Bei der Anhörung zur Erbschaftssteuer
Bei der Anhörung zur Erbschaftssteuer im Deutschen Bundestag hat der Zentralverband Gartenbau (ZVG) gefordert, Personen, die nicht länger als sechs Monate pro Jahr im Betrieb beschäftigt sind, bei der Ermittlung der Lohnsumme nicht zu berücksichtigen. Das beträfe vor allem Saisonkräfte. Die Mindestgrenze für die Anwendung der Lohnsummen-Regel solle zudem auf sieben Beschäftigte im Unternehmen angehoben werden. Wichtig sei es auch, Rücklagen für betriebliche Investitionen nicht mit der Erbschaftssteuer zu belasten.
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