
Quelle: www.bfn.de
Ab März 2020 müssen gemäß § 40(1) BNatSchG in der freien Natur, also außerhalb des Siedlungsbereichs und nicht auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, gebietseigene Pflanzen verwendet werden. Seit 2010 ist die LWG in Arbeitsgruppen in Bayern und auf Bundesebene beteiligt, die sich um den Aufbau praxistauglicher Systeme dafür bemühen. Baumschulen und Saatgutproduzenten auf der einen sowie die Bau-, Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden auf der anderen Seite müssen Kompromisslösungen finden, wobei man auf Zertifizierungssysteme...