integrierten Stadtentwicklung – die gerechte, die grüne und die produktive Stadt verbindlich in die Novelle des Baugesetzbuchs zu integrieren. Gefördert werden müssten neben der baulichen Innenentwicklung auch die Entwicklung von Grün- und Freiflächen sowie die Mobilität. Auch die Klimafolgenanpassung sei verbindlich zu integrieren: Dazu gehörten die Instrumente Entsiegelung, Hitzeschutz und wassersensible Stadtplanung.

Bezahlbarer Wohnraum müsse eine verbindliche Anforderung werden, so das Forderungspapier. Das Bebauungsplanverfahren sollten durch schnellere, aber transparente und rechtssichere Verfahren bewerkstelligt werden. Zur Beschleunigung der Bauleitplanung sollte das durch eine Übertragung der in § 4 Absatz 1 BauGB genannten Verfahrensschritte an fachlich geeignete Dritte, wie Stadtplaner und Landschaftsarchitekten mit entsprechender Qualifikation geschehen. cm/ bdla/ BA

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